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Autor gsus
 - 26. August 2011, 12:40:03
und das musstest du jezz vom Stabsfeldwebel hören!!!! ^^

genau das selbe red ich doch schon die ganze zeit, und dein einplaner hat es dir doch auch erklärt! ^^
Autor KlausP
 - 26. August 2011, 10:56:33
Richtig geraten.  ;)
Autor Wiedereinsteller_23
 - 26. August 2011, 10:53:05
Ok dann haben wir das Rätsel jetzt gelöst :)
Also habe ich noch 4 Aktive Jahre vor mir erstmal
Autor KlausP
 - 26. August 2011, 10:51:22
ZitatDas Ding ist aber die 23 Monate als FWDL war ich nicht verpflichtet sondern freiwillig länger Dienender

Natürlich hatten Sie sich verpflichtet - als FWDL.

Zitatman kann die doch net einfach auf die 4 Jahre drauf tun wenn sie schon vorbei ist.............

Doch, genau das wird so gemacht. Deshalb ja Ihre neue (Gesamt)Verpflichtungszeit von5 Jahren und 11 Monaten. Da dabei Ihre Vordienstzeit angerechnet wird, bleibt eine Regelverpflichtungszeit (neu) von 4 Jahren übrig. Wenn Sie sich während Ihrer FWDL-Zeit als SaZ verpflichtet hätten, wäre Ihre Dienstzeit unter Einschluss der bis zu Ihrer Berufung in das Dienstverhältnis bereits geleisteten Dienstzeit auf insgesamt nur 4 Jahre festgesetzt worden. Passt schon alles so.

Autor Wiedereinsteller_23
 - 26. August 2011, 10:47:15
Naja einfach den WDB  fragen oder mein Spieß
ich hab das Glück in meine alte Einheit zurückzukommen
und sitze bzw habe eh ne OSG stelle :)
was bei meiner Truppe auch üblich ist das Mannschaffter 8 Jahre dabei sind
Autor Wiedereinsteller_23
 - 26. August 2011, 10:44:41
ist schon klar eb

Das Ding ist aber die 23 Monate als FWDL war ich nicht verpflichtet sondern freiwillig länger Dienender
man kann die doch net einfach auf die 4 Jahre drauf tun wenn sie schon vorbei ist.............
Wenn ich Saz4 wäre oder bin dann würde für mich mehr sinn machen, da die 23 Monate abgezogen werden von der Dienszeit
das ich noch aktive Dienstzeit 2 Jahre und 1 Monat habe !!!!!!!

Verstehste was ich meine
Autor eb1987
 - 26. August 2011, 10:33:08
Zitat von: Wiedereinsteller_23 am 26. August 2011, 02:08:04
Also fakt ist so wie ich es verstanden habe die 23 Monate werden von der Verpflichtung abgezogen und nicht draufgepackt .....

Richtig. Deine Verpflichtungszeit beträgt 5Jahre und 11Monate. Zieht man den FWDL ab sinds noch 4 Jahre neue aktive Dienstzeit.

Die Kontrollrechnung, kannst du ja ganz leicht machen: 5Jahre und 11Monate + 23Monate sind nun mal keine 8Jahre..
Autor Wiedereinsteller_23
 - 26. August 2011, 02:20:59
So habe nochmal in den Unterlagen nachgeguckt
Dort steht

Verpflichtungszeit 5 Jahre 11 Monate
als fwdl damals war ich ja gar nicht verpflichtet sondern freiwillig länger dienender
daher glaube ich nicht das ich jetzt ne Dienszeit von 4 Jahren vor mir habe
vllt werden diese 2 Monate zwischen 5 Jahre und 11 Monate bis 6 Jahre und 1 Monat ja für irgendetwas gebraucht .....:S:S

Also ich versteh es grad nicht so ganz , ich geh halt nach meinen Unterlagen

Aber abwarten was Klaus oder jemand anders hier dazuschreibt

Dann wissen wir alle mehr :)
Autor Wiedereinsteller_23
 - 26. August 2011, 02:08:04
Also würdest du ne SaZ8 Stelle besetzen würde auf deinem Einplanungszettel 9Jahre und 11 MOnate draufstehen!.....

Das macht für mich wenig sinnn  :P
Wieso sollten sie die vergangene Dienstzeit draufpacken :S

Also fakt ist so wie ich es verstanden habe die 23 Monate werden von der Verpflichtung abgezogen und nicht draufgepackt .....
Autor gsus
 - 26. August 2011, 00:10:53
Genau das meinte mein Einplaner, da ich schonmal FwDL 23 war und jetzt ne SaZ4 stelle als Wiedereinsteller besetze, können die einplaner auf die Regeldienstzeit maximal wieder 23 monate draufpacken, damit ich wieder auf meine vollen vier Jahre komme, also selbst wenn ich beispielsweise FwDL18 gewesen wäre könnten die jetzt 23 Monate auf die SaZ´er Stelle draufpacken und ich hätte eine Restdienstzeit von 4,5 Jahren! Also würdest du ne SaZ8 Stelle besetzen würde auf deinem Einplanungszettel 9Jahre und 11 MOnate draufstehen!
Autor eb1987
 - 25. August 2011, 23:33:40
Bin gerade ein wenig verwirrt.
Als SAZ 8 abzgl. 23Monate bleiben bei mir 6Jahre und 1Monate über, müsstest dich also nochmal über 2x125€ zusätzlich zu deiner Berechnung freuen können.

Oder haben sie dir als SAZ4 jetzt die 23Monate draufgerechnet damit du wieder 4 Jahre gebunden bist statt nur 2Jahre und 1Monat. Dann wären es ja 5Jahre und 11Monate insgesamt. Wobei ich das bei Mannschaftern nicht kenne und dann auch nur, dass ganze Jahre drauf gerechnet werden - wie bei mir:
14Jahre statt 12
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Autor Wiedereinsteller_23
 - 25. August 2011, 21:34:30
Achsooo

Danke für die Info Klaus

Muss mir eh nochmal alle Sachen durchlesen
angefangen bei der 10/5
die ich glücklicherweise als PDF habe :D
Autor KlausP
 - 25. August 2011, 21:33:11
Zitat... Deine Abfindung musst du nicht versteuern zumindest musste ich meine damals vom 23er nicht versteuern wenn ich mich nicht täusche das waren so knapp 3000

Das war ja auch was anderes . Als SaZ bekommt man bei DZE Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Da kann es sein, dass ein Teil davon versteuert werden muss. Einfach mal nach "Soldatenversorgungsgesetz" googeln.
Autor Wiedereinsteller_23
 - 25. August 2011, 21:23:50
Also das mit der Prämie ist ganz einfach

Dein FWDL von davor zählt da nicht zu :)

Ich hab mich als Saz beworben mit einer Dienstzeit von 5 Jahren und 11 Monaten
das heisst 71 Monate das macht knappe 8800 euro so überschlagen jetzt
Die musst du versteuern

ALso ich denke das ich dann so 5000 Euro habe oder etwas mehr

Deine Abfindung musst du nicht versteuern zumindest musste ich meine damals vom 23er nicht versteuern wenn ich mich nicht täusche das waren so knapp 3000
Autor Wiedereinsteller_23
 - 25. August 2011, 21:21:13
Gsus

Ich war vorher FWDL 23 und hab jetzt von 5 Jahre und 11 Monate vor mir :;)

Also ich muss die 23 Monate von damals nicht abziehen sondern die werden draufgerechnet

das macht dann genau Saz 8 :) ;)