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Autor Pearlinha
 - 10. August 2011, 12:47:20
Zum Thema Sold (ich poste einfach mal frech aus einem anderen Thread das was ich da geschrieben habe ;) ):

http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnrTwlt0C_INtREQCyVcdK/

Schau dir auch die Pdfs auf der rechten Seite mal an.

Da steht alles drin was du wissen musst. Zu deinem Wehrsold kannst du noch in bei den Ämtern deiner Stadt Mietbeihilfe und Wirtschaftsbeihilfe (in gewissen Maße wird da auch Ehefrauenund Kinder mit berücksichtigt). Das was du da bekommst ist nicht außer acht zu lassen. Ich als ledige unverheiratet bekäme für meine Miete ca. 400€ + mein Wehrsold ... davon kann man gut Leben. Ein bischen mehr bekommst du auch noch wenn du am WE zuhause bist - dann wird dir das Verpflegungsgeld mit dem Wehrsold augezahlt. Ansonsten kannst du für weitere Fahrten das DB-Card 25/50/100 für einen vergünstigteren Preis kaufen wenn ich nicht falsch informiert bin.

Den Rest haben die ja schon Klaus und Rollo gesagt!
Autor KlausP
 - 09. August 2011, 19:33:19
Das wird Ihnen wohl eher nicht die Einberufung vermasseln.
Autor kevin9965
 - 09. August 2011, 19:29:08
mal ne blöde frage wenn ich das sage habe ich dann irgendwelche konsequenzen davonzutragen oder ist dann die sache aus der welt geschafft
Autor KlausP
 - 09. August 2011, 19:24:14
Dann hauen Sie dem Bekannten mal ordentlich ..... den Zettel um die Ohren. Der "Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr" muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Verschweigen Sie etwas und es kommt später raus (und es KOMMT raus), können Sie wegen Einstellungsbetrugs fristlos entlassen werden.
Autor kevin9965
 - 09. August 2011, 19:18:45
die Jugendgerichtshilfe hat gemeint das es nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen wird aber ich hab ja vor nach der FWDL Zeit mich als SaZ zu bewerben wenn es mir dort gefällt

soviel ich weiss was mir ein bekannter gesagt hat bei dienstantritt muss an einen Fragebogen ausfüllen bei denn diese Fragen auch wieder vorkommen der hat mir den Rat gegeben den nicht auszufüllen und leer abzugeben mit der Begründung das die Fragen mir zu privat sind und es keinen was angeht
Autor kevin9965
 - 09. August 2011, 19:13:06
ich wurde verurteilt zu 500 Euro Geldstrafe und einem Monat fahrverbot aber der Fahrverbot ist egal weil ich meinen Führerschein eh schon entzogen gehabt habe ich hab die Mindeststrafe bekommen ich hab ansonsten nie irgendwas angestellt oder so

Autor Lawyer
 - 09. August 2011, 19:11:37
Wenn sie keinen Eintrag im Führungszeugnis für Behörden haben wird das niemand rausfinden wenn sie nur FWDL sind, ein vollständiger BZR Auszug wird nur für Soldaten auf Zeit die sich länger verpflcihten wollen geholt.
Autor Rollo83
 - 09. August 2011, 19:10:16
Wurdest du auch verurteilt und wenn ja zu was?
Das man die Wahrheit sagen muss ist dir ja sicherlich klar, oder?
Die Fragen werden zu 100% nochmal auf tauchen.
Autor kevin9965
 - 09. August 2011, 19:07:42
ich hätte da mal etz ne ganz andere Frage

ich hatte bei der musterung ein Gespräch mit den Psychologen der hat mir gefragt wegen Vorstrafen schonmal was mit der Polizei zu tun gehabt ich habe nein geantwortet in wirklichkeit habe ich vor gut einem halben jahr meinen führerschein verloren weil ich unter einfluss von Amphetamin gefahren und des zweite bei der anschließenden Hausdurchsuchung haben die eben 1 gramm gefunden (bin hatte auch Verhandlung deswegen) das war aber nur ein Ausrutscher Drogentest bei der musterung negativ ich werde auch dieses zeug nich wieder anrühren aber habe ich da irgendwas zu befürchten auf die Frage ob ich einen Führerschein hab habe ich auch einfach nein gesagt kann des noch mal auf mich zurückfallen
Autor KlausP
 - 09. August 2011, 19:00:06
Sie dürfen nicht nur den Wehrsold rechnen, da ist nämlich Brutto = Netto. Weiterhin erhalten Sie

- kostenlose truppenärztliche Versorgung
- kostenlos bereitgestellte Verpflegung, an Tagen, an denen Sie nicht an der Truppenverpflegung teilnehmen (Wochenende, Urlaub) wid Ihnen Verpflegungsgeld ausgezahlt
- Sie erhalten einen Berechtigungsausweis zur kostenlosen Benutzung der Bahn für die Fahrten zwischen Dienst- und Wohnort
- kostenlose Unterkunft

Dass Ihr Wehrsold mit 777,30 € in den ersten 3 Monaten bis zu 1.146,30 € in den letzten 4 Monaten nun so gering ist, möchte ich mal bezweifeln.

Und ja, für mehr geleisteten Dienst z.B. an Wochenenden, aber auch in der Woche erhalten Sie ab dem 4. Dienstmonat weitere Vergütungen.
Autor Rollo83
 - 09. August 2011, 18:58:55
Was verstehn sie denn unter einem hohen Gehalt?
Ein FWDLer ist quasi ein ungelernter Arbeiter wenn man die Sache ins zivile überträgt.
Zum Sold bekommt man einen Schlafplatz kostenlos, dazu Essen und am wichtigstens, man fährt kostenlos von Heimat zum Truppenteil und zurück.
Was denken sie denn was eine ungelernte Person verdienen sollte.
Der FWDLer zahlt dazu keine Lohnsteuer. Wenn man einen FWDLer mal krass hoch rechnet und eventuell eine bezahlte Wohnung mit einberechnet kommt man ganz locker auf 1600€ netto.
Autor kevin9965
 - 09. August 2011, 18:50:47
Wie ist denn des mit den finanziellen ich hab da eine broschüre zugeschickt bekommen und das gehalt ist ja nicht so hoch stimmt es das ich besondere zuschläge bekomme für wochende dienst und bei übungen nachtzuschläge etc?
Autor KlausP
 - 09. August 2011, 18:40:46
Ich habe das auch nicht so aufgefasst.
Autor kevin9965
 - 09. August 2011, 18:18:05
ich sag ja ich will damit keinen verletzten oder dumm da stehen lassen das habe ich eben oft gehört und wollte es nur hier mal ansprechen
Autor KlausP
 - 09. August 2011, 18:16:28
Klar, sieht man ja an mir, fast 35 Jahre Soldat, total verblödet, sogar so schlimm, dass ich regelmäßige Wehrübungen ableiste und hier im Forum überall meinen Senf dazugebe. Totaler Zivilversager - "Hurra, wir verblöden, uns ernährt der Staat"  :D :D