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Zitat von: F_K am 04. August 2011, 12:17:08
Beispiel: Ich empfange Material auf der Waffenkammer, vom VU und auf dem Biwak dann z. B. ein SGE von einer Kp des LLUstBtl (also einem anderen Verband) - wer sollte nun dafür verbindlich unterschreiben können, dass ich alles Material wieder abgegeben habe?
Zitat von: F_K am 04. August 2011, 12:17:08
Halte ich nicht für stichhaltig: Beides sind Dokumente, also Schriftstücke, die dafür bestimmt sind, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen und ihren Aussteller erkennen lassen. Gibt es nun widersprüchliche Dokumentenbeweise so ist ein Beweis sachlich nicht zutreffend - wird dies nachgewiesen ist die Beweiskraft dahin.
ZitatDie MatAusgL ist aber egal, wenn die Unterschrift auf dem Laufzettel nach der auf der MatAusgL dokumentierten Ausgabe erfolgt ist, denn damit ist der Soldat automatisch entlastet
Zitat von: F_K am 04. August 2011, 10:50:58
Nur interessehalber: Welche Vorschrift regelt verbindlich die Abarbeitung eines Laufzettels?
Zitat von: F_K am 04. August 2011, 10:50:58
(Ansonsten: Selbst wenn der Laufzettel fäschlicherweise abgezeichnet wurde, ändert dass ja nichts an dem Verlust des Materials durch den Wehrübenden
Zitat von: F_K am 04. August 2011, 10:50:58
- wenn sich aufgrund der MatAusgL die Verantwortung durch den WÜbenden nachweisen läst. MMn kann man aus einer nachgewiesenermaßen rechtswidrigen Quittung keine Ansprüche ableiten ...)
Zitat von: F_K am 04. August 2011, 09:39:03Wenn dies jeder verinnerlichen würde, wäre die Welt ein besserer Ort.
Prinzip Eigenveranwortung
Zitatdem Reservisten seinen Kram abzunehmen, bevor er geht
ZitatGerade wegen der Materialabgabe usw. gibt es ja Laufzettel