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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 15. August 2011, 19:16:07
Nein, "die Küche" ist auch "der Bund", sie wird ja von zuständigen BwDLZ betrieben. Das Geld für die bereitgestellte Verpflegung wird ja nbur von dem einen Bedarfsträger (Truppe) zum anderen Bedarfsträger (Küche) überwiesen. Die Truppe bestellt mit der Verpflegungsstärkemeldung ja die Leistung bei der Küche, die die Verpflegung dementsprechend bereitstellt.
Autor Waldherr
 - 15. August 2011, 19:11:33
Zitat von: KlausP am 14. August 2011, 19:34:52
Bei FWDL ist das eine reine "Zählkarte", die als Abrechnungsgrundlage der Küche gegenüber der Truppe dient. Die Küche kann nur so viele Portionen der Truppe in Rechnung stellen, wie lt. Lesegerät registriert wurde.

Heißt das wenn wenn ich esse ohne die karte durchzuziehen, schade ich nur der Küche aber nicht dem Bund?
Autor miguhamburg1
 - 15. August 2011, 10:15:52
Ja, lieber Kamerad, Sie sehen: Nicht alles, was modern scheint, ist auch bis ins Detail passgenau für die vorgesehene Verwendung: Das ist ja ein bisschen so, als wenn man auf seinem PC-Arbeitsplatz eine permanente Datenbank für die meisten ASrbeitsvorfälle nutzt, dann aber immer noch separate Excel-Listen erstellen muss...
Autor KlausP
 - 15. August 2011, 09:53:17
Ein anderes Problem(chen) ist die Geländeverpflegung. Schließlich hat kein Spieß ein entsprechendes mobiles Lesegerät für die Karte dabei (das fehlte auch gerade noch!  ::)). Wenn man sich da nicht die tagesgenaue Ausrückstärke von den Zugführern melden lässt, kann es durchaus zu Differenzen kommen. Das setzt natürlich auch eine richtige Meldung der TE-Führer voraus.
Autor miguhamburg1
 - 15. August 2011, 09:45:56
Ja, am Wochenende ist das idR wohl auch nicht das Problem - weil die Anzahl der Verpflegungsteilnehmer natürlich auch extrem übersichtlich ist. Also - an meinem letzten Truppenstandort kam dies öfter vor, dass es wegen der aufgezeigten Gründe zu Differenzen gab. Wahrscheinlich lag das aber wohl daran, dass die Alarmanlage nicht eingeschaltet war...
Autor KlausP
 - 15. August 2011, 09:42:11
Zitat... weil eben einige Verpflegungsteilnehmer "vergessen", ihre Karte durchzuziehen, obgleich sie an der Verpflegung teilnehmen. ...

Das kann eigentlich nicht passieren, weil das Passieren der Lichtschranke ohne vorheriges Einlesen der Karte einen den ganzen Speisesaal aufschreckenden Warnton erklingen lässt. Auch am Wochenende ist es bei ein wenig OrgAufwand nicht möglich, die Küche zu besch***. Entweder, die Küche schaltet die Anlage ein (wäre der geringste Aufwand, das kann und darf aber nicht jeder dort) oder man macht das so wie in meinem Standort, dass die ReFü der Küche die Verpflegungsteilnehmer (z.B. die Diensttuer) namentlich melden.
Autor miguhamburg1
 - 15. August 2011, 09:08:51
Genau das ist eine Problematik: Jeder hat diese Karten zum Registrieren - und dennoch bedarf es "händischer" Arbeit bezüglich der Abrechnung. Hierbei kann es natürlich - je nach Zusammenspiel zwischen zuständigem Refü und Organisationselement zu Differenzen gelangen, weil eben einige Verpflegungsteilnehmer "vergessen", ihre Karte durchzuziehen, obgleich sie an der Verpflegung teilnehmen.

