Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor SaZUffz
 - 22. August 2011, 19:44:52
Danke KlausP, das habe ich schon vermutet.
Autor Rollo83
 - 22. August 2011, 19:43:58
Sie haben von mir die Erlaubnis nach der ZdV 37/10 zu googln. ;)
Autor SaZUffz
 - 22. August 2011, 19:40:14
Ausbildungshöhe 7 habe ich ja,aber nicht als Nachschieber.Diese ATN hab ich nur als Soldat sprich Ausbildungshöhe 8.
Und wie gesagt,da ich zurzeit Urlaub habe, komm ich nicht an die ZDv ran.Sonst würde ich nicht hier fragen.
Autor KlausP
 - 22. August 2011, 19:39:20
Sie dürfen das Tätigkeitsabzeichen nur dann tragen, wenn Sie in der entsprechenden Verwendung die Ausbildungshöhe 7 erreicht hatten. Das dürfte bei Ihnen bei Ihrem einen Jahr in der Versorger-Schiene nicht der Fall gewesen sein.
Autor Rollo83
 - 22. August 2011, 19:30:35
Den Chef würd ich damit auch sicherlich nicht belästigen, der hat sicher andere Sorgen.

Timid hat die Vorschrift genannt, lesen sie dort nach.
Autor SaZUffz
 - 22. August 2011, 19:18:59
Ich selbst bin auch der Meinung das es so nicht geht.Aber der Kamerad ist so überzeugt davon.Und da ich gerade meinen Urlaub habe, hab ich nicht die möglichkeit den Cheffe zu fragen.
Autor Timid
 - 22. August 2011, 19:17:26
Die genauen Bedingungen lassen sich in der ZDV 37/10 nachlesen. Dazu dürfte es noch entsprechende Fernschreiben o.ä. geben, die einem Tätigkeitsabzeichen die passenden AVRs zuordnen. Wenn man dann die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt (u.a. eine Ausbildungshöhe wenigstens der Stufe 7, woran es bei den allermeisten Mannschaftern schon scheitern wird), kann man das Tätigkeitsabzeichen mit Aussicht auf Erfolg beantragen.
Autor Rollo83
 - 22. August 2011, 19:09:39
Darf man die nicht erst nach tragen wenn man auch den passenden Lehrgang hat? Dann inclusive Lehrgang nach 6 Monaten Bronze.
Sie werden ja als Mannschafter keinen Lehrgang besucht haben.
Autor SaZUffz
 - 22. August 2011, 18:50:47
Hallo,
ich SaZ 6, war als Manschafter etwas über 1 Jahr als Nachieber eingesetzt.
Heute bin ich SanUffz bzw. PersUffz und bin bei S1.
Ein Kamerad behauptet nun, das ich als ehemaliger Nachieber das Tätigkeitsabzeichen Versorger Stufe Bronze beantragen könnte.
Aber als Uffz war ich seitdem nicht mehr in diesem Bereich tätig und habe nicht die nötige ATN sondern nur die des Nachschubsoldaten.
Bitte um Aufklärung.

Danke!