Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Jakkaru
 - 01. August 2011, 23:06:07
Die Chance gibt es selbstverständlich. Trotzdem musst du abwarten was bei dem Verfahren herauskommt. Sollte es eher negativ ausfallen, wird die Chance auch geringer aber das sollte dir ja bewusst sein ;)
Autor KlausP
 - 01. August 2011, 23:04:35
Bisher hat auch niemand behauptet, dass Sie nicht genommen werden, nur werden Sie vermutlich erst eingestellt, wenn das Verfahren abgeschlossen ist und Sie nicht zu einer Strafe verurteilt werden, die ein zwingendes Einstellungshindernis darstellt.
Autor _Kasasha_
 - 01. August 2011, 22:56:11
also ich habe mich mit einem freund unterhalt der auch bei der bundeswehr ist und der sagte mir das ein ermitlungsverfahren nicht so schlimm ist und es denoch chancen giebt da angenummen zu werden  ???
Autor KlausP
 - 01. August 2011, 22:04:03
Genau.  ::) Woher weisst du?  ;D
Autor Rollo83
 - 01. August 2011, 21:21:22
Und wie,Klaus ? ;)
Oder meinst du Rechtschreibung üben lol.
Autor KlausP
 - 01. August 2011, 18:02:46
Die Wartezeit kann man ja anderweitig nutzen ...  ::)
Autor Jakkaru
 - 01. August 2011, 17:54:37
Das du jetzt etwas warten musst lässt sich leider nicht verhindern. Denn wie schon mehrfach erwähnt, wirst du solang das Verfahren nicht abgeschlossen ist, auch nicht eingestellt.
Autor _Kasasha_
 - 01. August 2011, 15:54:54
ja mir ist es schon fast bewust das es einer aus dem freundes kreiß geweisen sein muss... habe auch schon rechtliche schritte eingeleitet nur habe ich ein wenig angst das die nicht schnell genug sind und ich noch länger warten muss ...
Autor ZippoFeuer
 - 01. August 2011, 15:05:59
Also wenn du es nicht warst , dann können die auch nix machen . Selbst wenns vor Gericht geht . Wenn der Typ der kontrolliert hat , sich von dem Typen den er gepackt hat keinen Perso zeigen lassen hatt , dann is das Schule der Bahn . Außerdem würd ich eine Beweissaufnahme beantragen und dir die Zeiten und die dazugehörigen Überwachungsvideos zeigen lassen . Nimm dir lieber n Anwalt .

PS: Hab ich Persönlich oft in der Bahn mit bekommen , die Schwarzfahrer haben fast immer namen irgendwelche namen angegeben , (auch ausem freundeskreis ) ... oft wird erst garnicht der perso verlangt , kommt imme raufn kontrolör an .

Autor KlausP
 - 01. August 2011, 13:29:49
Außer dass er bis zum Abschluß des Verfahrens Schwierigkeiten bei seiner Einstellung in die Bundeswehr haben dürfte, ist das doch nur Spekulation. Wer kennt denn schon die genauen Umstände, die zu dem Ermittlungsverfahren geführt haben - außer dem TE natürlich (wenn überhaupt ...)
Autor schlammtreiber
 - 01. August 2011, 13:24:56
Zitat von: F_K am 01. August 2011, 13:13:59
@ Schlammtreiber:

Zitathabe den betrag nicht bezahlt

In dem hier diskutierten Fall hat der TE (bzw. der böse Unbekannte) aber eben nicht gezahlt - in einem solchen Fall sollten die "dahergelaufenen Privatangestellten" schon die Personalien prüfen und nicht nur angeben lassen.

Ok, das hatte ich so verstanden, dass er die brieflich geforderte Geldstrafe nicht bezahlt hat. Diese ist m.W. unabhängig von dem sofort vor Ort erhobenen "erhöhten Beförderungsentgelt" (zumindest verstehe ich die Sprachregelung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes MVV so, praktische Erfahrung kann ich "leider" noch nicht vorweisen *g* )
Autor F_K
 - 01. August 2011, 13:13:59
@ Schlammtreiber:

Zitathabe den betrag nicht bezahlt

In dem hier diskutierten Fall hat der TE (bzw. der böse Unbekannte) aber eben nicht gezahlt - in einem solchen Fall sollten die "dahergelaufenen Privatangestellten" schon die Personalien prüfen und nicht nur angeben lassen.

However:

@ TE:
Solange das Strafverfahren läuft wirkt sich dass natürlich negativ auf eine Bewerbung bei der Bw aus. Siehe zu dass das Verfahren schnell beendet wird.
Autor schlammtreiber
 - 01. August 2011, 13:07:28
Zitat von: Shokk am 01. August 2011, 12:54:31
Sicher kann es jeder angeben, aber wird es dann nicht kontrolliert? Der Schwarzfahrer muss doch seinen Ausweis vorzeigen oder nicht?

Den hat man natürlich vergessen oder zeigt ihn nicht jedem dahergelaufenen Privatangestellten. Theoretisch können die Kontrolettis natürlich die Polizei rufen um die Personalien feststellen zu lassen. In der Praxis haben sie darauf unter Umständen nicht wirklich Bock und geben sich mit der Zahlung von XY Euro "erhöhtes Beförderungsentgelt" und irgendwelchen Personalien zufrieden, so lange man nicht gerade behauptet Herr D. Duck, Entenweg 3, 12345 Entenhausen zu sein.
Autor chicco93
 - 01. August 2011, 12:58:39
Jap muss man. Mein Ticket war mal nur gebrochen und ich musste ob wohl ich ein gültiges Ticket hatte, eine Bearbeitungsgebühr von 20 € zahlen -.-

Aber den Perso muss man vorlegen. Sonst kommt die Polizei dazu.
Autor Shokk
 - 01. August 2011, 12:54:31
Zitat von: schlammtreiber am 01. August 2011, 12:49:03
Zitat von: Shokk am 01. August 2011, 12:46:56
Woher sollen sie dann sonst deine Personalien haben?

Kann doch jeder angeben, der ihn kennt.

Sicher kann es jeder angeben, aber wird es dann nicht kontrolliert? Der Schwarzfahrer muss doch seinen Ausweis vorzeigen oder nicht?