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Autor Desperado
 - 30. Juli 2011, 16:22:12
Ah,ok,danke für die Info.Dann hab ich es entweder tatsächlich etwas falsch verstanden,oder meine Quelle hatte sich etwas Missverständlich ausgedrückt.
Autor miguhamburg1
 - 30. Juli 2011, 15:46:36
@ Desperado: Da haben Sie sicher etwas falsch verstanden: Es gibt nur zwei Möglichkeiten, eine BS-Zusage zu bekommen:

1)  Sie bekommen die BS-Zusage als OffzBewerber am Abschluss des Auswahlverfahrens unter der Voraussetzung, dass Sie sämtliche Ausbildungsabschnitte, die für Sie vorgesehen sind, erfolgreich absolvieren. Dann werden Sie mit 27 Lebensjahren atomatisch BS.

2) In allen anderen Fällen müssen Sie einen Antrag zum BS stellen. Hierzu müssen Sie entweder Feldwebel oder Leutnant sein und bereits eine erste Beurteilung vorliegen haben.

Es gibt also außer dem unter 1) genannten Punkt keinerlei gestezliche Grundlage für einen "Automatismus" zum BS.
Autor Desperado
 - 30. Juli 2011, 15:42:44
Zitat von: KlausP am 30. Juli 2011, 14:54:24
Zitat... wegen der Regelung dann diesen Soldaten zum Berufssoldaten ernennen zu müssen.

Eine Regelung, die es nirgends gibt. Leider ist diese Latrinenparole nicht tot zu kriegen. ... Oder haben Sie 'ne belastbare Quelle dafür? Würde mich echt interessieren.

Die Quelle war eine Aussage von einem Wehrdienstberater in einem Smalltalk.Also wie verbindlich diese ist,vermag ich nicht zu beurteilen.Er sagte zu mir,dass die Altersgrenzen bei Wiedereinstellern seit dem 01.07 gefallen wären. Man könne für neue SAZ  den Zeitrahmen nur so zurren,dass man nicht aus besagtem Grund über das 40. Lebensjahr kommen dürfe.
Autor KlausP
 - 30. Juli 2011, 14:54:24
Zitat... wegen der Regelung dann diesen Soldaten zum Berufssoldaten ernennen zu müssen.

Eine Regelung, die es nirgends gibt. Leider ist diese Latrinenparole nicht tot zu kriegen. ... Oder haben Sie 'ne belastbare Quelle dafür? Würde mich echt interessieren.
Autor Desperado
 - 30. Juli 2011, 14:03:33
Wenn ich das richtig interpretiere,sind die Altersbeschränkungen soweit weggefallen,nur darf man mit der Dienstzeit als Zeitsoldat nicht das 40. Lebensjahr überschreiten,wegen der Regelung dann diesen Soldaten zum Berufssoldaten ernennen zu müssen.
Autor Rollo83
 - 30. Juli 2011, 12:59:15
Ist das Höchstalter bei den Mannschaften komplett weg gefallen, das war doch früher mal 32 Jahre oder lieg ich da jetzt falsch !?
Autor ulli76
 - 30. Juli 2011, 12:02:41
Zitat von: Stabsuffz93 am 29. Juli 2011, 13:48:28

gucke doch auch auf www.bundeswehr-karriere.de


Da hast du dich noch nicht umgesehen, oder?
Autor Frontier
 - 30. Juli 2011, 11:13:25
Melde mich wieder zurück.  ;)

Was hätte ich denn für Möglichkeiten (beruflich, Bildung usw.) und wie weit würde ich denn in der Feldwebellaufbahn kommen?
Autor Ralf
 - 29. Juli 2011, 17:32:39
Nein, nicht dass ich wüsste:
§ 8 Voraussetzungen für die Einstellung in das Dienstverhältnis einer
Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit
(1) Für die Laufbahnen der Mannschaften kann in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf
Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden, wer
1. das 17. Lebensjahr vollendet und
2. die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat.

Steht kein Alter wie zB in §11 bei den Unteroffizieren.
Autor Rollo83
 - 29. Juli 2011, 17:08:05
Ähh doch, 32 Jahre.Oder wurd das jetzt auch schon wieder geändert ?
Autor Ralf
 - 29. Juli 2011, 15:36:45
ja so lese ich das auch
bei Msch gilt sowie kein Höchstalter
Autor mailman
 - 29. Juli 2011, 15:35:26
Zitat von: Ralf am 29. Juli 2011, 15:24:01
ZDv 14/5 B 127 1. (3)

(3) Bei der Wiedereinstellung einer früheren Soldatin der Bundeswehr oder eines früheren
Soldaten der Bundeswehr als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit mit dem erreichten
Dienstgrad in die der Laufbahn der Reserve entsprechende Laufbahn finden die in der
Soldatenlaufbahnverordnung für die Einstellung ungedienter Bewerberinnen und ungedienter
Bewerber vorgeschriebenen Höchstaltersgrenzen keine Anwendung.

Kenne mich war nicht so gut mit solchen Texten aus, aber ich würde mal mutßmaßen, das gilt nru wenn man beispielsweise als Uffz d.R in die Uffzlaufbahn wiedereingestellt wird.

Autor Luka122
 - 29. Juli 2011, 15:28:40
Zitat von: Ralf am 29. Juli 2011, 15:18:19
Zitat von: Luka122 am 29. Juli 2011, 15:09:43
Zitat von: KlausP am 29. Juli 2011, 15:02:42
Wenn er verwertbar wäre, könnten Sie als StUffz (FA) eingestellt werden und Besoldung nach <a 6 erhalten.

Sie müssen aber mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen können,ansonsten wird man Sie als Uffz einstellen,so ist das in
der Laufbahnverordnung festgesetzt.
Aber dazu kann Ihnen der WDB genaueres sagen,vereinbaren Sie einen Termin.

er hat Mittl. Reife, die Einstellung wäre als StUffz.

Daran hab ich nicht gedacht,diesbezüglich haben Sie Recht,meine Aussage betrifft die Einstellung mit Hauptschulabschluß.
Autor Ralf
 - 29. Juli 2011, 15:24:01
ZDv 14/5 B 127 1. (3)

(3) Bei der Wiedereinstellung einer früheren Soldatin der Bundeswehr oder eines früheren
Soldaten der Bundeswehr als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit mit dem erreichten
Dienstgrad in die der Laufbahn der Reserve entsprechende Laufbahn finden die in der
Soldatenlaufbahnverordnung für die Einstellung ungedienter Bewerberinnen und ungedienter
Bewerber vorgeschriebenen Höchstaltersgrenzen keine Anwendung.

edit sagt: man muss dabei aber auch die laufbahn beachten. im falle des threaderstellers würde das 32. Lj gelten weil er mit nutzbarem Beruf kommen würde. (denn das wäre eine einstellung in einer anderen Lfb als er ausgeschieden ist.
Autor wolverine
 - 29. Juli 2011, 15:19:39
Zitat von: Ralf am 29. Juli 2011, 15:18:19
Und die 30 Jahre Höchstalter zählen auch nicht, weil er Wiedereinsteller ist.
Haben Sie das eigentlich zwischenzeitlich mal belegt?