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Autor miguhamburg1
 - 10. August 2011, 15:06:39
Wegen charakterlicher Mägel oder sonstiger Nichteignung können Sie sogar in den ersten vier Dienstjahren entlassen werden.
Autor mailman
 - 10. August 2011, 14:59:39
Man kann als SaZ insbesondere auch in den ersten 4 Jahren "entlassen" werden.
Autor Brokkoli4
 - 10. August 2011, 14:55:07
Hallo,

ich wollte mal wissen ob man in seinen 6 monaten probezeit auch entlassen werden kann?? und wenn man entlassen werden kann wegen was kann das passieren? weil man die "ausbildungsziele" nicht erreicht?

mfg