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Autor ulli76
 - 21. August 2011, 16:57:21
Ja, die ist nur im Intranet oder auch in jedem SanBereich zu finden.
Autor Heinzo13
 - 21. August 2011, 16:53:30
Zitat von: ulli76 am 21. August 2011, 07:43:43
Steht zum einen in der FaInspSan und zum anderen gibt es Einzelbefehle der SanKdos.
Teilweise gibt es noch zusätzliche Vorschriften, die beachtet werden müssen wie z.B. bei der WFV oder beim Fallschirmspringen.

Und wie kommt man an die FaInspSan? Hab mal etwas gegoogelt, aber scheint wohl nur über das Intranet verfügbar zu sein. Danke ulli76 für die präzisen Antworten.

Grüße!
Autor ulli76
 - 21. August 2011, 07:43:43
Steht zum einen in der FaInspSan und zum anderen gibt es Einzelbefehle der SanKdos.
Teilweise gibt es noch zusätzliche Vorschriften, die beachtet werden müssen wie z.B. bei der WFV oder beim Fallschirmspringen.
Autor Heinzo13
 - 20. August 2011, 23:22:41
Noch ne Frage, kennt jemand die ZDv zu dem, was alles getestet werden muss?

Grüße!
Autor Jakkaru
 - 20. August 2011, 21:53:05
Glaube das war bei uns auch so. Allerdings habe ich meine Blutgruppe erst durch meine Marke erfahren :D Vorher wusste ich die nie.
Autor KlausP
 - 20. August 2011, 21:35:04
Im Normalfall wird das in der AGA nach erfolgter Blutgruppenbestimmung gemacht.
Autor Jakkaru
 - 20. August 2011, 20:37:12
Ja bei uns hatten wir damals auch einen Kameraden, der Innendienst geschrieben war und damit beauftragt wurde. Der hatte das auch alles eher flachsig gemacht :-\ Hätte jeder die Chance gehabt seine Marke selbst zu stanzen, wären wohl ordentlichere Ergebnisse herausgekommen ::)
Autor Heinzo13
 - 20. August 2011, 20:30:57
Nehmen wohl viele nicht so ernst, Synthic. Da ich Kameraden kenne die garnichts gestanzt haben!
Autor Jakkaru
 - 20. August 2011, 20:23:46
ZitatErkennungsmarke muss mit PK und Blutgruppe gestanzt sein.

Ist sie das nicht generell?
Autor Heinzo13
 - 20. August 2011, 19:36:59
Zusatz: Erkennungsmarke muss mit PK und Blutgruppe gestanzt sein.
Autor Heinzo13
 - 20. August 2011, 19:30:11
Danke ulli76 für die super Antworten und die Mühe!
Habe verstanden, dass es schon seinen Sinn hat.

Nun gut wollen wir mal hoffen, dass der EK spaß macht ;)

Mit kameradschaftlichen Grüßen!
Autor ulli76
 - 20. August 2011, 19:20:05
Das mit dem HIV-Test ist eben so. Hängt damit zusammen, dass ein positiver Test eben weitreichende Folgen haben kann. Bei aktiven Soldaten, die HIV-positiv sind, wird übrigens für die Infektion an sich keine Gesundheitsziffer vergeben (bzw. war das bis vor kurzem noch so). Viele Soldaten lassen allerdings von sich aus HIV-Tests machen und beim Blutspenden sind die automatisch mit drin (dafür unterschreibt man aber auch). Also kein größeres Problem.

Des weiteren würdest du auch nie erfahren, ob ein Kamerad HIV-positiv ist, selbst wenn er sich hat testen lassen.

Mit dem Drogentest: Es gehört zum Vertrauensverhältnis dazu, dass Soldaten darüber informiert werden, welche Untersuchungen gemacht werden. In vielen SanBereichen ist es sogar so, dass der Soldat unterschreibt, dass er darüber informiert wurde, dass ein Test durchgeführt wird und in manchen sogar, dass sie damit einverstanden sind.
Also bei Soldaten, wo ich einen Drogentest haben will- ist oft so, dass das Füherscheinanwärter sind, die ne Drogenvorgeschichte haben- sage ich denen, dass ich den haben will und warum und ob sie was dagegen haben. In 99% aller Fälle ist das völlig problemlos und die meisten finden das auch ok.

Etwas schwieriger ist es, wenn ein Chef den Verdacht hat, dass einer seiner Soldaten Drogen nimmt- damit wäre er ja auch nicht uneingeschränkt dienstfähig bzw. je nach Lage auch gar nicht dienstfähig.
Diejenigen, die wissen, dass sie nichts genommen haben, sehen im Test in der Regel kein Problem- die nehmen meist das Ergebnis mit, um das dem Chef vorzulegen.
Bei positiven Tests dürfen wir den Chefs natürlich nicht sagen, was bei raus gekommen ist. Aber es gibt dann entsprechende Einschränkungen des Dienstes.
Hin und wieder verlangt auch der MAD einen negativen Test für eine SÜ.

