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Zusammenfassung

Autor Chef_6/451
 - 06. September 2011, 07:25:48
Dann wird aber hier die Ausbildung durch die hohe Verpflichtungszeit und die Aus- und Fortbildung zum Taucher sichergestellt und so findet das erlernen des Ausbildungsberufes in der Truppe statt. Aber wenn der Kamerad aus irgendeinem Grund die nötigen Ziele verfehlt, den Berufsabschluss nicht anerkannt bekommt, dann hat er zwar nach 8 Jahren einen höheren BFD Anspruch, aber auch keine Ausbildung.

Nun gut - auch eine Möglichkeit.


Also im Normalfall gibt es keine FD Stelle ohne Berufspflicht mehr - es kann aber auch Ausnahmen geben.

Die 9 Jahre erschließen sich mit SIcherheit aus der geleisteten Vordienstzeit, die dann abgezogen werden muss.
Autor Ralf
 - 06. September 2011, 06:26:35
Zitat von: Ralf am 04. September 2011, 17:38:43
Es kann gut sein, dass in einigen wenigen Spezialverwendungen eine ZAW bei Unteroffizieren nicht nötig ist und zwar wenn man im Rahmen der Ausbildung zivil nutzbare Zertifikate oder Lizenzen erwirbt.
Möglicherweise gehört der Minentaucher dazu....[/url]
So hab eben mal nachgeschaut. Ja es ist so.
ZAW ist optional.
Die Ausbildung beträgt auch so idealtypisch netto schon 381 Tage.
Autor Aliki
 - 05. September 2011, 23:35:56
Ich habe auch etwas gefunden, bezieht sich allerdings auf die Laufbahn BA mit ZAW aus dem Jahre 2007, vielleicht bringts aber was:

Im Rahmen der ZAW wird die Ausbildung zum Mechatroniker angeboten.
Die Marine bietet außerdem -entsprechend dem Bedarf/Wunsch- dem Soldaten in der Verwendungsreihe 34 die Möglichkeit an, im Rahmen von zusätzlichen Lehrgängen
- Lichtbogen-Handschweiß-Grundlagen ca. 10 Tage
- Schiffstaucher ca. 12 Wochen
- Ergänzungslehrgang "Geprüfter Taucher" ca. 2 Wochen
Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen, die ihn befähigen, die Prüfung zum staatlich anerkannten Abschluss "Geprüfter Taucher " abzulegen. Voraussetzung hierfür sind der Schwimmtaucherlehrgang, der Nachweis von mindestens 200 Tauchstunden, einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (z.B. Bauschlosser, Zimmerer, Wasserbauer, Matrose sowie alle elektrotechnischen Berufe) bzw. - bei fehlendem Berufsabschluss - eine Gesamtdienstzeit von 6-8 Jahren.

Autor Ralf
 - 04. September 2011, 17:38:43
Es kann gut sein, dass in einigen wenigen Spezialverwendungen eine ZAW bei Unteroffizieren nicht nötig ist und zwar wenn man im Rahmen der Ausbildung zivil nutzbare Zertifikate oder Lizenzen erwirbt.
Möglicherweise gehört der Minentaucher dazu.
Ich hab hier mal was gefunden, was das evtl. stützt. Ist aber nur eine Vermutung.
http://seefahrer.blog.de/2009/11/27/verwendungsgruppe-37-minentaucher-7468964/
Autor Chef_6/451
 - 04. September 2011, 16:19:37
Es gibt keine UoP Verwendung mehr bei der man OHNE Beruf eingestellt wird. Ich würde den Einplaner noch einmal befragen. Da ist mit Sicherheit eine ZAW dabei.
Denn eine Verwendung als Unteroffizier im Fachdienst ohne Berufsausbildung gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr.
Jedem Dienstposten Fachdienstunteroffizier ist eine zivile Ausbildung zugeordnet, die bringt man mit - und wird mit höherem Dienstgrad eingestellt - oder man hat sie nicht und geht 2 Jahre auf ZAW.

Und im Normalfall wird keine AGA wiederholt - das hat der Wehrbeauftragte schon in einigen Berichten moniert. Ausnahmen gibt es allerdings immer wieder.


Autor Sharkwater
 - 04. September 2011, 16:04:11
Ich beschwere mich ja auch garnicht wegen der AGA.
Ganz im Gegenteil.  ;)

Nur gerade weil es sich um eine dieser besagten Verwendungen handelt, würde ich halt schon gerne etwas länger dabei bleiben.
Autor ulli76
 - 04. September 2011, 16:00:09
Ah- dann könnte es daran liegen. Das ist schließlich ne Spezialverwendung.

Dass du deswegen die AGA wiederholen musst, wundert micht nicht unbedingt, wenn man bedenkt, für welche Verwendung du dich beworben hast. Auch wenn deine eigene Dienstzeit noch nicht so lange her ist, schadet eine Auffrischung sicher nicht.
Autor Sharkwater
 - 04. September 2011, 15:48:06
Minentaucher.
Seltsam finde ich auch, dass ich noch einmal eine AGA machen muss.
Bin von Haus aus 21 Fernmelder und in der WÜ hab ich noch den Stabsdiener bekommen.
Autor ulli76
 - 04. September 2011, 15:42:42
Das ist wirklich merkwürdig.

Die U.o.P. gibt es im Truppendienst als solche ja nicht mehr. Und im Fachdienst gehört da ne entsprechende Ausbildung zu- entweder bringt man die mit oder man macht sie als ZAW.

Welche Verwendung soll es denn werden- vielleicht erklärt es sich dadurch.

Und ja- 8 bzw. 9 Jahre für U.o.P, 12 bzw 13 Jahre für U.m.P. (die längere Zeit jeweils wenn ne ZAW geplant ist).
Autor Sharkwater
 - 04. September 2011, 15:29:23
Nein wurde ich nicht.
Kann ausser einem Abitur und meiner Vordienstzeit keine weiteren brauchbaren Zeugnisse vorlegen.

Kann es sein, dass es Verwendungen gibt, die keine ZAW erhalten?
Autor Ralf
 - 04. September 2011, 15:25:57
9 bzw 8 Jahre ist die Regelverpflichtungszeit in der Unteroffizier-Laufbahn. Nicht 12.
Was mich wundert ist, dass es keine ZAW gibt? Wurden Sie mit nutzbarem Zivilberuf eingestellt?
Autor ente94
 - 04. September 2011, 15:03:13
rufen sie den Einplaner an und klären sie dass.
Autor Sharkwater
 - 04. September 2011, 14:54:53
nein hat er nicht.
aber das ist für mich die einzige logische schlussfolgerrung.

wobei sich nach meiner rechnung 9 monate GW + 6 Monate WÜ = 1 1/2 Jahre abzug ergeben müssten.
und nicht 3.
Autor ulli76
 - 04. September 2011, 14:50:03
Also war keine Stelle frei? Da kann man nichts machen. Kannst es notfalls später nochmal versuchen.

Hat der Einplaner denn was gesagt, warum es SaZ 9 statt 8 werden soll? Vielleicht wegen der Vordienstzeit?
Autor Sharkwater
 - 04. September 2011, 14:45:52
Genau das ist es ja....
Ich bekomme keine ZAW!

Habe die Feldwebeleignung bekommen.