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Zusammenfassung

Autor user1988
 - 29. Juli 2011, 22:01:41
über alle anderen Hindernisse komme ich ja. Es liegt meines Erachtens auch nicht unbedingt an der Höhenangst, denn aus Gebäuden kann ich mich z.B. ohne große Probleme abseilen. Wenn mich jemand an die Hand nimmt und über den Schwebebalken neben mir läuft habe ich zwar noch bisschen Angst, aber ich kann das Hindernis überwinden. Also stellt sowohl der Schwebebalken als auch die Wand beim Überwinden im Gruppenrahmen kein Problem da. Beim Überwinden des Schwebebalkens habe ich nur die Angst 2m oder mehr in die Tiefe zu stürzen und mich zu verletzen, wäre ich gesichert (wie z.B. durch das an-die-Hand-nehmen von Kameraden) ist das kein Problem!
Autor ulli76
 - 18. Juli 2011, 18:38:33
Er hat geschrieben, dass er da nicht alleine hoch kommt. Gibt schließlich auch das Überwinden im Gruppenrahmen.

Solche Unfälle kommen zwar nicht häufig vor, aber hin und wieder doch. Oft ist da aber eine Missachtung von Sicherheitsbestimmungen die Ursache.

Diagnostizieren kann ich das Problem auch so: Höhenangst bzw. Angst vorm Abstürzen. Normalerweise wird das nicht behandelt, sondern man schaut, dass man nen Dienstposten findet, wo es kein großes Problem darstellt. Der TE sollte halt nicht unbedingt Fallschirmjäger oder Gebirgsjäger werden wollen (falls das Problem dabei überhaupt auftritt).

Das einzige was der TE dagegen machen kann, ist sich eben nach Möglichkeit dieser Situation auszusetzen- z.B. das Hindernis zunächst mit Unterstützung der Kameraden zu überwinden. Manchmal klappt es, manchmal nicht.
Autor F_K
 - 18. Juli 2011, 18:26:18
ZitatSprung von der Hühnerleiter oder der Wand hat

... der war gut. Wer die Wand nicht überwinden kann, muss auch nicht runterspringen ...

ZitatIst ja auch nich so, dass sich nicht schon mal Soldaten beim Überqueren des Schwebebalkens schwerer verletzt haben.

... ist aber wohl SEHR SELTEN (seltener jedenfalls als Verletzungen beim FschSpr, im Straßenverkehr oder beim Fußball ...)
Zitat
Was soll man da groß untersuchen

... so als Laie würde ich denken, dass ein Arzt (mit entsprechender Fachrichtung) ein solches Problem diagnostizieren und behandeln kann - sind dafür nicht Deine Kollegen da?
Autor ulli76
 - 18. Juli 2011, 17:50:59
Was soll man da groß untersuchen. Der TE hat offenbar in bestimmten Situationen Probleme mit der Höhe.
Da er bisher noch nix davon geschrieben hat, dass das Problem auch beim Sprung von der Hühnerleiter oder der Wand hat, scheint das nicht das große Problem zu sein.
Ist ja auch nich so, dass sich nicht schon mal Soldaten beim Überqueren des Schwebebalkens schwerer verletzt haben.

Also @TE: Sprich in ner ruhigen Minute, welche Möglichkeiten es beim Schwebebalken gibt. Evtl kannst du das auch mit Hilfe von Kameraden üben- also so als Sicherung nebenbei.
Zur Wand hab ich dir ja schon Tips gegeben.

