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Zusammenfassung

Autor Sossar
 - 13. Juli 2013, 13:31:44
Hat sich erledigt....

Schade das man seine Post´s nicht editieren kann...  ;D
Autor Sossar
 - 13. Juli 2013, 12:19:35
Moin.

Habe den Thread beim stöbern gefunden!

Ich habe im Jahre 2011 mal ein Führungszeugnis beantragen müssen,
um eine kaufmännische Ausbildung anfangen zu können.

In diesem Führungszeugnis steht "Keine Eintragungen" = Sauber.

Heißt das, dass im BZRG auch keine Eintragungen sind?
Im Jahre 2007 wurde ich mal zu 500Euro Bußgeld verurteilt, ohne Bewährung etc.

Gruß
Autor KlausP
 - 15. Februar 2012, 16:28:33
Zitat von: wolverine am 15. Februar 2012, 16:23:40
Komm Klaus, Du hast Dir mit der ganzen Kohle für die Führungszeugnisse doch ´nen Lenz gemacht!

Da zehre ich heute noch davon, und meine letzte WÜb ist schon über 1 Jahr her.  ;D
Autor wolverine
 - 15. Februar 2012, 16:23:40
Komm Klaus, Du hast Dir mit der ganzen Kohle für die Führungszeugnisse doch ´nen Lenz gemacht!
Autor KlausP
 - 15. Februar 2012, 16:07:41
Zitat von: read_me.txt am 15. Februar 2012, 14:01:00
Zitat von: papan0ah am 15. Februar 2012, 13:24:52

Die Unkosten sind selbst zu tragen.


Soweit ich weiß, gibt's sogar das Geld dafür dann in der Einheit wieder zurück. Wird sich aber noch herausstellen.

Nö!
Autor read_me.txt
 - 15. Februar 2012, 15:37:21
Hab da was durcheinander gebracht, die Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis gibt es nur bei Mittellosigkeit.
Autor papan0ah
 - 15. Februar 2012, 15:11:32
Zitat von: Stephan89 am 15. Februar 2012, 14:36:18
Ja, man braucht für den FWD beim KWEA das Führungszeugnis.
Man bekommt ein schreiben vom Einplaner, damit geht man zur Behörde und beantragt es. (13 Euro)
Danach sendet man es unverzüglich zum Einplaner.

Und die Kosten muss man selber tragen.

Es wird direkt zum KWEA geschickt, nicht zu einem nach Hause. Wer es vorher einsehen will, muss dies beantragen und kann dann zu gegebenem Termin im Amtsgericht oder Rathaus das Führungszeugnis einsehen.
Autor Stephan89
 - 15. Februar 2012, 14:36:18
Ja, man braucht für den FWD beim KWEA das Führungszeugnis.
Man bekommt ein schreiben vom Einplaner, damit geht man zur Behörde und beantragt es. (13 Euro)
Danach sendet man es unverzüglich zum Einplaner.

Und die Kosten muss man selber tragen.

Autor F_K
 - 15. Februar 2012, 14:31:43
ZitatSoweit ich weiß, gibt's sogar das Geld dafür dann in der Einheit wieder zurück. Wird sich aber noch herausstellen.

.. und diejenigen, die nicht "genommen werden" - bleiben auf den Kosten sitzen?
Auf welchen Titel soll das denn gehen?

Es handelt sich hier um Kosten im Bewerbungsprozeß, die beim Bewerber verbleiben.
Autor papan0ah
 - 15. Februar 2012, 14:12:51
Zitat von: read_me.txt am 15. Februar 2012, 14:01:00
Zitat von: papan0ah am 15. Februar 2012, 13:24:52

Die Unkosten sind selbst zu tragen.


Soweit ich weiß, gibt's sogar das Geld dafür dann in der Einheit wieder zurück. Wird sich aber noch herausstellen.

Darüber wurde mir nichts gesagt, aber es wäre möglich. Laut dem Einplaner soll es anscheinend auch schon Diskussionen und Gesetzesentwürfe geben, die dieses Prozedere vereinfachen, aber mehr weiß ich auch nicht darüber. Kostet aber auch nicht die Welt :)
Autor read_me.txt
 - 15. Februar 2012, 14:01:00
Zitat von: papan0ah am 15. Februar 2012, 13:24:52

Die Unkosten sind selbst zu tragen.


Soweit ich weiß, gibt's sogar das Geld dafür dann in der Einheit wieder zurück. Wird sich aber noch herausstellen.
Autor papan0ah
 - 15. Februar 2012, 13:24:52
Man wird gefragt, ob man strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten ist.

Außerdem muss man auch beim KWEA für den FWD ein polizeiliches Führungszeugnis einholen (lassen), so war's bei mir, ohne dass von Straftaten die Rede war. Man bekommt einen Wisch vom Einplaner, welchen man bei seinem Rathaus abgeben kann. Dort wird das Führungszeugnis (ich glaube in Bonn) angefordert und direkt an das KWEA geschickt.

Die Unkosten sind selbst zu tragen.

So war's bei mir im November vergangenen Jahres.

EDIT:

Seitdem die Wehrpflicht abgeschafft ist, dürfen KWEAs keine polizeilichen Führungszeugnisse mehr einholen. Daher der Aufwand, so mein Einplaner.
Autor F_K
 - 15. Februar 2012, 12:47:05
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19052008_RB314313R2422007.htm

MiStra .

(.. und bei einer SÜ werden auch die Polizeidienststellen der Wohnorte abgefragt - um damit Ermittlungsverfahren vor der Ebene StA zu "erwischen".)
Autor miguhamburg1
 - 15. Februar 2012, 10:11:44
Sie haben recht, ich hatte übersehen, dass es hier um das BZR ging. Dennoch wird angefragt, ob es Strafverfahren gibt - und auch dafür gibt es irgendein Register, das die ZNwG und die OPZ "anzapfen" (lassen). Jedenfalls war das zu Zeit meiner Verwendung im PersA so.
Autor Tommie
 - 15. Februar 2012, 09:55:46
Nein, das tun sie nicht, so lange sie noch nicht abgeschlossen sind! Das Führungszeugnis heisst im Amtsdeutsch auch "Auszug aus dem Bundeszentralregister". Und was da rein kommt, regelt ein Gesetz!

Quelle ist dann auch das Bundeszentralregistergesetz ;) ! Und da heisst es im § 4:

"In das Register sind die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat ... "

Und Ermittlungen und Strafverfahren sind per Definition noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ...