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Autor ulli76
 - 12. September 2011, 15:31:49
Was mit dir weiter passiert, hängt u.a. auch davon ab, wie viel die Bundeswehr schon in dich investiert hat.
Wenn du jetzt noch nicht allzuviel Ausbildung hattest, wird man dich eher ziehen lassen.

Im Gegensatz dazu kann man sich ja vorstellen, dass man z.B. bei nem Arzt kurz nach dem Studium eher versuchen wird, den noch irgendwie einzusetzen.

Aber mach dir erstmal nicht allzu viele Sorgen. Versuch dich auf die Behandlung zu konzentrieren und freu dich, dass die Bundeswehr 1. de facto unbegrenzte "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" bietet und 2. zumindest kurzfristig- meiner Erfahrung nach- kein DU-Verfahren droht.

Achso- ein DU-Verfahren dauert auch schon mal locker nen halbes Jahr und am Ende hättest du sogar noch die Möglichkeit eine 3-monatige Kpndigungsfrist zu nutzen, wenn du das möchtest.
Also genug Zeit um wieder gesund zu werden und dann arbeitsfähig in´s Zivilleben zu gehen wenn du doch entlassen wirst.
Autor Achim90
 - 12. September 2011, 15:23:40
Jetzt bin ich um einiges schlauer! Möchte mich bei Ihnen allen für die umfangreichen und schnellen Antworten bedanken! Hat mir sehr gefolfen, gerade jetzt wo mein Spieß und der Rest meiner Kp im Einsatz sind.
MkG, Achim
Autor KlausP
 - 12. September 2011, 15:16:39
ZitatJa, Unfallbericht wurde mit dem InspFw erstellt, mit dem WDB Blatt soll ich laut SanZ noch ein Jahr nach dem Unfall warten...

Der TrArzt hat ein WDB-Blatt anzulegen, wenn Sie darauf bestehen. Was die einjährige Wartefrist betrifft - da erschließt sich mir der Sinn nicht.

ZitatAlso wenn ich mich dann plötzlich auf einer Stelle wiederfinden würde, die ich selbst nie akzeptieren würde, müsste ich diese dann theoretisch ohne Wiederspruch hinnehmen?

Nein, müssen Sie nicht. Sie werden in jedem Schritt des Verfahrens beteiligt und angehört. Wenn allerdings ein Einsatz im Trupendienst nicht möglich ist und nur Möglichkeiten "am Schreibtisch" übrigbleiben, müssen Sie sich entscheiden. Entweder Sie beissen in den sauren Apfel und werden "Schreibtischtäter" oder Sie beissen in den sauren Apfel und werden entlassen.
Autor ulli76
 - 12. September 2011, 15:12:18
Sprich auf jeden Fall nochmal mit deinem Truppenarzt. Der kann dann klären woran es liegt, dass du so schlecht belasten kannst. Ggf wirst du auch noch mal zum Unfallchirurgen geschickt, damit der sich das nochmal anschaut.
Kann auch sein, dass du noch Physiotherapie brauchst.
Kann z.B. dran liegen, dass Gewebe in der Tiefe verklebet ist oder die Gelenkkapsel geschrumpft ist und du deswegen noch Probleme hast.

Per Definition ist ein DU-Verfahren einzuleiten, wenn absehbar ist, dass die Heilung einer Krankheit oder Verletzung nicht innerhalb von einem Jahr zumindest zu einer eingeschränkten Dienstfähigkeit führt.
Da spielen allerdings so viele Faktoren mit rein, dass man das nur in Zusammenarbeit mit Einheit, Truppenarzt, ggf. Sozialdienst und Personalführung klären kann.
In deinem Fall ist ja mit der Wiederherstellung der vollen Wehrdienstfähigkeit in absehbarer Zeit zu rechnen. Andererseits müsstest du ja auch bei einem Bürojob und Verbleib der Laufbahn der Feldwebel noch einiges an -auch körperlich anstrengender- Ausbildung machen.
So dass man halt abwägen muss, was genau in deinem Fall Sinn macht.

Also ab zum Truppenarzt und erstmal schauen lassen, woran die Verzögerte Heilung liegen könnte.

Was du in der Zwischenzeit machen kannst, sind Sportarten, die das Sprunggelenk nicht so belasten aber in Bewegung halten: Radfahren, Schwimmen, Crosstrainer. Ggf. nutzung eines Laufbandes mit niedrigen Geschwindigkeiten und eben ggf. Physiotherapie. Da kannst und solltest du dich aber auch nochmal vom Truppenarzt beraten lassen.

Die WDB kannst du jetzt auch schon stellen. Die Bearbeitung dauert eh mal locker nen halbes bis ein Jahr. Wenn sich später noch was ändert, kann das auch berücksichtigt werden.
Beim normalen Ablauf ist es so, dass der SanBereich das Formular erstmal bearbeitet- da werden aber nur Angaben nach der Krankheitsbezeichnung und bisher beteiligte Ärzte und eben deine Angaben zum Unfallhergang gemacht. Das wird dann an die WBV geschickt. Üblicherweise dauert es dann mehrere Monate bis der SanBereich zur Erstellung eines truppenärztlichen Gutachtens aufgefordert wird. Da wird dann der aktuelle Stand angegeben (z.B. Bewegungsumfang, Schwellungen, Belastbarkeit) und deine aktuellen Beschwerden mit rein genommen. Oft wird der Patient nochmal zum Facharzt geschickt, der einen genauen Befund erstellt (gerade bei unfallchirurgische-orthopädischen Fragestellungen). Und dann dauert es nochmal mehrere Monate bis man nen Bescheid bekommt.
Bei so ner größeren Sache wie bei dir, würd ich auf jeden Fall ne WDB stellen und auch nicht so lange warten.
Bei Verdrehen von nem Knie z.B. könnte man erstmal zuwarten, ob überhaupt was kaputt gegangen ist. Oder wenn man mit dem Fuss umgeknickt ist und nix gebrochen ist.

