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Zitat von: KlausP am 30. Juli 2011, 14:54:24Zitat... wegen der Regelung dann diesen Soldaten zum Berufssoldaten ernennen zu müssen.
Eine Regelung, die es nirgends gibt. Leider ist diese Latrinenparole nicht tot zu kriegen. ... Oder haben Sie 'ne belastbare Quelle dafür? Würde mich echt interessieren.
Zitat... wegen der Regelung dann diesen Soldaten zum Berufssoldaten ernennen zu müssen.
Zitat von: Stabsuffz93 am 29. Juli 2011, 13:48:28
gucke doch auch auf www.bundeswehr-karriere.de
Zitat von: Ralf am 29. Juli 2011, 15:24:01
ZDv 14/5 B 127 1. (3)
(3) Bei der Wiedereinstellung einer früheren Soldatin der Bundeswehr oder eines früheren
Soldaten der Bundeswehr als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit mit dem erreichten
Dienstgrad in die der Laufbahn der Reserve entsprechende Laufbahn finden die in der
Soldatenlaufbahnverordnung für die Einstellung ungedienter Bewerberinnen und ungedienter
Bewerber vorgeschriebenen Höchstaltersgrenzen keine Anwendung.
Zitat von: Ralf am 29. Juli 2011, 15:18:19Zitat von: Luka122 am 29. Juli 2011, 15:09:43Zitat von: KlausP am 29. Juli 2011, 15:02:42
Wenn er verwertbar wäre, könnten Sie als StUffz (FA) eingestellt werden und Besoldung nach <a 6 erhalten.
Sie müssen aber mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen können,ansonsten wird man Sie als Uffz einstellen,so ist das in
der Laufbahnverordnung festgesetzt.
Aber dazu kann Ihnen der WDB genaueres sagen,vereinbaren Sie einen Termin.
er hat Mittl. Reife, die Einstellung wäre als StUffz.
Zitat von: Ralf am 29. Juli 2011, 15:18:19Haben Sie das eigentlich zwischenzeitlich mal belegt?
Und die 30 Jahre Höchstalter zählen auch nicht, weil er Wiedereinsteller ist.