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Autor ulli76
 - 12. Mai 2013, 19:18:03
Da gelten ganz andere Regeln. Aber da dort auch die Einstellung von Schwerbehinderten möglich ist, sollte das grundsätzlich gehen.
Autor Jakob Metzger
 - 12. Mai 2013, 19:12:04
Auch nicht in den zivilen Dienst
Autor ulli76
 - 12. Mai 2013, 18:59:56
Nein, kommt man nicht.
Autor Jakob Metzger
 - 12. Mai 2013, 18:59:00
Hallo ich wüsste gerne wie die Geschichte ausgeht da ich genau das selbe Problem habe.
Könnte mir jemand Antworten und mir mitteilen ob man mit nur einem Ohr in die BW kommt.
Autor BulleMölders
 - 04. August 2011, 12:41:10
Kommt darauf an, als ich mich für die Beamtenlaufbahn beworben habe, war ich zu "krank" dafür, obwohl ich den 90/5 für Z12 zwei Monate vorher ohne Beanstandungen "bestanden" hatte.
Autor ralle
 - 04. August 2011, 10:50:25
Ja das weiß ich, aber ich denke nicht das dort ein taubes Ohr so sehr ins Gewicht fällt wie beim militärischen Dienst.
Autor BulleMölders
 - 04. August 2011, 07:38:42
Nur daran denken, auch für die Einstellung im zivilen Bereich und der Beamtenlaufbahn gibt es eine Medizinische Untersuchung.
Und die ist in vielen Fällen "strenger" als die Musterung bei der Bundeswehr.
Autor ralle
 - 04. August 2011, 00:01:47
Ja da steht sehr viel, ist aber ganz schön kompliziert, aber ich guck nochmal rum :)
Autor Stabsuffz93
 - 03. August 2011, 23:54:08
gucken sie doch erstmal www.bundeswehr-karriere.de im zivilen. da wird mit sicherheit was stehen ;)
Autor ralle
 - 03. August 2011, 23:45:07
Hmm auch komisch.

Dann muss ich mal gucken wie ich das mach...

Ich weiß ja nicht wie man sich dort bewerben soll usw..
Autor KlausP
 - 03. August 2011, 23:23:51
Nein.
Autor ralle
 - 03. August 2011, 23:22:56
Ich meine mit der Frage, ob es auch Zivile Berater gibt beim KWEA.
Autor KlausP
 - 03. August 2011, 23:19:52
www.bundeswehr-karriere.de und dort unter "zivile Karriere"
Autor ralle
 - 03. August 2011, 23:15:53
Wer ist denn für die Zivilen Dienstposten zuständig?
Autor miguhamburg1
 - 03. August 2011, 23:11:37
Nein, die Bundeswehrverwaltung und Bw Betriligungsgesellschaften stellen sogar Schwerbehinderte ein.

Und der WEHRDIENSTberater berät Sie über Ihre Möglichkeiten in den Streitkräften. Er kann Sie nicht über zivile Dienstposten beraten.