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Autor Ralf
 - 15. Dezember 2014, 07:43:18
Nein, die Frage hatte ich dir aber schon beantwortet. Schau mal auf das Datum!
Autor Carracho
 - 15. Dezember 2014, 05:38:34
Zitat von: mailman am 11. Juli 2011, 19:53:49
Das betrifft doch die Einstiegsgrenzen? Es geht doch darum das SaZ nicht über das 40. Lebensjahr hinaus verpflicht werden dürfen. Und davon lese ich in dem Link nichts.

Jo da haben wirs!Das ist was der KarrBer meinte!
Ist das so nun gültig oder was?
Autor Gast001
 - 13. Juli 2011, 05:53:31
Guten Tag,

in wieweit trifft in diesen Fällen § 87 Absatz 3 des Soldatengesetzes zu ?
Autor mailman
 - 11. Juli 2011, 19:53:49
Das betrifft doch die Einstiegsgrenzen? Es geht doch darum das SaZ nicht über das 40. Lebensjahr hinaus verpflicht werden dürfen. Und davon lese ich in dem Link nichts.
Autor Vwdr 43
 - 11. Juli 2011, 19:31:14
Moin zusammen,

interessantes Thema, ich habe vor ein paar Tagen von einem Wehrdienstberater erfahren, das die Höchstaltergrenzen bei "Wiedereinstellern" und denen mit verwertbarer Berufsausbildung ( höherer Einstellungsdienstgrad )weggefallen ist ab dem 01.07.2011.

Desweiteren habe ich das hier gelesen http://www.buzer.de/gesetz/6163/al28691-0.htm.

Was ist davon zu halten ?
Autor ulli76
 - 11. Juli 2011, 18:32:21
Ich glaub, das liegt an einer bestimmten Sternenkonstellation.
Autor KlausP
 - 11. Juli 2011, 18:26:29
Welche Wärme? Hier sind's mal gerade 21 Grad.  ::) .... Oder ist bald wieder Vollmond?  :D
Autor HG MOK
 - 11. Juli 2011, 18:22:32
Vieleicht liegt das an der Wärme  ;D
Autor KlausP
 - 11. Juli 2011, 18:13:09
Und? Sonst alles im Lot?
Autor autonaleta
 - 11. Juli 2011, 18:03:17
moin

aha

Zitat von: wolverine am 11. Juli 2011, 09:47:26
Zudem darf man nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 SoldG kein Dienstverhältnis für SaZ über das 40. Lebensjahr hinaus begründen. D. h. es keine allerhöchstens eine Zeitverpflichtung von webigen Monaten hinaus und das ist für die Bw schlicht nicht sinnvoll.
Aber ich denke einmal auch hier wird uns wieder nicht geglaubt werden und daher: Auf einen ablehnenden Bescheid isat der Widerspruch das Rechtsmittel der Wahl und danach die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Viel Spaß dabei!

1. wobei ich spass habe entscheide ich !!

aber immer wieder interessant dass es überall typis gibt die immer alles besser wissen lol
was mein anliegen ist hatte ich oben geschrieben

2. was ich hier geschrieben habe ist nicht frei von mir erfunden sondern wurde mir vom Kwa so mitgeteilt, aber warum und mit welcher begründung und unter welchen voraussetztungen will bestimmt keiner wissen muss ich nach der letzten von antwort YFm450 (volverine) annehmen.

nun, alla hop
Autor wolverine
 - 11. Juli 2011, 09:47:26
Zudem darf man nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 SoldG kein Dienstverhältnis für SaZ über das 40. Lebensjahr hinaus begründen. D. h. es käme allerhöchstens eine Zeitverpflichtung von wenigen Monaten in Frage und das ist für die Bw schlicht nicht sinnvoll.
Aber ich denke einmal auch hier wird uns wieder nicht geglaubt werden und daher: Auf einen ablehnenden Bescheid ist der Widerspruch das Rechtsmittel der Wahl und danach die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Viel Spaß dabei!
Autor snake99
 - 11. Juli 2011, 09:27:03
Nach meinem Kenntnisstand, gab es niemals eine Altersgrenze die über das 31. Lebensjahr hinaus ging.

Die Altersgrenzen lagen für Bewerber mit Berufsabschluss immer schon bei max. 31. Jahren am Tag der Einstellung. Lediglich für Hochschulabsolventen gelten andere Regelungen.
Autor autonaleta
 - 11. Juli 2011, 07:59:50
moin

erstmal danke für die antwort,
und zwar sagte mir der Stfw im Kwa Karlsruhe als ich dort vorsprach dass die Höchstaltergrenze derzeit bei 40 liegt, wie gesagt sonst hätte ich mich damit abgefunden und schweren herzens aufgegeben,
der Stfw vom ZfNg süd sagte mir am telefon dass die höchstaltersgrenze wieder vor einer Woche geändert worden ist und man könne jetzt wieder bis 40 eingestellt werden.

klaro wenn die Höchstaltersgrenze tatsächlich 30 oder im spezialverw. Fall 31 ist, wäre alles klar, (halt nur rechnen lol)

matze 
Autor KlausP
 - 11. Juli 2011, 07:51:03
Es wäre mir neu, dass für Wiedereinsteller nicht die allgemeine Höchstaltersgrenze von 30 Jahren (siehe www.bundeswehr-karriere.de) gelten sollte. Die einzige Ausnahme ist dort die Einstellung mit höherem Dienstgrad auf Grund der für den Dienstposten verwendbaren zivilberuflichen Qualifikation in den Laufbahnen der Uffz allgFD und der Fw allgFD, wo die Grenze bei 31 Jahren liegt.
Autor autonaleta
 - 11. Juli 2011, 07:38:34
servus

ich habe mich im Juni 2011 über das Kwa Karlsruhe um die Wiedereinstellung (Dienstgrad Fw) zum Saz12 beim ZfNg Süd beworben,
nun nach ca. 4Wochen habe ich eine Absage mit der begründung "Sie haben die für die Einstellung festgelegte Höchstaltersgrenze Überschritten" erhalten

soweit ich informiert worden bin ist die Höchstaltersgrenze vollendet 40 jahre, ich bin seit dem 19 mai 39jahre alt,
natürlich habe ich sofort dort angerufen um gründe zu hinterfragen, am anderen ende der leitung sprach ein Stfw mit mir und sagte "bis ich an der Reihe (vorstellung) bin geht mindestens ein dreiviertel jahr ins land und dann passt das mit dem Alter nicht mehr" ? na ja die anderen begründungen schienen mir genau so scheinheilich ...... und es machte mir den eindruck als hätte er sich meine unterlagen (wie aber gesagt) gar nicht angeschaut, er wusste meinen Dienstgrad nicht, er wusste nicht was ich gerade beruflich mache, sprach von als was sollen wir sie denn einstellen, und das er gesetze überschreite wenn er mich einladen würde.
obwohl der eingangsstempel doch als bindendes Datum gillt will ich meinen, oder wird dort vorab selectiert ? klar ist doch wenn ich aufgrund meines Alters sowieso keine chance gehabt hätte hätte man es mir in Karlsruhe garantiert gesagt und ich hätte mir den ganzen aufriss sparen können !

das sieht mir doch alles nach abwimmeln aus

ich werde heute nochmal dort anrufen und mein anliegen mit nachdruck vorbringen.

was ich wissen möchte ist, wie ist hier die verfahrensweise, und wie sollte ich weiter vorgehen 
danke für brauchbare antworten

gruss matze