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Zusammenfassung

Autor snake99
 - 29. August 2011, 07:05:35
Zitat von: KlausP am 19. August 2011, 13:25:54
ZitatKann ich gegebenenfalls eine Beorderung rückgängig machen?

Sie können jederzeit Ihre Bereitschaft zu einer Beorderung bei Ihrem KWEA widerrufen.

Man kann sich sogar von gesamten Ausbildungsvorhaben (RUA oder RFA) im Nachhinein bzw. währenddessen ohne Angaben von Gründen wieder befreien lassen. Ein schriftlicher Widerruf reicht aus.

Ein Lehrgangsteilnehmer (RFA) hatte bereits mit der Laufbahnausbildung begonnen, als es zu Problemen mit seinem AG kam. Da dieser ihm jegliche Zustimmung zu WÜ's verwehrte und generell null Verständnis für sein Bw Engagement zeigte, blieb dem Kameraden nichts weiter übrig als seine RFA Ausbildung und Beorderung zu widerrufen.
Autor KlausP
 - 19. August 2011, 13:25:54
Zitat3. Da mein Standort mit 99,9%iger Sicherheit geschlossen ... und mein Bataillon dann zu weit wegversetzt wird ... würde ich vermutlich nur zwei, drei Wehrübungen leisten.

Für 2 bis 3 Wehrübungen würde ich als BerarbResAngel Sie mit Sicherheit in meinem Bataillon nicht beordern. Da Sie ja "nach Höherem streben", werden Sie in der Zeit gar nicht ausgebildet werden können. Und bei den Mannschaften wird der Bedarf an Wehrübenden in der Regel nicht sonderlich groß sein, wenn sie denn nicht spezielle militärische Qualifikationen mitbringen.

Zitat... kann ich dann, auch wenn ich keine Zeit habe, einfach eingezogen werden ...

Nein. Jede WÜb ist rechtzeitig mit Ihnen vorher abzustimmen und Ihr Einverständnis einzuholen.

ZitatKann ich gegebenenfalls eine Beorderung rückgängig machen?

Sie können jederzeit Ihre Bereitschaft zu einer Beorderung bei Ihrem KWEA widerrufen.

Autor miguhamburg1
 - 19. August 2011, 13:17:41
Lieber Fragensteller,

viele Ihrer Fragen können Sie bereits ganz einfach durch Nutzung der Suchfunktion hier im Forum beantworte bekommen. Sollte eigentlich für einen Studenten möglich sein.

PersUffz SK = Personalunteroffizier Streitkräfte (Da alle Personalangelegenheiten streitkräftegemeinsam durchgeführt werden, heißt das so)
WaUffz LE/S InfWa = Waffenunteroffizier leichte/schwere Infanteriewaffen.

Ich gehe mal nach Ihrer Beschreibung davon aus, dass Sie Ihr Abitur haben und derzeit noch studieren, also keinen "klassischen Berufsabschluss" erworben haben. Deshalb kommen für Sie auch nur Truppendienst- und keine Fachdienst-Dienstposten infrage. Insofern erübrigt sich auch die Frage nach dem Uffz-Lehrgang Res, da im Truppendienst nur noch Feldwebel-Lehrgänge stattfinden.

Deshalb kämen - neben einer Beorderung als Mannschaftsdienstgrad - für Sie nur die Alternativen in Frage: Ausbildung zum ResOffz a.d.W. oder zum Reservefeldwebel. Über beide Laufbahnen und deren Besonderheiten finden sich auf den Bw-Seiten und hier im Forum sehr viele Antworten.
Autor Wallenstein
 - 19. August 2011, 12:44:30
Ich habe auch ähnliche Fragen. Ich wurde am 31. März dieses Jahres als OG d.R. entlassen und überlege mir, in den nächsten Semesterferien eine Wehrübung in meinem Standort zu leisten, der leider nicht mehr allzu lange existieren wird. Ich habe mir auf folgender Seite (http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb) die Excel-Tabelle über freie Dienstposten angesehen.

