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Autor Patrick1989
 - 03. August 2011, 10:09:14
Huch, das ging ja fix...

Schon mal vielen Dank für die eindeutigen Info's, habe schon überlegt ob ich mich schon wieder mit etlichen schriftlichen Sachen rumquälen muss ;)
Autor schlammtreiber
 - 03. August 2011, 10:06:00
Im Gegenteil müsstest Du einen Antrag stellen, mehr als einen Antrag, dazu noch etliche Kopien und Durchschläge, plus persönliche Vorstellung, wenn Du noch wollen würdest  ;D
Autor ulli76
 - 03. August 2011, 10:04:50
Nein musst du nicht. Da die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, wirst du nur eingezogen, wenn du dich für den Dienst auch beworben hast.
Autor KlausP
 - 03. August 2011, 10:04:33
Nein. Das fällt unter die Rubrik "Glück (oder Pech, ja nachdem) gehabt."
Autor Patrick1989
 - 03. August 2011, 09:59:00
Tach Leute,

Ich hab da mal ne Frage....
Wie das Thema schon zeigt bin ich wegen Unabkömmlichkeit zurückgestellt worden.
Wäre zum 01.01.11 einzogen worden , da es aber berufstechnisch nicht möglich war wurde ich bis zum 31.10.11 aufgeschoben.
Der Grundwehrdienst ist ja nun freiwillig, mein frage daher ... " muss ich nun nen Antrag stellen, dass ich nicht mehr " will "? "

Für alle Infos,Antworten danke ich im Voraus

MfG Patrick