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Zusammenfassung

Autor Dennis1990
 - 21. August 2011, 20:01:49
Hätte ja nicht damit gerechnet, dass meine Frage solch eine Diskussion nach sich ziehen würde ö.ö

Aber bedanke mich tzd. für die Antworten und werde mich dswgn. morgen mal mit meinem ZgFhr unterhalten, was der dazu meint =)

Bedanke mich tzd. schon mal bei allen beteiligten.
Mal schauen was der Thread noch bringt ;)
Autor ulli76
 - 21. August 2011, 18:47:41
Es gibt übrigens eine Weisung in der ausgeführt wird, wie es sich mit Knochenmarkspenden und Organspenden auf sich hat.
In dieser steht explizit, dass Organspenden für Soldaten verboten sind, eben wegen den weitreichenden Folgen. (Genauere Quellenangaben hab ich nicht auswendig- kann aber nochmal nachrecherchieren, wenn Bedarf besteht)

Knochenmarkspenden sind jedoch von den Folgen vergleichbar mit Blutspenden, deswegen auch für Soldaten erlaubt. In dieser Weisung steht auch nix davon, dass es irgendetwas mit Selbstverstümmelung zu tun hat.
Diese beruht ja definitionsgemäß darauf, dass ein Soldat seinem Körper absichtliche dauerhaften Schaden zufügt.
Im übrigen wird sogar mit dem Einverständnis des Dienstherren bei den BLutspendetagen des Bw-Blutspendedienstes Werbung für Knochenmarkspendedateien gemacht und auch beim gleichen Termin durch das Blutspendeteam die entsprechenden Blutproben genommen. Eine entpsrechende Registrierung und bei Bedarf auch Spende eines Soldaten kommt dem Dienstherren nicht wirklich zu gute, da die meisten Empfänger Zivilisten sind.
Wenn man jetzt noch bedenkt, dass eine Blutspende mit noch niedrigeren Risiken verbunden ist, als eine Knochenmarkspende, kann letztere kaum durch den Dienstherren als Selbstverstümmelung gewertet werden.

Eine Blutspende vor einer körperlich fordernden Ausbildung wäre eigentlich auch keine Selbstverstümmelung, sondern verstößt eher gegen die Pflicht zur Gesunderhaltung und die Pflicht zum treuen Dienen.

Des weiteren haben auch Raucher keine negativen Folgen durch den Dienstherren zu fürchten, obwohl diese nachgewiesenermaßen ihren Körper dauerhaft schädigen.

Es gibt halt Lebensrisiken, die der Dienstherr mitträgt.

Ich hoffe, dass der TE jetzt nicht völlig verwirrt ist. Aber um es nochmal zusammenzufassen:
Es gibt kein Verbot von zivilen Blutspenden und Plasmaspenden für Soldaten. Es ist jedoch zu brücksichtigen, dass man ein paar Tage danach körperlich etwas eingeschränkt ist und sollte dementsprechend den Dienstplan konsultieren.
Autor miguhamburg1
 - 21. August 2011, 17:02:42
@ Schamane: Bevor Sie jetzt ihre pseudo-medizinisch-juristische Litanei herunterbeten, denken Sie einen Augenblick mal nach:

Kein Mensch treibt irgendeinen Sport oder engagiert sich ehrenamtlich, da er sich dabei verletzen oder anderweitig zu Schaden kommen will. Hierum geht es also nicht. Im Übrigen kann ich als DV einem Freizeitkicker, der sich andauernd massive Blessuren holt und deshalb nur eingeschränkt dienstfähig ist, die weitere Ausübung dieses Sportes verbieten.