1. Unter DGrad stehen dort nur HG, SU und SF. Was heißt das für mich? Kann ich mich für einen SU-Posten bewerben und dann einen Reserveuffz-Lehrgang besuchen? Oder muss ich mich zuerst für den Uffz-Lehrgang anmelden? Wie läuft das?

2. Da ich weder kochen kann noch eine Ahnung von Maschinen habe (bin von Beruf auch ein Bürohengst), fallen viele der Dienstposten für mich ohnehin schon mal flach. Wofür stehen folgende Abkürzungen und was sind die Aufgabe dieser Dienstposten: PersUffz SK und WA UFFZ LE/S INF WA.

3. Da mein Standort mit 99,9%iger Sicherheit geschlossen (und ich nicht weiß, wie lange er nach der offiziellen Verkündigung der Schließung noch bestehenbleibt) und mein Bataillon dann zu weit wegversetzt wird und die Semesterferien ohnehin nicht mehr so frei sind, wie sie mal waren, würde ich vermutlich nur zwei, drei Wehrübungen leisten. Wenn ich mich beordern lasse, kann ich dann, auch wenn ich keine Zeit habe, einfach eingezogen werden, oder ist das heute freiwillig? Kann ich gegebenenfalls eine Beorderung rückgängig machen?

Ich freue mich schon auf die Antworten. Leider bin ich sehr spät dran, sonst hätte ich in diesen Ferien schon anfangen können.
Autor PatPatPat
 - 16. August 2011, 11:07:57
Hier ein kleines Update:

Falls es mal Wehrübende gibt, die in meiner Situation sind, folgende Infos kann ich schonmal geben:

Abendschüler, welche Bafög beziehen, werden für den Zeitraum der Wehrübung bzw. des Lehrgangs aus der Bafögförderung rausgenommen.
Das bedeutet, das man selbst mit Nebenjob NICHT über der Freibetragshöchstgrenze kommt und vom zusätzlichen Verdienst nichts vom Bafögamt eingehalten wird.

Nun habe ich wieder erneute Fragen:

1. zum Thema Reserveunteroffizierzuschlag: Da ich ja auf einen Uffz-Lehrgang als OG (RUA) gehe, würde mir beim Antritt die 255,65 EUR zustehen und nach der eigentlichen Beförderung die restliche Summe. Da ich meinen Dienstposten als uffz/stuffz besetze, wann findet dann die eigentliche Beförderung statt? Am Ende des Lehrgangs oder erst nach einer gewissen Stehzeit?

2. Da ich ja nun für die Zeit kein Bafög bekomme und nur eine Unterhaltssicherung von ca. 400 EUR erhalte, wäre dies ein Fall für die Unterhaltssicherungsbehörde?
Meines Wissens nach, wäre dies bei genau umgekehrter Problematik der Fall (man bekommt nur Bafög), aber auch in meinem?
Ich hätte sonst Finanzielle einbüßen von mehreren hundert Euro.

Edit:
Blöde Frage an wen ich mich zu wenden habe, natürlich an die Unterhaltssicherungsbehörde :)

Aber mit was für einer Summe kann ein OG (RUA) der die Abendschule besucht, ein Kind hat und einen Nebenjob hat, bei einem Uffz-Lehrgang rechnen?
Bafög würde wegfallen und Nebenjob begrenzt sich auf 400 EUR.
Hum Hum...


Ich hoffe jemand kann mir bei diesen Fragen mit eigener Erfahrung weiterhelfen.

lg

Pat

Autor PatPatPat
 - 09. August 2011, 18:08:34
Nun gibt es doch ein paar mehr Informationen:

LogSBw IV. In in Schwanewede.

Hätte immer gedacht, dass die Logistik Schule in Garlstedt ist ^^


Die Freude steigt, obwohl mich nun das Bafögamt ein wenig Ärgert.

Bafög + Job passt soweit, wenn man eine Summe 4800 EUR im Jahr nicht übersteigt. Nun verdiene ich wohl bei dem Lehrgang ein bisschen mehr (wieviel weiß ich nichtmal) als sonst mit meiner Arbeit und alles was dort zusätzlich dazu kommt, will das Bafögamt zurück haben.

