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Autor Timid
 - 11. August 2011, 17:31:55
Zitat von: RvM_92 am 11. August 2011, 16:47:06Da im Fragebogen nicht nur eine Frage zu Verutreilungen steht, sondern auch ob zur Zeit ein Verfahren gegen mich läuft und von wann bis wann dieses geführt wird, würde ich gerne wissen was ich dort nun hinschreiben soll

Die Wahrheit - dass ein Verfahren gegen dich läuft, mit Aktenzeichen etc..

ZitatWäre die Sache an sich ein Grund dass ich nicht Eingestellt werde ?

Wie schon gesagt, solange das Verfahren läuft, kann keine Einstellung erfolgen. Du kannst aber trotzdem währenddessen an dem Test teilnehmen (und wirst dort sicherlich Nachfragen zu dem Verfahren beantworten müssen) und auch "bestehen" - eine Einstellung wird aber erst erfolgen, wenn das Verfahren eingestellt wurde.

Insofern: Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, dann bewirb dich einfach! Gib das Verfahren wahrheitsgemäß an, stell dich den Fragen dazu, der Rest ergibt sich. Das ganze Verfahren für die Eignungsfeststellung wird sowieso eher Monate als Wochen dauern, insofern kann es sein, dass bis dahin alles aus der Welt ist.

Und sieh ansonsten zu, dass die Sache schnellstmöglich vom Tisch kommt! Falls noch nicht geschehen, sprich mit einem Anwalt. Und mach dem Ermittlern den nötigen Druck, dass sich das Verfahren gegen dich nicht bis zum Sankt-Nimmerleinstag hinzieht.
Autor Rollo83
 - 11. August 2011, 17:17:01
Anrufen kostet ja nix außer paar Cent, aber so lange sie nichts schwarz auf weiß haben wird das auch nicht viel bringen denke ich mal.
Autor RvM_92
 - 11. August 2011, 17:03:16
Ist es vieleicht sogar Sinnvol einfach mal bei dem Bearbeiter von der Polizei, bei dem ich ja auch zur Aussage war, anzurufen und nach nem "Status" zu fragen ? Weil von Freunden hab ich erfahren dass dieser Brief mit dem Ergebnis sehr lange dauert.
Autor Rollo83
 - 11. August 2011, 16:59:39
So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, wird es auch keine Einstellung geben !
Autor RvM_92
 - 11. August 2011, 16:54:49
Okay danke für die gute Info.
Autor stefan@16
 - 11. August 2011, 16:53:27
Also auf jeden Fall die Wahrheit sagen und es dort reinschreiben, weil die Bundeswehr holt sich dein Führungszeugnis und nen Auszug aus dem Zentralregister   Ich hatte eine ähnliche Sache und beim Einplanungsgespräch werden sie dich drauf ansprechen und denn kannst dich ja dazu äußern.Wichtig ist nur das du tatsächlich unschuldig bist, weil sonst kannst fristlos entlassen werden.
Autor RvM_92
 - 11. August 2011, 16:49:30
Sorry bin im falschen "Ordner" ... hoffe trotzdem auf Antworten von euch.
Autor RvM_92
 - 11. August 2011, 16:47:06
Hallo,

um auf die Frage im Betreff noch näher einzugehen,  hier ein paar detailliertere infos dazu:
Gegen mich läuft seit 2 oder 3 Monaten ein Strafverfahren/Ermittlungsverfahren worüber ich allerdings auch offen sprechen kann, da ich definitiv unschuldig bin.
Mit andere Worten es wäre ein Witz wenn ich verurteilt werde. Es können keine Beweise vorliegen, Zeugen sprechen auch alle für mich usw. Wie dem auch sei ...
Allerdings habe ich die Bestätigung bzw. den Brief der mir sagt dass das Verfahren eingestellt wurde noch nicht erhalten. >:(

Da im Fragebogen nicht nur eine Frage zu Verutreilungen steht, sondern auch ob zur Zeit ein Verfahren gegen mich läuft und von wann bis wann dieses geführt wird, würde ich gerne wissen was ich dort nun hinschreiben soll bzw. wie ich dort weiter vorgehen kann.

Wäre die Sache an sich ein Grund dass ich nicht Eingestellt werde ? Weil der Einplaner bzw. die Person die meine Unterlagen bearbeitet weiß ja nicht dass ich unschuldig bin.

Danke im voraus !