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Zusammenfassung

Autor StOPfr
 - 30. Juli 2011, 13:31:09
Sind die Stunden in einem Täter-Opfer-Ausgleich festgelegt worden?

Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich. Es kann sein dass ein Rechtsberater um eine Stellungnahme gebeten wird, es kann sich aber auch um die normale Bearbeitungszeit handeln. Ein Anruf sollte Klarheit bringen. Das beträfe auch deinen Terminwunsch. Er ist verständlich begründet und wird vermutlich akzeptiert. Du beurteilst deine Aussichten, was das Lernen angeht, durchaus realistisch  ;).   
Autor kimbo
 - 30. Juli 2011, 12:12:57
Hallo,

folgendes:
Ich war in München und habe dort das Testverfahren absolviert und wurde vorläufig als Mannschafter ( SAZ 4 ) genommen bzw. mir wurde eine Stelle reserviert.
Jedoch habe ich eine Einverständnisserklärung abgeben müssen, da ich damals in einer Sache mit Körperverletzung verwickelt war und dafür 50 Sozialstunden leisten musste.
Die Bundeswehr benötigt dafür ein Aktenkennzeichen. Daraufhin war ich bei meiner zuständigen Polizeidirektion, diese sagten mir, das davon nichts hinterlegt ist, somit lief die ganze Sache damals nicht über die Justiz.
Dies habe ich auch in einem ausführlichen Schreiben an das Zentrum für Nachwuchsgewinnung SÜD mitgeteilt.

Meine Frage ist nun ob ihr schon einmal Erfahrungen diesbezüglich gemacht habt und mir sagen könnt wie lange das noch ungefähr dauert. Im Mai habe ich diese Einverständnisserklärung abgegeben bzw. mit der Post geschickt.

Desweiteren habe ich darum gebeten meinen geplannten Dienstantritt von Oktober 2011 auf Januar 2012 zu verschieben. Ich hatte in der Zwischenzeit meine Abschlussprüfung zum Bürokaufmann und habe diese nicht bestanden. Somit muss ich im November nochmal zur Nachholprüfung. Um mich gezielt darauf vorzubereiten würde ich es eben vorziehen, meinen Diensantritt zu verschieben. Da ich selber nicht glaube das ich mich in der AGA nach Dienstschluss noch hinsetze und 1 - 2 Stunden lerne.

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.

Liebe Grüße