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Zusammenfassung

Autor freeride
 - 16. Juli 2011, 23:42:43
Das ist schon klar. Ich stimme dir voll zu. Dennoch gibt's immer mal wieder Schützen (militärisch und zivil) die unachtsam sind und dafür ist die Aufsicht dann u.a. auch da.
Autor F_K
 - 16. Juli 2011, 20:57:55
ZitatEin Schuss kann sich ungewollt so schnell lösen! Das sollte vor allem hier jeder wissen! (Waffe fällt vom Tisch, keine Sicherheit hergestellt, PENG. Zuviel Abzugstuning, eine leichte Erschütterung, PENG.

Na, ich hoffe, dass ich nie bei so einem Schießen dabei bin ...

Ein geladene Waffe darf bei zivilen Schießen nicht aus der Hand gelegt werden, kann also nicht vom Tisch fallen.

Bezüglich des Abzugsgewichts: Bei GK sind die Abzugsgewichte so hoch, dass Erschütterungen kein Thema sind.

... und eine geladene Waffen zeigt natürlich immer in eine sichere Richtung.

(Bei freier Pistole oder Luftgewehr kann natürlich mal ein Schuß "zu früh weg sein", aber dann doch immer noch auf der Scheibe ...)
Autor StOPfr
 - 16. Juli 2011, 10:04:46
Zitat von: freeride am 15. Juli 2011, 23:30:48
...Das Räer BW Zeugs war halt Lehrgeld. Gekauft wird dort von mir nichts mehr.
Und insofern ist dieser Eingangshinweis von dir - zur Bezugsquelle, unabhängig von der anschließenden Diskussion - auf jeden Fall hilfreich. Vielen Dank. 
Autor Flexscan
 - 16. Juli 2011, 01:02:09
Zitat von: Oscar Golf Mike am 15. Juli 2011, 23:18:11
Ach so auf dem Beipackzettel stand kein Halbarkeitsdatum auf der oliven Umverpackung auch nicht.

Is doch klar oda?
Was die Köche mit Epa können, können wir Sanis schon lange


;)
Autor freeride
 - 15. Juli 2011, 23:30:48
Ah ich sehe ... Ich will ja nur was, was ich mir in meine Tasche mit einstecken kann. Nach euren Aussagen werde ich mir einfach Standard Verbandszeug einpacken und gut ist. Das Räer BW Zeugs war halt Lehrgeld. Gekauft wird dort von mir nichts mehr.
Autor Oscar Golf Mike
 - 15. Juli 2011, 23:25:45
Sorry musste noch was zugeben. ;)
Autor freeride
 - 15. Juli 2011, 23:21:49
Zitat von: Oscar Golf Mike am 15. Juli 2011, 23:18:11
@freeride

Wenn einem vor einer Bestellung die Beschreibung unklar erscheint erkundigt man sich vorher oder man lässt es.

War sie eben nicht auf den ersten Blick. Das entschuldigt trotzdem nicht die Kommunikationskultur des Händlers. Ich stimme dir hinsichtlich deiner Aussage jedoch zu.
Autor Oscar Golf Mike
 - 15. Juli 2011, 23:18:11
@freeride

Wenn einem vor einer Bestellung die Beschreibung unklar erscheint erkundigt man sich vorher oder man lässt es.Es gibt für Betriebe z.B.schöne große Verbandskoffer mit reichlich Inhalt vllt.wäre das ja was.Kannste dir mit Sicherheit auch in der Bucht besorgen.

@ulli

Ich muss dir recht geben in bezug auf das Verbandspäckchen, ich hab mein letztes kleines (Versorg.Nr.6510-12-226-0005 Herstl.Dat-1989) gerade aufgerissen und einem Test
unterzogen.Und nein ich hab mir nicht in den Arm oder sonst wo hingeschossen. ;D
Dieses kleine Bändchen was um das ganze herum gewickelt war erwies sich als sehr hartnäckig, das Material an sich ist aber noch in einem Top zustand.
Nachteilig empfand ich das das verschiebbare Mullstück sich auf dem Oliven Trägermaterial mehrmals um die Achse dreht.Das Trägermaterial verdreht sich auch, na in einer Stresssituation
dann noch unter Beschuss vllt.   .........   nää lieber was anderes.Ach so auf dem Beipackzettel stand kein Halbarkeitsdatum auf der oliven Umverpackung auch nicht.
Autor freeride
 - 15. Juli 2011, 22:56:39
Da habe ich ja etwas los getreten, was so gar nicht sein sollte.  :o

Lasst es doch dabei beruhen. Ich verstehe nicht was darum für einen Wind gemacht wird!?