Im Übrigen: Kein Soldat ist verpflichtet, die angebotene Truppenverpflegung tatsächlich zu essen. Er ist lediglich zur Teilnahme verpflichtet - heißt, rein verwaltungstechnisch wird hierfür vom Dienstherrn Geld bereitgestellt und die Verpflegung hergestellt/zubereitet.
Autor KlausP
 - 14. August 2011, 21:54:43
ZitatWar es nicht so, dass man sich nur für ganze Tage befreien lassen konnte bzw. für Frühstück/Abendessen wenn man Heimschläfer war?

Im Prinzip ja, aber ...  :D:

bei uns ist das so geregelt, dass z.B. die FWDL freitags generell nur in der Frühstücksverpflegung gemeldet sind und damit für mittags und abends ihr V-Geld bekommen.

Übrigens ist auch der unterkunftspflichtige SaZ/BS zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet.
Autor ulli76
 - 14. August 2011, 20:25:27
War es nicht so, dass man sich nur für ganze Tage befreien lassen konnte bzw. für Frühstück/Abendessen wenn man Heimschläfer war?

@TRG: Er bekommt das Geld nur, wenn er offiziell abgemeldet ist. Ansonsten ist er eigentlich verpflichtet, an der Verpflegung teilzunehmen. Aber heutzutage wird das oft nicht mehr kontrolliert, ob derjenige wirklich essen war.
Autor KlausP
 - 14. August 2011, 19:51:01
Doch, sie sind verpflichtet, der ReFü nimmt sie aber nur aus der Verpflegung, wenn er eine Mitteilung von der Kompanie darüber hat, dass der Soldat von der Verpflichtung befreit ist (WE, Urlaub, KzH u.ä). Selbst "befreien" mit Anspruch auf Verpflegungsgeld kann sich auch der FWDL nicht.
Autor RekrKp8
 - 14. August 2011, 19:47:46
Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, ob es den FWDL erlaubt ist, nicht Essen zu gehen, wenn sie im Dienst sind? Auch die roten Karten sind ja personifiziert und für jedes mal, wenn einer nicht frühstücken geht, kriegt er Geld? Sind die nicht verpflichtet?
Autor KlausP
 - 14. August 2011, 19:34:52
Bei FWDL ist das eine reine "Zählkarte", die als Abrechnungsgrundlage der Küche gegenüber der Truppe dient. Die Küche kann nur so viele Portionen der Truppe in Rechnung stellen, wie lt. Lesegerät registriert wurde.
Für die Wochenenden oder Urlaub oder ähnliche "Befreiungstatbestände" wird dem Rechungsführer per "Täglicher Veränderungsmeldung" mitgeteilt, welche FWDL nicht an der Truppenverpflegung teilnehmen, damit er das dafür auszuzahlende Verpflegungsgeld berechnen kann.
Autor Waldherr
 - 14. August 2011, 19:23:43
Irgendwie hab ich das mit dem Verpflegungsgeld, -karte und so nie so ganz verstanden.
Bei SaZ ist es ja so dass die die Verpflegung zahlen müssen sprich immer wenn sie die Karte durchschieben bekoomen sie geld abgezogen wenn nicht dann halt nicht.
Als GWDL der zur Verpflegung verpflichtet ist bekommt man für Wochenenden und Urlaub, KzH und so Verpflegungsgeld ausgezahlt. Wenn man sich befreien lässt, kriegt man für jeden tag Verpflegungsgeld. Aber wofür dann die Karte bei einem der teilnehmen muss, bekomt man also quasi immer wenn man die karte durschiebt kein Verpflegungsgeld und wenn man die karte nicht durchschiebt, das heißt nicht isst oder die karte kaputt ist kriegt man Verpflegungsgeld. Das wäre aber irgendwie auch Unsinn.

Hoffentlich habe ich das einigermaßen verständlich ausgedrückt und ihr könnt das genauer erklären, bzw. meine Ausagen korrigieren.