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Autor OG141
 - 15. September 2011, 13:15:54
Super , danke für die Antwort! :)
Autor Herr Vorragend86
 - 15. September 2011, 11:36:35
Ja, ist überhaupt kein problem. Dann einfach deinem/deiner Bearbeiter/in bescheid geben. Dieser wird Dich dann auffordern zur neuberechnung nochmal Mietvertrag und sonstige Bescheinigungen ran zu bringen. Dann berechnen die das neu und gut is.

Gruß
Autor OG141
 - 12. September 2011, 21:46:48
Guten Tag,

Zur Rahmenlage: Ich bin FWDL23 mit Diensteintritt vom 01.01.11 und beziehe derzeit für meine Wohnung Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherunsgesetz.

Nun folgende Fragestellung: Weiß jemand hier ob die Mietbeihilfe weiterhin bezahlt wird wenn ich nun in eine andere Wohnung (WG) einziehe? Natürlich Änderungsmeldung an das Amt etc. vorrausgesetzt? An der Miete als Summe ändert sich dabei nichts, nur die Wohnung...

Bedanke mich für evtl. Antworten schonmal im Vorraus!

Edit: Nur zum Verständnis: Es geht mir nicht darum ob die Meitbeihilfe auch für in einer WG lebende Wehrdienstleistende erteilt wird (wird sie), sondern nur ob ich einfach umziehen kann...