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Zitat von: mailman am 11. Juli 2011, 19:53:49
Das betrifft doch die Einstiegsgrenzen? Es geht doch darum das SaZ nicht über das 40. Lebensjahr hinaus verpflicht werden dürfen. Und davon lese ich in dem Link nichts.
Zitat von: wolverine am 11. Juli 2011, 09:47:26
Zudem darf man nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 SoldG kein Dienstverhältnis für SaZ über das 40. Lebensjahr hinaus begründen. D. h. es keine allerhöchstens eine Zeitverpflichtung von webigen Monaten hinaus und das ist für die Bw schlicht nicht sinnvoll.
Aber ich denke einmal auch hier wird uns wieder nicht geglaubt werden und daher: Auf einen ablehnenden Bescheid isat der Widerspruch das Rechtsmittel der Wahl und danach die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Viel Spaß dabei!