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Autor BulleMölders
 - 10. August 2011, 07:40:52
Na ja, vielleicht klappt es ja über ein Gerichtliches Disziplinarverfahren.
Autor justice005
 - 10. August 2011, 07:35:55
Gemäß § 40 Abs. 7 Soldatengesetz kann auf Antrag des Soldaten die Dienstzeit verkürzt werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Das heißt, der Antrag wird genehmigt, wenn es im Interesse der Bundeswehr liegt, dass du früher gehst. Dies kann insbesondere dann sein, wenn man Sie ohnehin nicht brauchen kann, weder fachlich noch persönlich.

Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch, früher entlassen zu werden.

Autor BulleMölders
 - 10. August 2011, 07:31:11
Ich rekapituliere mal, sie sind seit 2006 SaZ, das heißt seit ungefähr 5 Jahren und dann stellen Sie solch dämliche Fragen hier im Internet.
Von Dienstweg und so was haben Sie in Ihrer 5 Jährigen Dienstzeit aber schon mal was gehört und wie man Anträge stellt ja wohl auch, sonst hätten Sie ja keinen Antrag auf SaZ 12 stellen können.
Was folgern wir daraus, Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen und Abwarten wie der entschieden wird. Ob Sie Rückzahlungen für erhaltene Ausbildungen Leisten müssen, wird Ihnen hier niemand sagen können, da so etwas immer eine Einzelfallentscheidung ist.
Autor ulli76
 - 09. August 2011, 22:18:46
Wie wär´s erstmal mit Wechsel der Einheit?
Autor SU1985
 - 09. August 2011, 22:04:14
hi,
habe mal eine Frage ich bin Stuffz SAZ 12 seit letzten Jahr Dezember. Da in meiner Einheit aber unmögliche Dinge ablaufen und ich nur noch raus will aus der BW habe ich einige Fragen???
Kann man so einfach verkürzen?
Habe keine ZAW bekommen? Nur Lehrgänge wie BCE oder Rettungssanitäter?Muss ich da dann was zurück zahlen... Da ich auch nirgendswo anders hin will würd ich gern wieder SAZ 8 werden dann würde ich 2014 ausscheiden...
wie funktioniert das denn genau?

lg