Absolut ärgerlich, die Finanzspitze hätte mir sehr gut getan!

Da sollte man dringend etwas drehen, da die meisten Bafögbezieher nebenbei auch noch Arbeiten müssen, um Studiengebühren etc. zu bezahlen und sich damit eine freiwillige Reservistenarbeit zumindest finanziell überhaupt nicht lohnt.

Autor KlausP
 - 08. August 2011, 19:29:06
Ich weiß, dass die Rekrutenkompanie 7 in Hagenow den schon mal durchgeführt hat, weil sonst keine Kapazitäten frei waren (wimre im IV. Quartal 2010). Aber ob die das noch mal machen? Keine Ahnung.
Autor PatPatPat
 - 08. August 2011, 19:24:06
Hey ihr,


erstmal lieben Dank an KlausP für die sehr zügige Antwort!

@Holgi33

Mein Lehrgang soll vom 5.9 bis zum 30.9 gehen, also die vier Wochen.
Wo mein Lehrgang sein wird, das weiß ich selber noch nicht.
Bisher wurde alles telefonisch besprochen oder über E-Mail, wenn es um Unterschriften ging.

Viel Auswahl gab es nicht wirklich an Uffz-Lehrorten, oder?

Gibt es in Mecklenburg Vorpommern eigentlich eine Kaserne, wo der Unteroffizierslehrgang stattfinden kann?
Autor Holgi33
 - 07. August 2011, 19:55:00
Geht der Uffz-Lehrgang AMT 4 Wochen?
Darf ich fragen wo der Lehrgang stattfindet?

Du wirst dann sicherlich der einzige Reservist zwischen 40-50 Aktiven sein. Ich habe den Lehrgang im Januar 2009 selber besucht.
Autor KlausP
 - 06. August 2011, 21:02:09
Zitat1) Wird beim Einkleiden automatisch mitbedacht das ich beim Uffz-Lehrgang eventuell etwas brauche um im Grünen zurecht zu kommen? (z.B Koppel, Rucksack, Nässeschutz, Jacke)

Da sollte dein ResFw schon mal den zuständigen Versorger informieren, damit der das mit der LHBw abstimmen kann. Normalerweise dürfte das kein Problem sein (normalerweise  :D)

Zitat2) Wenn ich alles nötige bekomme, muss ich es dann direkt wieder abgeben, auch wenn ich einen Monat später die Dienstpostenausbildung habe? (Erfahrungswerte sind gefragt .. wie klappt die Kommunikation?)

siehe oben, ich z.B. habe meine komplette Bekleidung und pers. Ausrüstung, bei mir ging das ohne Probleme (ist aber auch schon 4 Jahre her)

Zitat3) Gibt es OG (R)UA Schulterklappen oder (St)Uffz Schulterklappen?

Wenn du als OG (RUA) einberufen wirst, dann selbstvertändlich die entsprechenden Schleufen. Wenn du schon als StUffz einberufen wirst, weil du einen verwertbaren Berufsabschluß hast, dann eben als StUffz. Während einer WÜb trägst du deinen jeweiligen Dienstgrad immer ohne schwarz/rot/goldene Reservistenkordel.

Zitat4) Ich habe noch zwei Paar Stiefel hier, Socken und Shirts ... diese sind zwar gepflegt, aber sehr abgenutzt, vor allem die Socken. Ist bei der Einkleidung auch ein Umtausch möglich?

Einfach bei der Einkleidung fragen.

Zitat5) Ich würde ungern mein Bart abrasieren, gibt es gerade bei Bärten noch andere Bedingungen außer das selbiger gepflegt ist? (was ja schon selbstverständlich ist)

Musst du nicht abrasieren. Ich bin Vollbart-Träger.  ;D

Zitat6) Ich bin Brillenträger, wird dies mit berücksichtigt oder sollte ich mir schon mal privat eine Zweitbrille besorgen, falls der ersten im Dienst irgendwas passiert(wer bezahlt dies dann?)

Davon hab ich keine Ahnung. Wenn die Brille kaputt geht, gehst du zum SanBereich und lässt dir ein Rezept für die Reparatur ausstellen. Wieviel Euronen die Bw dazubezahlt - k.A.