Ich bin ziviler "Schützenbruder" wie es hier bereits betitelt wurde. Im VdRBw organisiert. Jede zivile Aufsicht muss nun mal den Ersthelfer haben. Das ist schlicht und ergreifend Vorschrift. Ob diese Person das nun will oder nicht. Es handelt sich dabei um eine zivile Ausbildung, wie sie jeder mit Führerschein Klasse C auch machen muss! Es geht um erste Hilfe bis die Rettung eintrifft. Ein OStFw hat zu den BW Verbandspäckchen für alle verantwortlichen Aufsichtspersonen geraten. Praktisch, kostet quasi nix und es ist immer gut etwas dabei zu haben. Wer noch nix dergleichen hat, sollte sich doch mal welche organisieren. Neue bekomme ich wohl erst später im Jahr beim Landesschießwettkampf des VdRBw für lau. Deshalb zivile Quelle gesucht, geglaubt gefunden zu haben und bestellt. Zu Hause habe ich nur das was man auch im PKW hat / haben sollte. Wenn das BW Päckchen empfohlen wird, dann wird's wohl nicht schlecht sein - habe ich gedacht. Ihr seht das offenbar anders, wie es aus den ersten Postings zu entnehmen war. Das ist prima, euren Rat nehme ich mir gern zu Herzen!

Wo ist da jetzt das Problem? Das die BW Päckchen überholt sind und es Besseres gibt, konnte ich ja nun schlecht wissen, bevor ich die Ware in der Hand hatte und die Alternativen - bis auf den PKW Kasten - nicht kenne.

Das Räer nun nicht klar definiert hat, dass die Päckchen nicht verwendbar sind ... ja dumm gelaufen! Von der Rücksendung ohne vorherige Absprache mit dem Händler hatte ich bei dem Bestellwert abgesehen, da ich sonst womöglich auf den Versandkosten sitzen bleibe und die Ware ist auch fort. Ich muss davon ausgehen, dass auf die Rücksendung genauso wenig reagiert wird wie auf Anrufe und E-Mails. Da habe ich leider bereits schlechte Erfahrungen machen dürfen! Also landet die Sendung in der Tonne, bis auf ein paar Exemplare die ich öffne um mir mal ein Bild von den Päckchen machen zu können. Der Hinweis auf die Verfahrensweise von Räer war von mir nur nett gemeint. Dank dieser positiven Resonanz im Forum lasse ich in Zukunft jeden selbst seine schlechten Erfahrungen machen.

Irgendwer hatte noch geschrieben, dass bei zivilen Schießveranstaltungen das Risiko einer Schussverletzung gegen null geht. So so ... ich lasse den Kameraden mal in dem Glauben. Was man dort manchmal so sieht, da stehen einem die Nackenhaare auf! Ein Schuss kann sich ungewollt so schnell lösen! Das sollte vor allem hier jeder wissen! (Waffe fällt vom Tisch, keine Sicherheit hergestellt, PENG. Zuviel Abzugstuning, eine leichte Erschütterung, PENG. Die Liste ist endlos lang. Entweder hat die Aufsicht gepennt oder der Schütze war grob fahrlässig.) Im günstigsten Fall schießt sich der Aspirant in den eigenen Fuß und nicht in dem Kopf des Standnachbarn.

Ich hoffe ich konnte jetzt abschließend alle Unklarheiten beseitigen.

In eigener Sache zu diesem Thread: Ein gutes Forum zeichnet sich vor allem dadurch aus, statt dusseliger Kommentare Hilfe zu erhalten. Es erleichtert auch ungemein den Umgang mit seinen Mitmenschen, wenn man nicht pauschal vom dümmsten anzunehmenden Nutzer ausgeht. Für die hilfreichen Hinweise vielen Dank!
Autor wolverine
 - 15. Juli 2011, 21:54:18
Nur wenn es vertraglich vereinbart wurde. Gesetzlicher Regelfall ist auf Kosten des Empfängers.
Autor RekrKp8
 - 15. Juli 2011, 20:18:30
"auf Kosten des Empfängers" gilt doch nur bei Waren über 40 EUR?
Autor wolverine
 - 15. Juli 2011, 16:15:54
Ich will doch bloß helfen. Aber wenn ich es nun ´mal nicht verstehe?
Autor AriFuSchr
 - 15. Juli 2011, 16:11:14
wolve,

nicht so hart. Das ist ein Schützenbruder  ;D ;D
Autor wolverine
 - 15. Juli 2011, 15:57:20
Dann verstehe ich nicht was er überhaupt will! Einfach anrufen und beschimpfen? Dann ist auch die Frist egal. Wenn einem Mist geschickt wird, dann kann man nur entweder seine Rechte wahrnehmen oder sich damit abfinden. Außer ihm wird sicher keiner olle Verbandpacken bei einem zivilen Anbieter bestellen.
Autor Andi
 - 15. Juli 2011, 15:52:06
Zitat von: wolverine am 15. Juli 2011, 15:13:23
Da es sich um einen Versendungskauf handelte kann man den Krempel einfach und ohne Angabe von Gründen innerhalb der Widerrufsfrist auf Kosten des Empfängers zurück an den Händler senden.

Will er aber ja nicht... ;D