Bei einer Blutspende werde ich über die körperlichen Folgen und wie man damit umgeht, spätestens am Spendetermin belehrt. Wer am nächsten Tag die angesetzte Übung oder anderweitige körperliche Anstrengung nicht antreten kann oder frühzeitig abbrechen muss, hat ein Dienstvergehen begangen,  da er sich schuldhaft und vorsätzlich (im Sinne Folgen inkauf genommen) außerstande gesetzt hat,  seinen bekannten Dienst zu erfüllen. Und damit hat er zumindest gegen seine gesetzliche Pflicht zum treuen Dienen verstoßen. Hierum geht es in dieser Frage und in so einem Fall muss der Soldat mit disziplinaren Ermittlungen und der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme rechnen.
Autor ulli76
 - 21. August 2011, 16:29:09
Da muss ich aber auch widerspechen. Würden diese Dinge als Selbstverstümmelung gelten, wären sie verboten.

Die Bundeswehr nimmt in Kauf, dass ihre Soldaten z.B. durch (Reise)impfungen, die nicht dienstlich notwendig sind, private Reisen in die Tropen und auch Sportunfälle zu Schaden kommen.
Die medizinischen Folgen sind ja sogar durch die utV abgedeckt.

Was zivile Blutspenden angeht, ist so ein Engagement durchaus erwünscht, allerding sollte man-wie bereits gesagt- dienstliche Belange, wie anstehende körperliche Belastungen berücksichtigen. Natürlich sollte man als Soldat primär die Blutspendetermine des Blutspendedienstes der Bw nutzen, da dies der Bundeswehr zu Gute kommt.

Auch anderes ehrenamtliches Engagement wird in der Regel positiv gesehen. Auch da kann ein Soldat zu Schaden kommen. Z.B. wenn er sich bei der freiwilligen Feuerwehr oder beim Roten Kreuz engagiert.

Autor Schamane
 - 21. August 2011, 16:11:17
@ Timid / Miguhamburg1 die Rechtsgrundlage ist in beiden Fällen identisch von daher ist das Thema nicht verfehlt.
Aber gehen wir weiter der Soldat muss die Impfung dulden, sollte er sich aber da er Kinder hat gegen Pneumokokken impfen lassen wollen wäre es eine Selbstverstümmelung gleiches gilt bei Gelbfieber wenn dienstlich nicht vorgeschrieben usw.
Es wird zwar nicht so gehandhabt rechtlich wäre es aber so.
Autor miguhamburg1
 - 21. August 2011, 15:49:09
Besten Dank, Timid, für Ihre Ergänzung. Das, was der Schamane da gepostet hatte, bezog sich auf eine ganz andere, hier nicht gestellte Frage.

Thema verfehlt!, lieber Kamerad!
Autor Timid
 - 21. August 2011, 15:29:31
Zitat von: Schamane am 21. August 2011, 13:03:58[...]

Ist das nicht ein Vergleich von Äpfeln und Birnen?

Beim Sport kann etwas passieren, klar. Sport ist Mord, und so. Aber die Regel ist, dass der Sport verletzungsfrei abläuft. Dazu gibt es ja nun eigentlich bei jeder Sportart Regeln und/oder entsprechende Ausrüstungen, durch die Verletzungen verhindert werden sollen. Beim Fallschirmspringer z.B. den Fallschirm ...

Aber beim Blutspenden wird der Kreislauf zwangsläufig beeinträchtigt, was zu entsprechend verminderter Leistungsfähigkeit usw. führen kann. Es muss nicht, aber die Wahrscheinlichkeit ist da - und wenn sowas vom Soldaten in Kauf genommen wird, indem er z.B. direkt am Tag vor einem Biwak Blutspenden geht, dürfte dieses (Fehl)Verhalten wohl in der Regel disziplinar entsprechend "gewürdigt" werden.

@Dennis1990
Man ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn man vorher die Vorgesetzten darüber informiert ;)
Autor Dennis1990
 - 21. August 2011, 15:19:47
Naja, vor 'ner fordernden Ausbildung hatte Ich eher weniger gedacht :)
Genauso wie man vor einer solchen Ausbildung kein Komasaufen veranstaltet.

