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Autor Brokkoli4
 - 16. Juli 2011, 16:14:37
asooo ^^
Autor RekrKp8
 - 16. Juli 2011, 16:12:40
Ohne Wohnung kein Umzug. Ohne Umzug kein Geld.

Die Frage lautet: Haben Sie eine eigene Wohnung?
Die Antwort lautet: Nein.
Autor Brokkoli4
 - 16. Juli 2011, 16:10:42
haha echt? ja dann solltest du mal nachfragen :D

aber bei mir ist es schon echt komisch^^ die zahlen mir den umzug dorthin wo ich meine AGA mache das sind nur 3 monate. Danach geh ich ja da wieder weg :D
Autor Manu88
 - 16. Juli 2011, 16:08:50
ICH wohn 2 1/2 bis 3 Autostunden enfernt und bekomm nichts. sehr komisch ^^
Autor Brokkoli4
 - 16. Juli 2011, 16:05:12
echt? ok^^ naja ich wohn nicht weit weg von da...ca 1 std. und ausßerdem mach ich dort nur meine AGA danach komm ich in eine Stammeinheit die mitm auto von mir zuhause ca 10 min liegt ^^
Autor Manu88
 - 16. Juli 2011, 16:03:02
du hast glück und kriegst weil du weit von Dienstposten wegwohnst den Umzug in die Nähe zur Dienststelle bezahlt.
Autor Brokkoli4
 - 16. Juli 2011, 15:52:48
das steht in meiner aufforderung zum Dienstantritt drinnen

"Ihnen wird als Unverheirateter ohne Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) gemäß § 4 Abs. 1 Nr 1 BUKG die Umzugskostenvergütung zugesagt"

was heißt das jetzt genau?

danke :)