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Autor F_K
 - 02. September 2011, 08:54:24
ZitatMüsste ihr Freund nur so ein Schreiben vom Arbeitgeber besorgen und dann passt das schon.

Super Ratschlag! (.. denn wer zahlt denn dann? Die Versicherung!?, NEIN, der Arbeitgeber des Freundes, der seinen Urlaub wiederrufen bekommen hat ... Schlagworte wären hier Regreßpflicht und Abtretung ... einfach mal das Kleingedruckte und Gesetztestexte lesen).

"Eigene Dummheit" - da gibt es keine Pillen gegen und auch kein Versicherung.
Autor vero269
 - 02. September 2011, 00:48:28
Zitat von: wolverine am 29. August 2011, 15:55:12
Dabei aber genau die Versicherungsbedingungen beachten. Regelmäßig zahlen die nämlich nur bei Krankheit und ähnlich unabwendbaren Gründen. Urlaub zu buchen ohne von Arbeitgeber Urlaub genehmigt bekommen zu haben, scheint mir ein Risiko zu sein, dass kaum versicherbar ist. Da bleibt man wohl auf den Kosten der nicht angetretenen Urlaubsreise sitzen.

Es gibt bei der ADAC Versicherung die Möglichkeit zurückzutreten, wenn man z.B. eine Urlaubssperre erhält. Müsste ihr Freund nur so ein Schreiben vom Arbeitgeber besorgen und dann passt das schon.
Autor ulli76
 - 01. September 2011, 19:46:47
Autor wolverine
 - 29. August 2011, 15:55:12
Dabei aber genau die Versicherungsbedingungen beachten. Regelmäßig zahlen die nämlich nur bei Krankheit und ähnlich unabwendbaren Gründen. Urlaub zu buchen ohne von Arbeitgeber Urlaub genehmigt bekommen zu haben, scheint mir ein Risiko zu sein, dass kaum versicherbar ist. Da bleibt man wohl auf den Kosten der nicht angetretenen Urlaubsreise sitzen.
Autor vero269
 - 29. August 2011, 15:12:01
Schließen Sie z.B. über den ADAC oder sonstige Versicherungen eine Reiserücktritsversicherung ab. Das ist überhaupt kein Problem und ist auch nicht so teuer.
Autor kleenemaus_1990
 - 29. August 2011, 11:56:16
Hallo, ich bin seit Februar 2011 arbeitslos und mein Freund macht bis nächstes Feb. eine Ausbildung zum Fahrlehrer über den BFD! Und danach wollten wir in Urlaub! Konnte ja keiner wissen, dass es bei mir 1. klappt mit Bundeswehr und 2. dass es so schnell klappt.

Und der Urlaub war schon gebucht, bevor ich eine Einladung zur Eignungsfeststellung erhalten habe.

MfG
Autor KlausP
 - 29. August 2011, 11:42:09
Noch während der AGA. Sie bekommen ein Rezept, mit dem Sie zu Ihrem Optiker und die Brille anfertigen lassen. Den Anteil, den die Bw für die Dienstbrille trägt, rechnet er selber mit der Bundeswehr ab, alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie selber zahlen.
Autor DaddysGirl
 - 29. August 2011, 11:29:37
Ok, vielen Dank. Bekomme ich dann die Brille bzw. das Rezept noch während der AGA oder erst später?
Autor HCRenegade
 - 29. August 2011, 11:29:11
Zitat von: mailman am 29. August 2011, 11:03:36
Soll auch Lehrgänge geben, wo Urlaub vorgesehen ist, aber grundsätzlich stimme ich da zu.


Richtig, aber da wird der Urlaubszeitraum BEFOHLEN, also kein "Wünsch dir was" ;)
Autor BulleMölders
 - 29. August 2011, 11:24:00
Kannst auch eine Private tragen, allerdings wenn diese im Dienst kaputt geht gibt es keinen Ersatz dafür.
Autor miguhamburg1
 - 29. August 2011, 11:23:48
Sie dürfen auch private Brillen tragen - allerdings bleiben Sie auf den Kosten sitzen, wenn Sie sie im Dienst verlieren oder beschädigen.
Autor DaddysGirl
 - 29. August 2011, 11:20:11
Rücktrittsversicherung kannst du bis 4 Wochen vor Beginn der Reise ca abschließen.

Ich hätte auch noch eine Frage zur Sehhilfe. Muss das eine Brille sein, die der Dienstherr (mit)finanziert hat oder darf man da seine private auch aufsetzen?
Autor mailman
 - 29. August 2011, 11:03:36
Soll auch Lehrgänge geben, wo Urlaub vorgesehen ist, aber grundsätzlich stimme ich da zu.
Autor HCRenegade
 - 29. August 2011, 11:02:29
Zitat von: kleenemaus_1990 am 29. August 2011, 10:40:51

Und noch eine Frage: Ich habe vom 13. - 20.03.2012 Urlaub in der Türkei mit meinem Freund gebucht (ohne Rücktrittsversicherung). Wann und wem muss ich das mitteilen?



Das ist übrigens hochgradig unklug, einen Urlaub zu buchen, bevor man bei seinem neuen Arbeitgebe angefangen hat.

Bedenke, dass es sein kann, dass du in dem Zeitraum auf Lehrgang bist - und da wirst du bestimmt nicht frei bekommen, nur weil du in den Urlaub willst.
Autor KlausP
 - 29. August 2011, 10:56:57
ZitatMeine erste Frage: Wie ist das mit Kontaktlinsen? Darf man die verwenden oder muss man die Brille aufsetzen (bei AGA und danach)?

Im Dienst sind Kontaktlinsen nicht gestattet. Besonders im Geländedienst wären sie auch eher hinderlich.

ZitatIch habe vom 13. - 20.03.2012 Urlaub in der Türkei mit meinem Freund gebucht (ohne Rücktrittsversicherung). Wann und wem muss ich das mitteilen?

Dem Disziplinarvorgesetzten Ihrer Stammeinheit, und zwar sobald als möglich nach der Versetzung aus der AGA.