Achso: Komm blos nicht auf die Idee über den Balken zu gehen und dann ohnmächtig zu werden und dich deswegen zu verletzen. (Ist ner mir bekannten Soldatin an einem anderen Hindernis passiert und konnte dadurch mehrere Wochen nicht am Außendienst teilnehmen.)
Autor miguhamburg1
 - 18. Juli 2011, 17:35:25
Lieber Wolverine, in Ihrer Zeit gab es auch nicht so viele Computer-"Dauersportler" wie heute. Sprich: Die körperliche Fitness junger Menschen war signifikant höher als heute...
Autor schlammtreiber
 - 18. Juli 2011, 15:05:08
Beim Hochziehen gerne auch Flüche oder Stoßgebete absondern, hilft den Stress abzubauen  ;D
Autor wolverine
 - 18. Juli 2011, 14:59:06
So, jetzt verraten wir ´mal Dienstgeheimnisse: Sie laufen im kurzen Bogen auf die Wand und kommen dann seitwärts an; das der Wand zugewandte Bein heben Sie an, springen hoch und fassen dabei mit beiden Händen die Kante der Wand; beim Sprung werfen Sie das andere (äußere) Bein im Bogen hoch und haken sich mit der Ferse an der hinteren Wandkante ein. Dann nutzen Sie den Schwung von Sprung und Bogen und rollen sich über die Wand während Sie sich mit beiden Armen hochziehen. Beispiel: In kurzen Bogen von ca. 10 m nähern Sie sich links der Wand und kommen quasi mit der gesamten linken Körperhälfte 90 Grad zu Wand an, winkeln das linke Bein an (der Spann liegt an der Wand an), springen hoch und fassen mit beiden Händen die Kante während das rechte Bein mit Schwung im Bogen hochgeht und sich die rechte Ferse hinter der Kante einhakt. Schwung nutzen, mit beiden Armen hochziehen und rüberrollen. Dafür braucht es nicht viel Kraft und später macht man das mit Rucksack und MG und was weiß ich nicht alles. Ich hatte ich meiner Dienstzeit keinen (!) der das mit ein bisschen Übung nicht geschafft hat!
Autor miguhamburg1
 - 18. Juli 2011, 13:47:24
Der Fragensteller will damit wohl ausdrücken, dass er Fachdienstler ist.

Selbstverständlich sollten seine Beschwerden ärztlich untersucht werden. Dennoch handelt es sich nicht automatisch um einen Entlassungs- und schon gar nicht automatisch um eine DU Grund.
Autor MMG
 - 18. Juli 2011, 13:26:12
@user1988:

Wenn Sie sich nur im Büro aufhalten, dann brauchen Sie keine Waffe.
Wenn Sie keine Waffe brauchen, dann brauchen Sie keine Uniform.
Wenn Sie keine Uniform brauche, dann... lassen wir das.   >:(  :-\
Autor user1988
 - 18. Juli 2011, 12:07:27
also, ich bin SAZ und befinde mich derzeit auf fw-lehrgang und meine spätere verwendung wird nicht fallschirm- oder gebirgsjäger sein, ich werde mich im büro aufhalten. also das überwinden der hiba wird für mich in meiner späteren verwendung nicht relevant sein. aber trotzdem würde ich dies gern alleine schaffen. aber wenns dann mit keinen mitteln geht, dann ist es halt so. deswegen kann man mich wohlkaum vom lehrgang ablösen ...
Autor F_K
 - 17. Juli 2011, 18:33:08
@ Schamane:

Eben, die "Docs" sind für die Beratung der Truppenoffiziere (in DV Verwendung) da.

Wenn mir ein unterstellter Soldat meldet, den "lächerlichen" Schwebebalken wegen massiven Ängsten nicht überwinden zu können - dann liegt möglicherweise ein medizinisches Problem vor.
Dass muss schon aus Gründen der Fürsorge untersucht und ggf. behandelt werden.

Ich hoffe, dass sehen wir ähnlich.

Wer beim Schwebebalken Angst hat, hat vermutlich auch Probleme mit der Ladekante am LKW oder dem Klettern auf einem Gefechtsfahrzeug (alles ähnliche Höhen, und teilweise deutlich gefährlicher).
Autor miguhamburg1
 - 17. Juli 2011, 17:42:32
@ F-K: Die Eignung ist per se immer die Zusammenfassung von KomPotenzen, Persönlichkeitseigenschaften und Potenzialen einer Person. Das müssen die Vorgesetzten und die Personalführer schon selbst beurteilen. Die Mediziner hingegen müssen die Tauglichkeit für bestimmte Verwendungen feststellen.

