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Autor Schamane
 - 16. Juli 2011, 17:55:41
@ Justice005 bei dem ZgFhr steht in den Fällen in der Dienstpostenbeschreibung, dass er Vorgesetzter mit Disziplinarbefugnissen Stufe 1 ist und es handelt sich in den meisten mir bekannten Fällen nicht um Einheiten des ZSanDst, sondern Luftwaffen und SKB - Verbände.
Dieses sind dann meist abgesetzte technische Züge aber auch Stabseinheiten, welche man als zu klein für eine Kompanie erachtet. Da ein StabsVersZg von einem Lt - Hptm eine StabsVersKompanie aber durch einen Hptm (A12) - M zu führen ist.
Autor miguhamburg1
 - 16. Juli 2011, 14:32:51
Ja, solche TE gibt es im Bereich des ZSan und bei einzelnen, abgesetzten TE im Bereich der Truppe. Aber im Verhältnis zur Gesamtzahl sind es gefühlt eine Handvoll DP. Insofern ist dies nicht der Regelfall, der unserem Fragensteller weiterhilft.
Autor justice005
 - 16. Juli 2011, 14:26:38
@ Schmane:

Bitte schildern Sie doch mal die Struktur in Ihrer Einheit. Das würde mich in der Tat brennend interessieren!!

Ich bin da nämlich wirklich skeptisch. Sind Sie sicher, dass es sich um ein "echtes" Diszi handelt, also mit Vernehmung auf einem entsprechenden Protokoll, einer Anhörung der VP, einem Schlussgehör und einer Verhängung? Welche Diszipülinarmaßnahme wurde denn wegen welchem Feshlverhalten verhängt ?

Autor Schamane
 - 16. Juli 2011, 14:19:18
@ Miguhamburg1 in dem Fall tut es nichts zur Sache. Aber es wäre eine unzulässige Verallgemeinerung zu sagen der ZgFhr hat nie Disziplinargewalt und spätestens, wenn ein junger Gefreiter oder Feldwebel zu seinem ZgFhr sagt, dass er ihm disziplinar garnichts kann. Möchte ich nicht in der Haut des Soldaten stecken und dann können wir hier lesen.
Im Vertrauen auf das Forum habe ich eine Situation mit meinem Olt eskalieren lassen, da er nur mein ZgFhr ist. Jetzt hab ich ein Diszi von ihm! Eure Aussagen sind alle irreführend  :-[ und falsch.
Autor miguhamburg1
 - 16. Juli 2011, 13:08:53
@Schamane, die Fälle, in denen ein TEFhr Disziplinarbefugnis hat, sind Ausnahmen im einstelligen Prozentbereich und tun nichts zur Sache. Und wie Sie bereits schrieben, sind dies zwingend OffzDP.

@ Fragensteller: Sie haben Ihre Mittagspause überzogen und insofern kann mit Hilfe einer EM darauf Einfluss genommen werden, dass dies nicht nochmal geschieht. Dienstverlängerungen oder Sonderdienste darf nur der Disziplinarvorgesetzte, also in der Regel der Kp/BttrFw/StffChef befehlen und das muss dann auch schriftlich passieren. Dazu ist Ihr Zugführer nicht befugt und hat mit diesem Befehl selbst seine Dienstpflichten verletzt.
Anträge auf Weiterverpflichtung, Laufbahnwechsel etc. werden außerhalb Ihrer Einheit entschieden, in Ihrem Fall beim zuständigen ZNwG oder der SDBw, an die diese Anträge a.d.D. gerichtet werden. Ihr EinhFhr nimmt dazu Stellung und kann dazu Ihren TEFhr befragen, muss es aber nicht. Mehr passiert in Ihrer Einheit nicht! Ihr Zugführer hat da gar nichts zu entscheiden und überzieht seine Kompetenzen maßlos, was dann auch ein Beschwerdegrund für Sie wäre.

Fazit: Ihr TEFhr darf Beides nicht.
Autor RekrKp8
 - 16. Juli 2011, 07:22:52
Ostfw steht hier wohl für Ost-feldwebel, der aus den neuen Bundesländern kommt. Nein hier ist wohl OStFw gemeint?

Also der ZgFhr macht seinen Sichtvermerk auf einen solchen Antrag, dass ist mir echt neu. Bei Formblättern ok (Urlaubsantrag), aber bei einem formlosen Schreiben?

