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Autor alteFrau
 - 01. Januar 2012, 18:51:32
Ok, dann warte ich einfach mal ab.
Autor KlausP
 - 01. Januar 2012, 17:34:33
Beim Dienstantritt kann der Rechnungsführer solche Fragen beantworten. In der Regel hält er auch noch einen Unterricht zu einigen seiner Themen (Trennungsgeld, Verpflegungsgeld, Reisekosten usw. - ist jedenfalls bei uns so). Es bringt auch nix, das vorher auszufüllen, kann eigentlich nur fehlerhaft werden.
Autor alteFrau
 - 01. Januar 2012, 17:30:16
Hab leider nirgends was passendes gefunden, deswegen den hier wieder rausgeholt...

Zum 2.4. (ja, ich weiss, noch lange hin) gehts für mich nach Bückeburg. Im Schreiben vom ZNwG stand schon drin, dass mir kein UKV gewährt wird. Kann ich den TG-Antrag vorher irgendwo bekommen oder wir er mir dann "vor Ort" ausgehändigt?
Autor SteffiK
 - 16. Dezember 2011, 21:34:11
§9 Trennungsgeldverordnung: "Das Trennungsgeld ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr schriftlich zu beantragen"

Klaus hat völlig recht ;)
Autor KlausP
 - 08. Dezember 2011, 23:28:52
ZitatKönnte man die TG-Anträge auch erstmal ein paar Monate sammeln und dann abgeben oder müssen die jeden Monat raus?

Ich glaube, da gab es eine Festlegung. Wenn ich mich nicht irre, müssen die innerhalb eines halben Jahres eingereicht werden. Bin mir aber nicht sicher.
Autor Hei-Ko
 - 08. Dezember 2011, 23:25:14
Gut vielen Dank. :)
Autor KlausP
 - 08. Dezember 2011, 23:22:48
Klar hat der ReFü damit zu tun. Der bearbeitet die Anträge und berechnet den Anspruch, dann zeichnet er "rechnerisch richtig", dann geht es zu einem der Beamten des BwDLZ, der alles nochmal nachprüft und die Anweisung zur Zahlung (Überweisung) vorbereitet.

Reihenfolge:
- Antrag des Soldaten
- Prüfung auf sachliche Richtigkeit durch den Spieß (oder in Ausnahmefällen den Chef) - "sachlich richtig"
- Bearbeitung und Berechnung durch den ReFü - "rechnerisch richtig"
- Prüfung durch einen Beamten des BwDLZ
- Zahlungsanweisung durch den LtrBwDLZ  (falls ich mich irgendwo geirrt habe - bitte korrigieren)

Da können aldo durchaus schon ein "paar" Tage zusammen kommen, bis das Geld auf deinem Konto auftaucht.
Autor Hei-Ko
 - 08. Dezember 2011, 23:15:51
Also hat der ReFü null Komma niente nada nix mit den TG-Anträgen zu tun?

Könnte man die TG-Anträge auch erstmal ein paar Monate sammeln und dann abgeben oder müssen die jeden Monat raus?
Autor ulli76
 - 08. Dezember 2011, 23:12:30
Ich glaub, du hast recht.
Autor KlausP
 - 08. Dezember 2011, 23:10:30
TG wird doch vom Bw-Dienstleistungszentrum gezahlt, wenn sich das nicht geändert hat. Ich musste jedenfalls letztes Jahr als Spieß noch alle TG-Anträge "sachlich richtig" zeichnen und dann hat der LtrBwDLZ die Zahlung angewiesen. Das ist also unabhängig von der Besoldungszahlung von der WBV.
Autor ulli76
 - 08. Dezember 2011, 23:09:16
Die Zahlung des Trennungsgeldes dauert immer ein bischen.
Autor Hei-Ko
 - 08. Dezember 2011, 23:05:54
Eine Frage zum Trennungsgeldantrag. Diesen gebe ich doch bei den ReFü für den vorherigen Monat ab. Wird das Trennungsgeld dann sofort mit den Dienstbezügen vom Folgemonat gezahlt oder erst im dritten Monat? Stelle mir das ziemlich knapp vor, wenn ich am 31. eines Monats den Trennungsgeldantrag abgebe und es schon am 1. des nächsten Monats auf meinem Konto sein soll. Oder wird das Trennungsgeld unabhängig von den Dienstbezügen bezahlt?
Autor Bruce-Twarzen
 - 21. August 2011, 19:54:00
dass des AN die Unterhaltssicherungsbehörde geht weiß ich, aber is ja jetz doch kein TG-Antrag.
sondern anscheinend a "mietzuschussantrag".

ja die zettel hab ich mir angeschaut und hab au mehrmals da angerufen. nie war die rede von irgendeinem geld von irgendwo.
ich habs jetz erst erfahren. nun, da war n zettel vom kwea über ne info, dass ich mich wenn i "wohngeld oder ähnliches  (!) BEZIEHE" ich mich melden soll.. hab dann au angerufen und habs so verstanden, dass ich hinsoll wenn i jetz aktuell wohngeld oder ähnliches beziehe... und des is ja net der fall

ja. dumm gelaufen. hätt ich mal genauer nachgefragt. aber morgen ruf i ja wie gesagt an...
trotzdem danke für die infos. jetz weiß i wenigstens dass ich kein TG krieg ^^
Autor KlausP
 - 21. August 2011, 19:28:36
Zitat von: Bruce-Twarzen am 21. August 2011, 19:07:45
Ich bin FWDL. was is des für ein antrag für den mietzuschuss? gibts da ne genaue bezeichnung?

Das ist der Antrag an die Unterhaltssicherungsbehörde, muss eigentlich bei den Unterlagen dabei sein, die Sie vom KWEA erhalten haben. Die Behörde hat Ihren Sitz bei Ihrer Kreisverwaltung.

Zitatbekäm ich des dann glei ab dem 1.9.? sofern es bewilligt werden würd..?

Wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen, dann ja. Zum 01.09. dürfte allerdings eng werden.


Zitatwieviel wär des übern daumen gepeilt wenn miete 400 euro? oder kann man das so garnet sagen?

Weiss ich nicht.

Zitatund gilt das alles no, wenn ich nachträglich umzieh, also im selben ort bleib aber halt andere bude bezieh?

Das kann Ihnen nur die Unterhaltssicherungebehörde beantworten.

Haben Sie sich eigentlich die ganzen Zettel mal näher angesehen, die Ihr KWEA Ihnen zugeschickt hat?
Autor Bruce-Twarzen
 - 21. August 2011, 19:07:45
Ich bin FWDL. was is des für ein antrag für den mietzuschuss? gibts da ne genaue bezeichnung?
bekäm ich des dann glei ab dem 1.9.? sofern es bewilligt werden würd..?
wieviel wär des übern daumen gepeilt wenn miete 400 euro? oder kann man das so garnet sagen?
und gilt das alles no, wenn ich nachträglich umzieh, also im selben ort bleib aber halt andere bude bezieh?