Möglicherweise geht es beim Fragensteller auch um Tauglichkeitsaspekte. Das müsste fstgestellt werden. Es geht auch um Fähigkeiten und Fertigkeiten. Aber je nach Laufbahn und Verwendung müssen nicht alle Soldaten die Hindernisbahn überwinden können. Deshalb wäre vor einer Entlassung immer zu prüfen, ob der Betroffene in eine andere Verwendung überführt werden kann.
Autor Schamane
 - 17. Juli 2011, 16:51:56
Da war Miguhamburg1 schneller.
Eine Entlassung halte ich auch nicht für möglich, da zum Ersten die Regelung erst bei den zum 01.07.11 eingestellten Soldaten gilt und zum Zweiten nur in den ersten 6 Monaten angewendet werden kann. Der Fragesteller ist aber im 7 Dienstmonat.
Das eine medizinische Begutachtung vielleich sinnvoll wäre um den Soldaten und den Dienstherren zu schützen ist klar. Nur zur Einleitung eines DU - Verfahrens wird das wohl kaum ausreichen. Das ich jemand mit Höhenangst nicht bei den Gebirgsjäger, Fallschirmjägern usw. einsetzen kann ist wohl klar. Aber im Stabsdienst, Logistik usw. ist es eher kein Problem.
Ansonsten sehe ich den Arzt nicht als Erfüllungsgehilfen für DU - Verfahren, wenn es auch einfache Personalmaßnahmen regeln können. Nur leider passiert es häufig, dass man den SanBereich mit der Anfrage auf ein DU - Verfahren behelligt, wenn irgendwer irgendwas nicht zu 100 % kann. Allerdings liegt da meist keine Einschränkung vor die ein DU - Verfahren rechtfertigt, aber das muss man Truppenoffizieren auch erstmal erklären.
Weil bei einigen die Ansicht vorherrscht mit dem Sani werd ich jeden los!
Autor miguhamburg1
 - 17. Juli 2011, 16:36:48
Na, wir kennen ja nicht den Status des Fragenstellers, als FWDL wäre ja auch die Verwendung auf einem anderen Dienstposten eine Möglichkeit. Es wird ja nun nicht gleich jeder Taugliche und Geeignete entlassen, nur weil man im laufenden Dienstverhältnis feststellt, dass er für bestimmte Teiltätigkeiten nicht geeignet ist... Und ich bin mir ziemlich sicher, dass Gleichgewichtsbeeinträchtigungen bei der hier relevanten Höhe nicht geeignet wären, erfolgreich ein DU-Verfahren zu realisieren.
Autor F_K
 - 17. Juli 2011, 15:32:43
ZitatDrauf setzen und drüberrobben ist tatsächlich eine Möglichkeit, wird dir aber die Zeit versauen (falls die wichtig ist). Eine andere Möglichkeit ist, unten durch zu laufen.

Quelle?

Darf man in Anwendung des oben genannten Prinzips die Wand dann auch umlaufen, sowie die Kriechstrecke oder einfach "überlaufen"?

"Drüberrobben" würde ich tatsächlich noch als Regelkonform sehen - führt dann aber von der Zeit zu einem Mangelhaft / Ungenügend - ist also gehupft wie gesprungen.

Übrigens: Ein Ausbildungsmangel ist es vermutlich nicht - wenn es den Ausbildern gelungen ist, von ca. 100 Soldaten einer Kp 99 dazu zu befähigen, die Hindernisbahn vorschriftengerecht zu bewältigen - dann scheint die Ausbildung erstmal in Ordnung zu sein (wenn dann auch noch Sonderausbildungen gemacht wurden, ist den Vorgesetzten wohl kaum mangelnde Ausbildung vorzuwerfen).

Es handelt sich also um einen Mangel (körperlich / geistig) des Soldaten, der verhindert, diesen Ausbildungsabschnitt zu bestehen - wenn diese Fähigkeit für den Dienstposten notwendig ist, wäre entweder ein DU Verfahren einzuleiten bzw. eine Entlassung wegen fehlender Eignung (was man dann macht, ist eher eine medizinische Entscheidung).