Wahrscheinlich wurden bei dir diese Tests noch nicht gemacht, wenn du bisher nicht für unterschreiben musstest.
Autor Heinzo13
 - 20. August 2011, 19:06:42
Danke ulli76 für diese ausführliche Antwort. Da stimme ich vollkommen zu.
Warum sollte denn bei einem HIV-Test erst die Zustimmung des Soldaten erfolgen? Eine Verletzung passiert schnell bei BW und sich am Blut zu infizieren wäre doch extrem verantwortungslos. Ich merke ich bin doch nicht richtig informiert mit dem Sachstand in den SanBereichen. Zumindest wurde ich beim Militärärztlichen Fragebogen (zum aktuellen 90/5er EKI) weder gefragt ob ich zustimme einen Drogentest zu machen oder nicht. Ich wurde auch nicht informiert. Ich wurde auch nicht gefragt ob ich einen HIV-Test machen soll oder nicht, wurde ich noch NIE. Enttäuscht etwas, zu wissen, dass so leicht "kranke" Kameraden unter uns sein können.

Ich stelle fest: Drogentest kann gemacht werden wenn der Truppenarzt kein Vertrauen hat oder lustig ist, muss aber nicht den Soldaten sagen, dass dies getan wird. HIV-Test darf nur gemacht werden wenn man es möchte.

Wo bleibt dann das Vertrauen zwischen Soldat und Truppenarzt?

Gruß!
Autor ulli76
 - 20. August 2011, 18:55:05
Es gibt SanBereiche, die machen bei jedem 90/5er nen Drogentest. Manche machen vermehrt welche, wenn die, die sie haben am ablaufen sind. An manchen Standorten macht man einen bei Führerscheinen. Manche machen das wenn eine 15er Gesundheitsziffer in den Musterungsunterlagen vermerkt ist (also früherer Drogenkonsum). Oder bei Kompanien, in denen es vermehrt Drogenprobleme gegeben hat.....

Die Vorschrift sagt halt, dass man nen Dorgentest durchführen kann, wenn eine Indikation dazu bestehet. Wie diese auszusehen hat, darüber sagt die Vorschrift nichts.

Kann sein, dass die keinen Seh- und Hörtest gemacht haben, weil der noch gültig war.
Untersuchungsergebnisse sind in der Regel ein Jahr, der Zahnarztbefund 6 Monate gültig.

Also normalerweise wird der Soldat über alle Untersuchungen informiert, die durchgeführt werden- warum auch nicht.
Klar ist das ein Eingriff in die Privatsphäre, aber das sind andere Untersuchungen auch. Es gibt aber nun mal Untersuchungen, die duldungspflichtig sind.
Je nach 90/5er ist das aber ganz einfach: Wenn der Soldat eine notwendige Untersuchung verweigert, kann ich mich nicht davon überzuegen, dass er auch tauglich ist- also wird entweder die Weigerung im 90/5er vermerkt und damit, dass die Tauglichkeit nicht beurteilt werden kann, weil derjenige wichtige Untersuchungen verweigert oder der Soldat wird nicht tauglich geschrieben. Da die meisten Soldaten z.B. ihren Führerschein oder auch SaZ-Verlängerungen und Luafbahnwechsel haben wollen, würden sie sich damit in´s eigene Fleisch schneiden, wenn sie z.B. den Drogentest verweigern.

Etwas anderes ist es bei HIV-Tests. Diese sind zustimmungspflichtig.
Autor Heinzo13
 - 20. August 2011, 18:47:46
Zitat von: Heinzo13 am 20. August 2011, 18:43:32
Ahhh. Interessant, dann frage ich mich warum beim FSSV 90/er der Drogentest gemacht wurde, jedoch kein Hör-/Sehtest. Das kann doch nicht willkürlich sein oder?

Zitat von: ulli76 am 20. August 2011, 18:19:57
...Je nach deiner Vergangenheit und je nach Truppenarzt...
Liegt dann quasi an meinem Truppenarzt dies zu verordnen oder wie?

Grüße!

Edit: Habe in einem anderen Thread gelesen, dass der Soldat (SaZ als auch FWDL) informiert wird, bevor Drogentests gemacht werden, da es ein "Eingriff in die Privatsphäre" sei. Halte ich ich für Schwachsinn, da der Soldat seinem Dienstherren untersteht und ihm psychische und physische Leistung zu erbringen hat. Kennt jemand dazu eine Dienstvorschrift? Finde ich äußerst fragwürdig.