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Autor Ranger
 - 03. Dezember 2011, 21:03:10
Danke!  :)
Autor KlausP
 - 02. Dezember 2011, 20:16:20
Der Urlaubsanspruch entsteht mit dem Dienstantritt, also auch für die 3 Monate der AGA steht Ihnen Erholungsurlaub zu.
Autor Ranger
 - 02. Dezember 2011, 20:14:16
werden die drei Monate der AGA mitgerechnet?  also die 6 Urlaubstage. Oder wird erst ab der Weiterverwendung gezählt?

Grüße
Autor Aliano
 - 11. September 2011, 12:38:27
Besten dank Ulli. Das war mal eine kurze und verstehbare Antwort

Gruß

Julian
Autor ulli76
 - 10. September 2011, 22:29:09
Ist ganz einfach:

Ein normaler Soldat unter 30 hat 26 Tage Jahresurlaub.
Als Wehrdienstleistender steht dir genauso viel zu.

Also für volle Jahre 26 Tage.

Wenn du jetzt in einem Jahr z.B. nur 6 Monate Soldat bist weil du z.B. zum 1.7. eingestellt wirst dann geht die Rechnung so:

26:12= 2,17 (gerundet) Das ist der Urlaub, der dir jeden Monat zusteht.
2,17*6= 13- das ist das, was dir für die 6 Monate zusteht.
Wenn am Ende krumme Tage raus kommen, dann wird auf volle auf-oder abgerundet. (nach den üblichen Regeln: alles unter 0,5 wird ab- alles ab 0,5 wird aufgerundet)
Autor Aliano
 - 10. September 2011, 22:15:04
Bei allen Respekt habe ich kein Satz von dem was ihr alle geschrieben habt verstanden. Weil jeder satz mit 3 buchstaben abgekürzt wird und ich darf dan Rätsel spielen.


Trotzdem danke für die Mühe

Gruß
Julian
Autor KlausP
 - 10. September 2011, 13:06:12
Icke? Ick bin die Ruhe selber ..... dank meiner bunten Pillen vom Doktor.  :D
Autor Flexscan
 - 10. September 2011, 13:01:16
akute Trollerities Herr Stabsfeldwebel.

Am besten ignorieren, schont den Blutdruck ;)
Autor KlausP
 - 10. September 2011, 12:52:41
Zitat von: Oberbefehlshaber am 10. September 2011, 12:31:47
So einfach ist das mit dem Urlaub nicht. Das wird von Einheit zu einheit nach meiner Erfahrung völlig unterschiedlich gehandhabt. Es kommt auch darauf an, was der Spieß und was der KpChef wollen und erlauben. Stichworte: Gleitzeit, Sonderurlaub, Diensterschwernis etc

Hier war nach stinknormalem Erholungsurlaub für FWDL gefragt. Dabei haben der Chef und erst recht der Spieß keinerlei Ermessensspielraum in der Berechnung weil die Vorschrift eindeutige Festlegungen dazu trifft. Bei Sonderurlaub gibt es in bestimmten Fällen einen Ermessensspielraum durch die Formulierung "kann gewährt werden wenn ... ", danach hatte der TE aber nicht gefragt.
Autor ulli76
 - 10. September 2011, 12:34:18
Natürlich ist das mit dem Anspruch auf Erholungsurlauf so einfach.
Da haben Chef und Spieß auch nix anderes zu wollen.

Gleitzeit begründet keinen unterschiedlichen Urlaub- jedoch andere Regelungen für Dienstausgleich.
Nach Sonderurlaub war hier nicht gefragt.
Und der Punkt mit der Diensterschwernis wird die meisten FWDL nicht betreffen.
Autor Oberbefehlshaber
 - 10. September 2011, 12:31:47
So einfach ist das mit dem Urlaub nicht. Das wird von Einheit zu einheit nach meiner Erfahrung völlig unterschiedlich gehandhabt. Es kommt auch darauf an, was der Spieß und was der KpChef wollen und erlauben. Stichworte: Gleitzeit, Sonderurlaub, Diensterschwernis etc
Autor KlausP
 - 10. September 2011, 11:10:44
Geregelt ist das in der ZDv 14/5, F 501 "Soldatenurlaubsverordnung" (SUV) und F 511 "Ausführungsbestimmungen zur SUV".

SaZ und BS, die jünger als 30 Jahre sind, stehen im Kalenderjahr (= Urlaubsjahr) 26 Werktage Erholungsurlaub zu. Leistet der Soldat nur einenTeil des Jahres Dienst, wird der Urlaub anteilig berechnet (Jahresurlaubsanspruch : 12 x Anzahl der geleisteten Dienstmonate). Im Endergebnis auftretende Bruchteile von Tagen sind entsprechend der Rundungsregel zu runden, d.h. alle Bruchteile unter 0,5 sind abzurunden, ab 0,5 ist aufzurunden.

Beispiel:

Ein FWDL 23, der am 01.04.12 seinen Dienst antritt, erhält für 2012: 26 : 12 x 9 = 19,5 Tage, aufgerundet auf 20 Tage,

Für das Urlaubsjahr 2013 erhält er 26 Tage und für die 2 Monate im Jahr 2014 erhält er 26 : 12 x 2 = 4,33 Tage, gerundet also 4 Tage anteilmäßigen Urlaub.
Autor Mike20
 - 09. September 2011, 23:01:01
ich gehe davon aus da im deutschen gesetz das so geregelt ist ^^ mindestens 24 Tage pro Jahr sprich 2 Tage pro Monat aber als ich beim Wehrdienstberater war hat er mir gesagt es stehen einem Soldaten 28 Tage Urlaub pro Jahr zu (wir haben über Uffz des allg Fachdienstes gesprochen).
wie gesagt ich gehe davon aus das die Info vom WDB schon richtig ist ^^

Greetz Mike
Autor Aliano
 - 09. September 2011, 22:56:20
gehst du davon aus oder bist du dir sicher ?
Autor Mike20
 - 09. September 2011, 22:52:54
ich denke mal wie normal, 2 Tage pro Monat sprich 24 Tage pro Jahr