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Zusammenfassung

Autor maximumso
 - 02. September 2011, 12:59:08
Genau hab ich das gemacht @Fitsch

Vielen Dank an alle die hier geschrieben haben!

Nach einen haufen missverständnisse hab ich heute mit ihm geredet und er sagte mir das ich Montag das Geld bekomme.

Eigentlich wollte ich nur wissen was ich machen könnte falls das nicht passieren sollte.

Hat mir sehr geholfen, schönen Tag an alle noch!!

MfG
Autor Fitsch
 - 02. September 2011, 12:09:07
zumindest merkt Y daß die Daumenschrauben angezogen werden und zahlt dann freiwillig.

Ich persönlich würde letztmalig ein Gespräch mit Y suchen und ihm ruhig, sachlich aber unmißverständlich klar machen welche weiteren Schritte bei unverzüglicher Nichtzahlung folgen werden (alternativ einen schriftlichen Rückzahlungsplan vereinbaren)
- Gespräch mit VP und KpChef
- Mahn- Vollstreckungsbescheid (welcher dann zur Folge hat daß über eine Lohnpfändung die Bundeswehr "reingezogen" wird und daß dies für Y nicht von Vorteil ist  ;D )

Aber alles in allem kannst Du nur hoffen daß er den Geldverleih nicht abstreitet.

Horrido
Fitsch
Autor StOPfr
 - 02. September 2011, 11:50:34
OMG  :o
Autor schlammtreiber
 - 02. September 2011, 11:43:54
Autor wolverine
 - 02. September 2011, 10:47:37
Soll ich jetzt denkbare Konstellation beschreiben, wie ein Prozess mit einem Prozessrisiko irgendwo zwischen 0 und 100% ausgehen könnte? Gibt es relevante Zahlungseingänge auf Y´s Konto, reichen die Facebook-screenshots als Anschein oder die Mitwisser als Zeugen? Verwickelt sich Y in Widersprüche, ist seine Aussage schlüssig.....
Ich kann hier nur das bewerten was hier steht und von dem ich weiß! Wenn mir mein Mandant sagt, dass er Geld verliehen hat, nehme ich das erst einmal als Faktum hin und mache daraus mein materielles Gutachten. Das prozessuale Gutachten als Relationsgutachten kommt erst dann, wenn es relevant wird. Und dazu fehlen mir hier die Angaben und ich kann auch viele Punkte einfach nicht bewerten.

Ist aber schön, dass mir hier mein Job erklärt wird. Ich sage Ulli demnächst auch, wo sie zu schneiden hat...
Autor F_K
 - 02. September 2011, 10:44:22
@ wolverine:

Spekulieren wollen wir hier ja nicht - Die Einlassung ist aber:
"Geld geliehen, kein Schuldschein, keine Zeugen - lediglich Zeugen vom "Hören Sagen" ohne Details vor längerer Zeit".

Das Mahnverfahren ist mir durchaus bekannt (Been there, done that, - mit GV, Kontopfändung, Räumung und allem "was so geht" ...) - man kann auch durchaus anraten, mal den Mahnbescheid zustellen zu lassen, vielleicht gibt es ja keinen Einspruch - ein streitiges Verfahren ist bei der Einlassung aber sehr riskant ...
Autor snake99
 - 02. September 2011, 10:40:29
Und was ist, wenn Y alles abstreitet und angibt, nie Geld erhalten zu haben?
Autor wolverine
 - 02. September 2011, 10:38:05
Ich gehe von der Einlassung als Sachverhalt aus; alles andere ist Spekulation und ungenau. Zudem wäre eine  Einzelfallberatung ohne Mandatierung auch illegal. Also der Fall: X hat Y Geld geliehen und Y zahlt nicht wie vereinbart zurück. Dann lässt X dem Y einen Mahnbescheid und evtl. einen Vollstreckungsbescheid zustellen. Das ist das normale Verfahren; völlig unabhängig vom Soldatenstatus.
Autor snake99
 - 02. September 2011, 10:22:23
Zitat von: F_K am 02. September 2011, 09:52:20
MMn: Wenn er über Vertrauenperson / DV nichts erreicht - als Lehrgeld abschreiben.

Dem würde ich mich anschließen ...
Autor F_K
 - 02. September 2011, 09:52:20
@ Wolverine:

.. und soll er dann ankreuzen: Bei Widerspruch Streitiges Verfahren vor dem Amtsgericht? Ohne Belege? Würdest Du dies bei dem hohen Prozeßrisiko einem Mandanten anraten?

MMn: Wenn er über Vertrauenperson / DV nichts erreicht - als Lehrgeld abschreiben.
Autor wolverine
 - 02. September 2011, 09:40:17
Sonst Mahn- und Vollstreckungsbescheid.
Autor F_K
 - 02. September 2011, 08:57:42
.. geh zur Vertrauenperson (dann ggf. zum DV / Meldung), dann wird man sehen, was sich belegen läßt.

(Ist halt immer "doof", Geld zu leihen ohne Schuldschein / Rückzahlungstermin / Zinsen, Verzugsregeln - ein Zweizeiler hilft da immer, Zweifel auszuräumen).
Autor schlammtreiber
 - 02. September 2011, 08:55:09
Nein, ich meine wie äußert er sich?

"Hab immer noch kein Geld"
"jaja, später, gerade nicht"
"Ich schulde dir doch gar nichts"

etc etc?
Autor maximumso
 - 02. September 2011, 08:44:31
Ich denke weil ich jetzt Ende September ausscheide...
Autor schlammtreiber
 - 02. September 2011, 08:43:49
Die zentrale Frage ist noch nicht beantwortet: WARUM zahlt er es nicht zurück, wo er doch jetzt ein Gehalt kriegt?