Aber danke für die Antworten :)

Achja, Ich spende auch regelmäßig über den BlutspendedienstBw Blut^^
Autor Schamane
 - 21. August 2011, 13:03:58
Lieber Miguhamburg1 sie haben zwar inhaltlich recht, da die Blutabnahme strenggenommen der Selbstverstümmelung gleich kommt.
Somit könnten Ermittlungen nach § 17 WStGB aufgenommen werden und die Strafandrohung liegt bei bis zu 5 Jahren nur das Truppendienstgericht wird den Antragssteller auf Zurechnungsfähigkeit prüfen lassen.
Ansonsten lieber Miguhamburg1 gehe ich mal weiter:
ein Fallschirmjäger springt zivil am Wochenende. Theoretisch ist Fallschirmspringen eine mit einem erheblichen Verletzungsrisiko verbundene Sportart und der Soldat ist zur Erhaltung seiner dem Dienstherren geschuldeten Einsatzfähigkeit verpflichtet. Von daher wäre dies disziplinar bzw. mit dem Wehrstrafrecht zu sanktionieren.
Der Heeresbergführer macht Urlaub in den Anden und stürzt dort ab und verletzt sich, der Marinetaucher taucht in Bayern und zieht sich dabei eine Verletzung zu oder der Otto - Normal - Soldat geht nach Dienst auf den Sportplatz um seine körperliche Leistungsfähigkeit zu steigern und zieht sich beim Laufen eine Innenbandruptur zu.
In allen genannten Fällen könnte man eine Verletzung der Dienstpflicht konstruieren und eine Entlassung des Soldaten in Angriff nehmen. Ich hoffe an diesen abstrusen Beispielen wird ihnen deutlich das hier einiges im Argen ist.
P.S. Ich kenne einen Fall wo ein Chef versucht hat einem Soldaten wegen einer Verletzung beim Fußball am Wochenende eines reinzuwürgen. Dieses Diszi wurde aber durch den Kdr. kassiert.
Autor miguhamburg1
 - 21. August 2011, 11:57:24
@ Sperrwaffen: In der Freizeit darf ein Soldat eben nicht tun und lassen, was er will!

Denn die Pflicht zum treuen Dienen führt eben dazu, dass eine Blutspende am Tag vor einerfordernden Ausbildung u. U. eine disziplinare Ahndung nach sich zieht.

Aber auch andere gesetzliche Verpflichtungen grenzen die Freizeitgestaltungsmöglichkeiten von Soldaten ein, wenn sie sich nichts zuschulden kommen lassen wollen!
Autor Sperrwaffen
 - 21. August 2011, 10:28:23
Natürlich darfst du das, was sollte dagegen sprechen? Klar, am Tag vor einer fordernden Ausbildung einen halben Liter Vollblut zu spenden ist nicht die schlaueste Idee, aber ansonsten kannst du in deiner Freizeit machen was du willst.
Autor ulli76
 - 21. August 2011, 07:40:13
Ja, du darfst auch zivil Blut und Plasma spenden gehen. Du solltest das zeitlich halt so legen, dass du im Dienst nicht eingeschränkt bist.
Autor Dennis1990
 - 21. August 2011, 05:35:13
Moin Leute =D
Ja, is' früh, Ich weiss. Aber irgendwer muss ja auf die Kompanie aufpassen  8)

Hab da mal 'ne Frage, auf die Ich 'ne Antwort suche.
Kann Ich als Dienender Soldat nach Dienst eig. Blutplasma spenden oder darf Ich das nur über den zuständigen SanBereich?

Komme auf die Frage, weil das ein Kamerad macht, Ich mir aber nicht sicher bin ob man das überhaupt darf. Würd da nämlich auch ganz gerne zwischendurch spenden gehen, wenn erlaubt, vllt. kann mir hier ja jmnd weiter helfen.

Mkg
UvD Dennis1990  8)