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Autor vero269
 - 08. August 2011, 01:33:01
Und wenn man obendrein so eine Rechtschreibung an den Tag legt, sollte man sich selbst hinterfragen ob die Bundeswehr der zukünftige Arbeitgeber sein soll.
Autor snake99
 - 01. August 2011, 14:18:17
Ich glaube viel mehr, dass uns hier mal wieder ein Troll für dumm verkaufen will  ::)
Autor KlausP
 - 01. August 2011, 14:16:38
Na, mal sehen, was da noch alles zutage kommt:

Zitat von: _Kasasha_ am 01. August 2011, 12:24:43
ein kleines broblem habe ich noch, und das ist folgendes... ich habe post von der vbbr bekommen und mir wird vorgeworfen das ich 2 mal mit der straßen bahn schwarz gefahren sein soll was ich aber zu 100% sicher nicht gewesen bin, ich habe das versucht zu klären und habe den betrag nicht bezahlt da ich mir keiner schuld bewust bin ( war) und jetzt wir gegen mich ermittelt weil ich nicht die strafe fürs schwarzfahren bezahlt habe... wird das ein problem für mich bei der bundeswehr ???

mfg _kasasha_

Für mich ist das "Salamitaktik". ::) 8)
Autor snake99
 - 01. August 2011, 14:12:23
Ich denke die Schulden werden so lange als "unproblematisch" gesehen, so lang sich nicht ein Gerichtsvollzieher mit einem Vollstreckungsbescheid einschaltet  ::) Sehen sie also zu, dass es soweit nicht kommt ;) Hier sollte ein Gespräch mit dem Gläubiger hilfreich sein ...
Autor schlammtreiber
 - 01. August 2011, 12:14:01
Das sollte ein unproblematischer Betrag sein.
Autor _Kasasha_
 - 01. August 2011, 12:10:18
hey hey ich habe da nen frage. ich möchte würklich gerne zur bundeswer in die manschafter laufbahn habe auch schon den wehrdinst berater vor mir gehabt... meine frage ist ob ich da angenommern werden kann obwohl ich leider ca. 300 euro schulden durch ein handy vertrag habe.


mfg _kasasha_