Zitat9) Geld, Geld, Geld! ... wie verhält es sich, wenn ich neben meinem Gehalt noch Bafög beziehe.Wird mir der BW-Sold beim Bafög angerechnet? Ich habe einen Sohn, ändert das irgendwas am Sold?

Bafög hab ich keine Ahnung. Du bekommst Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz, da werden Kinder mMn nicht weiter berücksichtigt. Du kannst einen Antrag auf USG-Leistungen stellen. Den Antrag dafür bekommst du mit deinem Einberufungsbescheid vom KWEA. Was du da jetzt ausfüllen musst und beantragen kannst weiss ich nicht, weil das bei mir als ehemaligem BS anders läuft.


Autor PatPatPat
 - 06. August 2011, 20:43:48
Hey ihr!

Ich habe mich bereits oft und ausgiebig durch das Forum gewühlt und bin bei vielen meiner Fragen auch bereits an Antworten fündig geworden.
Nun bleibt aber doch noch eine Hand voll Fragen, bei denen ich mir ein wenig Hilfe eurerseits erhoffe :)

Zu mir: Ich habe mich als freiwilliger Uffz der Reserve gemeldet, habe auch einen Dienstposten bekommen und bin nun beordert (Dran! Drauf! Drüber! ^^).
Nächste Woche findet die Einkleidung bei meiner Stammeinheit statt und drei Wochen später folgt mein erster Lehrgang, welcher der Uffz-Lehrgang AMT sein wird.
Das letzte mal in Uniform habe ich vor über zwei Jahren gesteckt und die BW als OG verlassen.


Also .. Mut zur Lücke ... hier meine Fragen :) :




1) Wird beim Einkleiden automatisch mitbedacht das ich beim Uffz-Lehrgang eventuell etwas brauche um im Grünen zurecht zu kommen? (z.B Koppel, Rucksack, Nässeschutz, Jacke)

2) Wenn ich alles nötige bekomme, muss ich es dann direkt wieder abgeben, auch wenn ich einen Monat später die Dienstpostenausbildung habe? (Erfahrungswerte sind gefragt .. wie klappt die Kommunikation?)

3) Gibt es OG (R)UA Schulterklappen oder (St)Uffz Schulterklappen?

4) Ich habe noch zwei Paar Stiefel hier, Socken und Shirts ... diese sind zwar gepflegt, aber sehr abgenutzt, vor allem die Socken. Ist bei der Einkleidung auch ein Umtausch möglich?

5) Ich würde ungern mein Bart abrasieren, gibt es gerade bei Bärten noch andere Bedingungen außer das selbiger gepflegt ist? (was ja schon selbstverständlich ist)

6) Ich bin Brillenträger, wird dies mit berücksichtigt oder sollte ich mir schon mal privat eine Zweitbrille besorgen, falls der ersten im Dienst irgendwas passiert(wer bezahlt dies dann?)

7) Ich besuche neben der Arbeit auch noch ein Abendgymnasium und ein teilnehmen am regulären Unterricht ist natürlich nicht möglich, wenn ich auf Lehrgang bin. Wie läuft es Zeitlich, geht es in etwa so ab wie in der AGA, so das vor 22 Uhr mit keiner Ruhe zu rechnen ist, oder habe ich ab und an mal 1-2 Stunden, um ein wenig zu lernen?

8) Sollte ich dringend (wieder) den Reibert auswendig lernen um nicht sofort als Reservisten-Made zerquetscht zu werden, oder findet man sich so nach und nach wieder zurecht? (Ablösegespräch, Vergatterung, solche Dinge eben :) )

9) Geld, Geld, Geld! ... wie verhält es sich, wenn ich neben meinem Gehalt noch Bafög beziehe.Wird mir der BW-Sold beim Bafög angerechnet? Ich habe einen Sohn, ändert das irgendwas am Sold?



Puh ich denke das waren vorest alle Fragen.

Nun seid ihr dran: zerfetzt, entrümpelt und beantwortet was das Zeug hält.

Danke schon mal im Voraus!