Autor bayern bazi
 - 15. Juli 2011, 22:36:54
wobei de TE noch glück gehabt hat ;)

währ er in meiner TE und hät verschlafen hät ich mal mit dem chef gesprochen, und empfohlen dem kamerad die möglichkeit zum schlafen zu geben

- eine woche zapfenstreich 2200 - incl WE wirkt da wunder
Autor Schamane
 - 15. Juli 2011, 20:42:23
Also ich kenne viele Einheiten, wo es so gehandhabt wird das der TE-Fhr unterzeichnen muss bei Anträgen. Das ist keine Beführwortung oder Ablehnung, sondern einfach nur der Dienstweg.
Es dient auch dazu, dass der TE-Fhr sich für das Gespräch mit dem Chef seine Argumente bereitlegen kann und ganz ehrlich ein Chef wird nur in sehr wenigen Ausnahmefällen einen Antrag auf Verlängerung befürworten, wenn ihm der TE - Fhr abrät. Natürlich gibt es Fälle, wo man es macht, aber die sind selten.
Ansonsten können Zusatzdienste nur durch den Disziplinarvorgesetzten angesetzt werden und in dem Fall hätte ich sie auch unterschrieben, allerdings kaum in dem Umfang.
Justice005 es gibt auch den Fall, dass ein ZgFhr Disziplinarrecht der Stufe 1 besitzt. Aber dann ist er nicht OstFw? ( steht das für Oberfeldwebel oder Oberstabsfeldwebel, da in beiden Fällen ist die Abkürzung nicht ganz richtig ist) sondern hat einen Offiziersrang Lt - OTL.
Sollte es sich um einen Oberstabsfeldwebel handeln, dann ist es nicht selten, dass sie ihre Kompetenzen erweitern und der Chef kann auch nicht ständig überall sein. Wenn er es aber mitbekommt, hat er mit dem Oberstaber ein ernstes Gespräch und wenn dies nicht hilft die WDO.
Autor RekrKp8
 - 15. Juli 2011, 20:10:07
Wieso sollte der Zugführer einen Antrag auf die Übernahme in die Uffz-Laufbahn unterschreiben? Ist hier die weitere Frage?
Autor justice005
 - 15. Juli 2011, 19:55:16
1. Eigenmächtige Abwesenheit liegt vor, wenn man länger als volle 3 Kalendertage dem Dienst fernbleibt. Der Zugführer hat also Unsinn erzählt.
2. Zusatzdienst darf gemäß Erlasses erzieherische Maßnahmen nur vom Disziplinarvorgesetzten angeordnet werden, nicht vom Zugführer.
3. Wenn er ankündigt, keinerlei Anträge mehr weiterzuleiten, kündigt er gleichzeitig ein Dienstvergehen an. Vor diesem Hintergrund würde ich Anträge unmittelbar beim KpChef bzw. im Geschäftszimmer abgeben.

Zwar haben Sie selbst durch das fahrlässige Verschlafen Ihre Dienstpflichten verletzt. Die Pflichtverletzungen des Zugführers sind aber wesentlich schlimmer, insbesondere der rechtswidrige Zusatzdienst. M.E. könnte der Zugführer mal durch den Chef eingenordet werden, was aber nur erfolgt, wenn der Chef davon Kenntnis erlangt.

Autor Flexscan
 - 15. Juli 2011, 19:49:32
ok danke Spieß hatte OStFw gelesen und war der Meinung es handelt sich um den Spieß  ;D

Autor KlausP
 - 15. Juli 2011, 19:46:46
Zitat von: Flexscan am 15. Juli 2011, 19:45:22
was meinst du klaus die ablehnung SAZ oder Mehrarbeit?

Beides kam vom ZgFhr.
Autor Flexscan
 - 15. Juli 2011, 19:45:22
was meinst du klaus die ablehnung SAZ oder Mehrarbeit?
Autor KlausP
 - 15. Juli 2011, 19:42:59
Flex: nicht der Spieß, der Zugführer.  ;)
Autor Flexscan
 - 15. Juli 2011, 19:39:17
Verschlafen und Dienst nachholen lassen

darf er schon meiner Meinung nach-
In Meinen Augen völlig gerechtfertigt wenn auch zeitlich überzogen.
Nennt sich Erzieherische Maßnahme und Nacharbeiten der verschlafenen Dienstzeit.
Diese Extrastunden noch als DA geltend machen zu wollen is mehr als nen Scherz....


zum Thema Uffz
Chef fragen.
Ich denk mal aber der Spieß wird seine Gründe haben, warum er eine Übernahme auf SAZ ablehnt.
Nur "einmal verschlafen" wird sicher nicht der einzigste sein.