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Autor MeisterB
 - 23. Juni 2003, 09:08:22
Hab das doch telefonisch geregelt. Die hatten zwar erst keinen Plan wer zuständig ist aber am Ende wollten die es  weiterleiten.
Autor Sven W.
 - 21. Juni 2003, 18:07:03
Du mußt den neuen Wohnsitz nicht direkt dem KWEA mitteilen. Das KWEA bekommt schon eine Meldung von der zuständigen Meldebehörde, wenn du dich dort ordentlich anmeldest
Autor TheAdmin
 - 18. Juni 2003, 12:57:29
Normalerweise ist das unnötig da die Meldebehörden verpflichtet sind, deine Daten zu melden, solange du noch im wehrpflichtigen Alter bist.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, teils ihnen mit, aber sollte eigentlich so seinen Lauf nehmen.
Autor spiering
 - 18. Juni 2003, 11:52:24
Zitat von: Neonatic am 18. Juni 2003, 11:31:12
Also ganz einfach anrufen und Bescheid sagen.

Schreib lieber einen Brief. Wenn die sich bei dir so freundlich anstellen wie bei mir dann lieber mit nem Brief.

mfg spierng
Autor Neonatic
 - 18. Juni 2003, 11:31:12
Auszug aus der Wehrüberwachung :
-Sie müssen dafür sorgen,daß Mitteilungen Ihres Kreiswehrersatzamtes sie unverzüglich erreichen.

-Änderungen Ihrer Anschrift haben sie binnen Einer Woche Ihrem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen.

Also ganz einfach anrufen und Bescheid sagen.
Autor MeisterB
 - 18. Juni 2003, 09:40:06
Ich werde nächsten Monat in ein anderes Bundesland ziehen, behalte aber meinen jetzigen Wohnsitzt als 2. Wohnsitzt bei. Muss ich mich jetzt deswegen beim KWEA melden?