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Zusammenfassung

Autor ARMY STRONG
 - 27. August 2011, 09:32:56
Zitat von: KlausP am 27. August 2011, 08:44:51
- Die Regelverpflichtungszeit bei den Uffz allgFD beträgt 8 Jahre, in der Feldwebellaufbahn 12 Jahre,
Das wird aber alles recht knapp, weil der mann bereits 32 ist. Da er sich noch nicht mal beworben hat kommt da vielleicht bestenfalls SaZ 7 raus, wenn überhaupt.
Autor KlausP
 - 27. August 2011, 08:44:51
Zitat von: Giamo am 27. August 2011, 08:06:50
Aber ich kann doch die Unteroffizierslaufbahn als Elektriker machen, oder?
Und wie lange kann ich dann dort bleiben? Erst 4 Jahre dann 8 Jahre und dann 12 Jahre verpflichten?
Bleibe ich nach der Grundausbildung in der Nähe von meinem Wohnort?

- Sie können sich für eine Laufbahn der Unteroffiziere oder der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes bewerben, in der dieser Beuf ein sogenannter "Eingangsberuf" ist. 
  Welche  das sind, sagt   Ihnen der Wehrdienstberater.
- Die Regelverpflichtungszeit bei den Uffz allgFD beträgt 8 Jahre, in der Feldwebellaufbahn 12 Jahre, wenn Sie den Eingangsberuf mitbringen.
- Wer sagt Ihnen, dass Sie die Grundausbildung in der Nähe Ihres Wohnortes absolvieren? Ausserdem bewerben Sie sich für eine Laufbahn bei der Bundeswehr und nicht
  der Freiwilligen Feuerwehr Ihres Wohnortes. Sie müssen immer damit rechnen, dass Sie bundesweit versetzt werden oder dass Ihre Einheit oder Ihr Standort aufgelöst werden.

Ich empfehle Ihnen dringend, sich bezüglich möglicher Verwendungen mal auf der Seite www.bundeswehr-karriere.de umzusehen. Schauen Sie sich auch mal die dort verlinkten Informationsbroschüren und die Tätigkeitsbeschreibungen an.
Autor Giamo
 - 27. August 2011, 08:06:50
Aber ich kann doch die Unteroffizierslaufbahn als Elektriker machen, oder?
Und wie lange kann ich dann dort bleiben? Erst 4 Jahre dann 8 Jahre und dann 12 Jahre verpflichten?
Bleibe ich nach der Grundausbildung in der Nähe von meinem Wohnort?
Autor KlausP
 - 26. August 2011, 18:07:52
Zitat von: Giamo am 26. August 2011, 18:00:26
Würde also bedeuten ich könnte keine Ausbildung im Sanitätsbereich machen?
Der Wehrdienstberater sagte das mein Beruf verwertbar bei der Bundeswehr wäre.

Und was ist eigentlich nach dem 40 Lebensjahr? Öffnet die Bundeswehr einem wenigstens ein paar Türen für Zivilberufe?

Es geht nicht darum, dass der Beruf verwertbar ist, es geht darum, ass er für die gewünschte Verwendung verwertbar ist. Bei einem Kfz-Mechaniker ist er als Kfz/PzInstFw verwertbar, aber als SanFw eben nicht.

Die Türen für die Tätigkeit nach der Bundeswehr müssen Sie schon selber öffnen, die Bundeswehr unterstützt Sie dabei durch entsprechende Berufsförderung während und nach der Dienstzeit durch die Möglichleit, die Bundeswehrfachschule zu besuchen oder eine Ausbildung zu absolvieren. Dazu übernimmt sie die Kosten und zahlt für eine bestimmte Zeit Übergangsgebührnisse. Geregelt ist das im Soldatenversorgungsgesetz. (kann man gut ergoogeln)
Autor Giamo
 - 26. August 2011, 18:00:26
Würde also bedeuten ich könnte keine Ausbildung im Sanitätsbereich machen?
Der Wehrdienstberater sagte das mein Beruf verwertbar bei der Bundeswehr wäre.

Und was ist eigentlich nach dem 40 Lebensjahr? Öffnet die Bundeswehr einem wenigstens ein paar Türen für Zivilberufe?
Autor ulli76
 - 26. August 2011, 17:30:43
Das mit dem de facto kein Höchstalter gilt allerdings vor allem für Bewerber mit verwertbarem Beruf.

In seinem Alter könnte er sich ja für maximal 7-8 Jahre verpflichten (wegen der Altersgrenze für SaZ von 40 Jahren). Da ist schon sehr fraglich, ob die Bundeswehr dann noch ne ZAW für die Feldwebelebene finanzieren will.

Wenn, dann kommt realistischerweise nur eine Einstellung mit höherem Dienstgrad unter Nutzung des erlernten Berufes in Betracht.
Autor KlausP
 - 26. August 2011, 17:16:29
Das finden Sie besser auch auf der von mir weiter oben verlinkten Karriere-Seite der Bundeswehr oder auch auf den Seiten der Teilstreitkräfte bzw. Org-Bereiche. Da haben Sie auch gleich noch entsprechende Info-Broschüren als .pdf sowie Tätigkeitsprofile als Video dabei.
Autor Rollo83
 - 26. August 2011, 17:14:31
Ich behaupte mal das ist alt denn auf der Karriereseite gibts im Fachdienst wirklich kein Höchalter mehr.
Autor KlausP
 - 26. August 2011, 17:06:21
Die Aussage mit dem 31. Lebensjahr zweifle ich mal an. Auf www.bundeswehr-karriere.de steht davon jedenfalls nichts mehr.
Autor rookie01
 - 26. August 2011, 16:58:29
Hallo,

wenn ich es richtig in Erinnerung habe geht Mannschaftslaufbahn. Bei FW darf man das 31 LJ. noch nicht vollendet haben.

Zur Sicherheit mal 0800-9800880 Karrierehotline anrufen.


Gruß
Autor Giamo
 - 26. August 2011, 12:44:20
Hallo

Ich möchte gerne zur Bundeswehr-nun habe ich ein dutzend Fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt. Das Telefonat heute mit dem Wehrdienstberater war leider nicht sehr aufschlußreich. Vorab noch ein paar Info`s über mich:
Ich bin 32 Jahre jung, ausgebildeter Elektroinstallateur und verheirateter Familienvater.

Nun mein Fragen:

-was kann ich mit meiner Ausildung bei der Bundeswehr machen?
-wie lange kann ich bei der Bundeswehr bleiben?
-und was ist nach der Bundeswehrzeit (beruflich)?

-kann ich auch eine Ausbildung als Feldwebel im Sanitätsdienst machen?


Ich danke schonmal im voraus für eure Antworten.
MFG