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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 15. September 2011, 17:24:49
Das Problem des Fragenstellers, nämlich keinen Urlaub zu bekommen, wäre beim Beschwerdeweg bis zum TrDstGer unter Garantie nicht gelöst. Deshalb: Mit dem KpChef sprechen!
Autor KlausP
 - 15. September 2011, 17:23:49
Zitat... Ich versteh jetzt sonst nicht was " nur für die Verabschiedung" gemeint ist. Die Verabschiedung die kurz vor der Front durchgeführt wird oder was? Dafür 3 Tage Urlaub zu verwehren kann ich mir kaum vorstellen.

Ich schon. Es soll Disziplinarvorgesetzte geben, die sind in solchen Sachen völlig beratungsresistent.
Autor RekrKp8
 - 15. September 2011, 17:00:15
1. Reden Sie nochmals mit Ihrem KpChef
2. Wenn er diesbezüglich stur bleibt, fragen Sie Ihn, ob die Feier ohne Sie nicht stattfindet.
3. Sprechen Sie mit der VP
4. Legen Sie VOR BEGINN des Urlaubs (logischerweise) Beschwerde ein
5. Spätestens vorm Truppendienstgericht bekommen Sie Recht.
Autor Rollo83
 - 15. September 2011, 10:34:01
ZitatZudem kommt, dass ja schon Urlaub an andere Kameraden, die in der Einheit ihr Truppenpraktikum hersehen (haben) sich bereits im Urlaub befinden.

Also fehlt doch schon ein gewisses Personal des Stammes. Ich weiss ja nicht was in den 3 Tagen noch auf dem Dienstplan steht, aber 3 Tage für eine Verabschiedung hallte ich erst mal für nicht logisch. Da sicherlich noch andere Dinge an stehn, auch wenn sie vielleicht nur organisatorisch sind, braucht der DV ja noch genug Stammpersonal um den Dienstbetrieb sicher zu stellen. Da aber schon Stammpersonal im Urlaub ist hat der DV vielleicht seines erachtens nicht genug Stammpersonal um den geregelten dienstlichen Ablauf sicher zu stellen und versagt somit den beantragten Urlaub.

Ich versteh jetzt sonst nicht was " nur für die Verabschiedung" gemeint ist. Die Verabschiedung die kurz vor der Front durchgeführt wird oder was? Dafür 3 Tage Urlaub zu verwehren kann ich mir kaum vorstellen.
Autor snake99
 - 15. September 2011, 09:07:21
... man könnte auch einen "Deal" machen .... der Urlaub wird genehmigt und der TE kommt zur Lehrgangs Verabschiedung kurz in die Kp (sofern dies "entferungstechnisch" kein großes Problem darstellt). 
Autor miguhamburg1
 - 15. September 2011, 09:05:02
... wenn nicht der Fragensteller selbst im Rahmen des Verabschiedungsappells ins Rampenlicht soll.. (Beförderung/Auszeichnung...). Das ist der einzige Grund, der unter die Kategorie "wichtig" für die Ablehnung eines beantragten Urlaubs gelten würde.
Autor KlausP
 - 15. September 2011, 08:55:11
Zitat... Vielleicht weis der KpChef ja gar nicht, dass sie ab dem darauf folgenden Montag ihr Studium beginnen? ...

Wenn ein KpChef nicht weiss, wann seine OA's, die ja schon eine Weile in seiner Kompanie Dienst leisten, mit ihrem Studium beginnen, dann hat er aber grundlegend was falsch gemacht. Das ist doch wohl das Mindeste, was man erwarten kann von einem Disziplinarvorgesetzten. Das ist genauso, als wenn ein KpFw nicht wüsste, wann seine FA's auf ihre Lehrgänge gehen.

An den TE: wenn Ihr persönliches Gespräch mit dem Chef nichts bringt, bleibt Ihnen immer noch der Beschwerdeweg. Ich halte diese Begründung für recht fadenscheinig.
Autor snake99
 - 15. September 2011, 08:24:51
Na wenn der KpChef den Urlaub abgelehnt hat, würde ich auch mit ihm das Gespräch suchen.

Erklären sie ihm ihre Situation und warum sie meinen den beantragten Urlaub (dringend?) zu benötigen. Sprechenden Menschen kann geholfen werden ;) Vielleicht weis der KpChef ja gar nicht, dass sie ab dem darauf folgenden Montag ihr Studium beginnen?
Autor Chris-Berlin
 - 15. September 2011, 08:24:22
Ich bin ja im prinzip Stamm... Ausbilder --> Truppenpraktikum.

Die Lehrgangsteilnehmer bekommen sowieso kein Urlaub.

Zudem kommt, dass ja schon Urlaub an andere Kameraden, die in der Einheit ihr Truppenpraktikum hersehen (haben) sich bereits im Urlaub befinden.
Autor BulleMölders
 - 15. September 2011, 08:18:22
Kann man sehen wie man will. Da scheint dem KpChef die Verabschiedung wichtig zu sein. Kommt sicher auch darauf an wer an der Verabschiedung teil nimmt.
Man sollte das dann auch mal aus der Sicht des KpChef sehen, wenn ein großer Teil der Lehrgangsteilnehmer mit ähnlicher oder gleicher Begründung Urlaub nimmt steht der Stamm dann allein da zur Verabschiedung.
Autor Chris-Berlin
 - 15. September 2011, 08:11:55
vom KpChef
Autor snake99
 - 15. September 2011, 08:09:35
Wer hat den Urlaub denn abgelehnt, sprich von wem kam die genannte Begründung?
Autor Chris-Berlin
 - 15. September 2011, 07:54:25
Hallo,
Ich habe ein Problem, undzwar beende ich nächste Woche Freitag mein Truppenpraktikum um den Montag drauf ins Studium (UniBW) zu gehen.
Nun habe ich noch einiges zu erledigen bevor ich mein Studium beginnen kann und habe dementsprechend 3Tage Urlaub (Mi-Fr) beantragt.
Nun kam die Ablehnung mit der Begründung:"Sie sollen mit dem Lehrgang (den wir gerade ausbilden) zusammen verabschiedet werden [...]"
Aber ist eine Verabschiedung ein so wichtiger dienstlicher Grund, dass man Urlaub deswegen ablehen kann? Zugfhr, Grpfhr, .... jeder hatte mir sofort meinen Urlaub "zugesagt".

Ich hoffe hier kann mir jemandfachkundig helfen, bevor ich noch ins Einzelgespräch mit dem Chef gehe.