Mit dem zwischenzeitlich festgelegten DZE würde man z.B. schauen, ob du deine Laufbahnausbildung weiter machen kannst. Da wäre eh fraglich, ob man nen DU-Verfahren anstrebt oder einfach abspricht, dass eine Verlängerung keinen Sinn macht, weil die Laufbahnausbildung nicht weitergeführt werden kann und dann die Dienstzeit einfach ausläuft.
Autor mailman
 - 12. September 2011, 15:08:14
Den 31.9 gibt es doch gar nicht :o

Das vorläufige DZE kann auch daher rühren, das die Dienstzeit, immer schrittweise festgesetzt wird
Autor Achim90
 - 12. September 2011, 15:02:20
Ja, Unfallbericht wurde mit dem InspFw erstellt, mit dem WDB Blatt soll ich laut SanZ noch ein Jahr nach dem Unfall warten...
Also wenn ich mich dann plötzlich auf einer Stelle wiederfinden würde, die ich selbst nie akzeptieren würde, müsste ich diese dann theoretisch ohne Wiederspruch hinnehmen? Habe ich das richtig verstanden? Bin für 12 Jahre verpflichtet, jedoch wird mein vorläufiges DZE als der 31.09.2012 geführt. Könnte es nicht sein dass ich dann entlassen werde, wenn ich nicht wieder fit werde? Ich liebe meinen Job, doch bevor er sich in ein Martyrium am Schreibtisch verwandelt und ich meine Zeit verschwende...
Autor KlausP
 - 12. September 2011, 14:50:16
Ist bei dem Vorfall auf der HiBa eine "Unfallmeldung Soldat" erstellt worden? Hat der Truppenarzt ein "WDB-Blatt" (Wehrdienstbeschädigung) angelegt? Beides würde ich an Ihrer Stelle dringend prüfen.

Eine Entlassung kann normalerweise nur über ein Dienstunfähigkeitsverfahren (DU-Verfahren) erfolgen. Bevor Sie jedoch entlassen werden können wird geprüft, ob es in der Bundeswehr keinen Dienstposten fü Sie gibt, den Sie noch ausüben können. Dabei werden sowohl Laufbahnwechsel als auch Truppengattungswechsel geprüft. Erst, wenn es gar nichts mehr gibt (auch keinen "beschissenen Büro-Job") werden Sie dann letztendlich entlassen.
Autor Achim90
 - 12. September 2011, 14:47:34
OK, Danke. Und dieser Dienstposten X könnte dann in diesem Fall auch ein Büro Job sein? Auch als Truppendiener? Und das müsste ich dann einfach so hinnehmen? Auch wenn es ein Schreitisch Job wäre?
Autor Rollo83
 - 12. September 2011, 14:32:02
Naja es erklärt sich doch erstmal von selbst, das wenn ihr Gesundheitszustand nicht mehr so wird das sie ohne Problem ihre Verwendung ausführen können, es so nicht weiter gehn kann. Ausmusterung wäre wohl der letzte Weg bzw. Dienstunfähigkeitsverfahren. Normalerweise wird erstmal geprüft ob sie irgend einen anderen Dienstposten X in der Bundeswehr ausführen können. Wenn dies nicht möglich ist und ihr Gesundheitszustand innerhalb eines Jahres nicht wieder zur Dienstfähigkeit führt, ja dann kann ein DU Verfahren eingeleitet werden. In wie weit das jetzt aber mit einem anderen Dienstposten für sie läuft weiss ich auch nicht genau, da kann jemand anders vielleicht mehr zu sagen.
Autor Achim90
 - 12. September 2011, 14:26:53
Hallo! Bin seit Oktober 2009 beim Bund, Feldwebelanwärter im Truppendienst bei der ABC-Abwehrtruppe. Habe mir vor etwa einem halben Jahr auf dem Feldwebellehrgang auf der HiBa Sprunggelenk und Wadenbein gebrochen mit Syndesmosenriss. Hab einen langen Heilungsprozess hinter mir. Die Ärzte sagen dass jetzt eigentlich wieder alles wie vorher sein sollte aber ich habe immer noch Schmerzen wenn ich den Fuß länger oder stärker belaste, d.h. Märsche, Sport u.Ä. fällt aus und das als Truppendiener!! Bin schon ewig MSG. Meine Frage jetzt: Kann es sein dass ich deswegen ausgemustert werde? Oder irgendeinen beschissenen Büro Job bekomme? Das wäre nämlich noch schlimmer für mich als ausgemustert zu werden! Hat jemand Erfahrung mit so einem oder einem ähnlichen Fall? Danke im Vorraus, Gruß Achim.