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Autor KlausP
 - 24. August 2011, 17:56:20
Dann "vergessen" Sie aber nicht zu erwähnen, dass Sie noch 'ne Weile nicht verwendungsfähiug sind, weil Sie mit T 4 entlassen wurden.
Autor fuel
 - 24. August 2011, 17:46:10
Erstmal vielen Dank für die Antworten :) Ich werde mal mit meinem Wehrdienstberater telefonieren und hören was der so meint. Zur Erklärung, ich habe schon eine Ausbildung und Fachabi habe ich auch ;)
Autor Rollo83
 - 24. August 2011, 17:04:01
Warum macht man die Ausbildung nicht fertig und geht danach zur Bundeswehr !?!?
Autor BulleMölders
 - 24. August 2011, 16:10:11
Wo liegt der Sinn in einer Nachmusterung ein halbes Jahr vor Ablauf der Sperrfrist.
Die Sperrfrist wird ja nicht so ohne weiteres verhängt worden sein, sondern weil man davon Ausgeht, dass davor das Knie noch nicht richtig ausgeheilt ist.
Mit einem dann noch nicht richtig ausgeheiltem Knie zu einer Nachmusterung zu gehen und entweder keine Änderung des Tauglichkeitsgrades zu erhalten oder vielleicht noch schlimmer komplett Ausgemustert zu werden.
Allerdings gehe ich mal davon aus, das er gar keinen Termin zur Nachmusterung beim KWEA bekommt vor Ablauf der Sperrfrist.
Autor KlausP
 - 24. August 2011, 16:06:52
Das wird nichts werden. Er ist per DU-Verfahren nach 3 Monaten aus er Bw entlassen worden, mit dem Tauglichkeitsgrad "T4 - vorübergehend nicht verwendungsfähig bis in 12 Monaten". Das KWEA hat also gar keine Veranlassung, ihn vor Ablauf dieser 12 Monate erneut auf seine Verwendungsfähigkeit untersuchen zu lassen.
Autor Odin3112
 - 24. August 2011, 15:52:40
Klar sollte das gehen, frage ist nur was mehr sinn fürs weitere Leben macht.. Ausbildung abbrechen für 4 oder 8 jahre BW? Müssen Sie selber wisse was Ihnen mehr wert ist-

Ansonsten:
ZitatDenn dein Tauglichkeitsgrad muss neu festgestellt werden.
Nur macht das innerhalb des einen Jahres Sperrfrist keinen Sinn, da du nicht mal zur Nachmusterung eingeladen wirst.


So nicht ganz richtig, er kann sich doch nen halbes Jahr vorher selber melden, 90/5 bzw prüfung der Tauglichkeit ist doch ein halbes Jahr gültig?
Also sprich das normale verfahren, beim KWEA anrufen, Termin für Nach-/musterung erfragen- Die werden schon wissen ob und wenn , wann es klappt.

Mfg Odin
Autor wolverine
 - 24. August 2011, 15:49:58
Ausbildungen kann man abbrechen; das Forum hier ist voll von Beispielen. Andere Frage: Wie kommen Sie darauf, dass Ihr Knie beim nächsten Versuch standhält? Normaler Weise heilen einmal geschädigte Knie nicht mehr völlig aus.
Autor schlammtreiber
 - 24. August 2011, 15:47:42
Zitat von: fuel am 24. August 2011, 15:44:30
Und dann die Ausbildung abbrechen wenn ich von der Bundeswehr genommen werde? Geht das denn so einfach?

Natürlich, warum denn nicht?
Autor fuel
 - 24. August 2011, 15:44:30
Und dann die Ausbildung abbrechen wenn ich von der Bundeswehr genommen werde? Geht das denn so einfach?
Autor wolverine
 - 24. August 2011, 14:37:07
Dann fangen Sie die Ausbildung doch an.
Autor fuel
 - 24. August 2011, 14:04:44
Hm das Problem ist, dass ich ja dann schon in der Ausbildung wäre. Und wenn ich die Ausbildung nicht anfange und von der Bundeswehr nicht genommen werde, steh ich dann blöd da.
Autor BulleMölders
 - 24. August 2011, 07:26:25
Wehrdienstberater und KWEA sind der richtige Ansprechpartner für einen Nachmusterung. Denn dein Tauglichkeitsgrad muss neu festgestellt werden.
Nur macht das innerhalb des einen Jahres Sperrfrist keinen Sinn, da du nicht mal zur Nachmusterung eingeladen wirst.
Autor fuel
 - 23. August 2011, 23:50:46
Hallo zusammen,

ich war dieses Jahr 3 Monate bei der Bundeswehr, musste dann aber wegen meinem Knie vorzeitig aufhören. Ich wurde für ein Jahr (bis nächsten März) dienstunfähig geschrieben und möchte eigentlich wieder anfangen wenn das eine Jahr um ist. Da ich jedoch im September eine Ausbildung anfangen könnte und 3 Monate Probezeit habe, in der es am besten ist auszusteigen, falls ich wieder zur Bundeswehr kann, wollte ich fragen wo ich mich am besten melde damit ich vielleicht schon im vorraus erfahren kann ob ich überhaupt wieder zur Bundeswehr kann. Sollte ich vielleicht meinen Wehrdienstberater anrufen?

Mfg