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Zusammenfassung

Autor Verwundert
 - 19. September 2011, 14:33:59
ZitatDeswegen Frage ich auch nach nicht rechtswidrigen aber moralisch bedenklichen Fällen.

Komisch mir fällt es schwer solche Fälle zu konstruieren, da die allgemeine Handlungsfreiheit auch für Soldaten gilt Stichwort Staatsbürger in Uniform.

Ich weiß auch nicht was zum Beispiel daran
ZitatOder ein Stabsoffizier der ähnlich dem Fall eines Politikers eine Beziehung zu einer minderjährigen unterhält und die Zeitungen ihr "Maul" darüber zerreißen? Auch nicht illegal aber trotzdem moralisch bedenklich.
moralisch bedenklich sein soll, so eine Art Beziehung ist normal und absolut legal, ich weiß also nicht so ganz worauf du hier mit der Frage hinaus willst.

ZitatOder ein Soldat der einen Ladendiebstahl begeht und in der Zeitung groß steht: Oberst der Bw beim klauen erwischt
Hier ist schon wieder das Strafrecht betroffen was auch direkte Auswirkungen auf den § 17 Sg hat.
Autor alteFrau
 - 19. September 2011, 12:53:04
Eher eine Schrumpfarmee... ;D

Entschuldigung, aber den konnte ich mir nicht verkneifen...
Autor miguhamburg1
 - 19. September 2011, 09:48:15
Lieber Fragensteller,

Ihre Fragen beantworten sich doch zum Teil allein durch Nutzung Ihres gesunden Menschenverstandes selbst! Wenn jeder Soldat wegen eines Parkknöllchens oder zu schnellen Fahrens (um nur mal zwei ordnungswidrigkeiten aufzuführen), zu entlassen wäre, wie Sie es andeuten und der Bulle es ausdrückt, dann hätten wir wohl nur noch eine Rumpfarmee - das kann es also nicht sein.

Insofern kommt es tatsächlich auf den Einzelfall an, und so ist es auch in unserem Rechtsstaat vorgesehen. Infolgedessen kann auf Ihre Fragen auch keine allgemeingültige Antwort gegeben werden. Es kommt, wie in derartigen Fällen immer darauf an, was ein ganz normalverständiger Mensch über gewisse Vorfälle denkt. Dazu in diesem Fall auch, ob jemand die direkte Verbindung zwischen der Verfehlung einer Person mit seiner Eigenschaft als Soldat ziehen wird.
Autor schlammtreiber
 - 19. September 2011, 09:24:55
Zitat von: Siche am 18. September 2011, 17:16:33
Deswegen Frage ich auch nach nicht rechtswidrigen aber moralisch bedenklichen Fällen.

Sowas wie den Gegner im Krieg töten?  ;)
Autor Siche
 - 18. September 2011, 17:16:33
Zitat von: BulleMölders am 18. September 2011, 17:11:56
Meiner Meinung nach ist jeder Soldat untragbar, wenn er sich nicht an Rechtsnorm hält, egal ob in Uniform oder Zivil, egal ob das an die große Glocke gehängt wird oder nicht.
Ich kann nicht einerseits Schwöre/Geloben, das Recht zu verteidigen und es gleichzeitig verletzen.

Deswegen Frage ich auch nach nicht rechtswidrigen aber moralisch bedenklichen Fällen.
Autor BulleMölders
 - 18. September 2011, 17:11:56
Meiner Meinung nach ist jeder Soldat untragbar, wenn er sich nicht an Rechtsnorm hält, egal ob in Uniform oder Zivil, egal ob das an die große Glocke gehängt wird oder nicht.
Ich kann nicht einerseits Schwöre/Geloben, das Recht zu verteidigen und es gleichzeitig verletzen.
Autor Helferlein
 - 18. September 2011, 16:59:33
Was daruter fällt ist in den entsprechenden Kommentierungen des SG ganz genau geregelt, ich kann auch den Jura Teil des Bundeswehrverbandsmagazins empfehlen, dort wurden auch schon mehrfach der § 17 SG angesprochen.
Autor Siche
 - 18. September 2011, 16:32:19
Guten Tag,

ich hätte mal eine Frage zum Ansehen der Bundeswehr. Das SG sagt ja:

Der Soldat muss sich so verhalten, dass das Ansehen der Bundeswehr oder Achtung oder Vertauen nicht ernsthaft beeinträchtigt (§ 17 Abs. 2 Satz 2 SG) werden.

Ab was für einem Punkt lässt sich sagen, dass ein Soldat (außerhalb des Dienstes und dienstlicher Unterkünfte und in zivil) das ansehen der Streitkräfte beeinträchtigt?

Klar muss man bei sowas immer den Einzelfall betrachten aber es muss doch so ein Paar grobe anhalte geben (Dienstgrad, muss es eine Straftat sein oder reicht eine Ordnungswidrigkeit? Oder ist auch legales aber moralisch bedenkliches schädlich für das ansehen der Streitkräfte? Usw.)

Zum Beispiel ein FA der sich mit dem Bild eines Terroristen auf dem Körper fotografieren lässt und das Bild in der Zeitung landet? Keine verfassungswidrigen Abbildungen, aber moralisch bedenklich. Kann man hier von einer Schädigung des ansehens sprechen? Oder sogar charakterliche Untauglichkeit?
Oder ein Stabsoffizier der ähnlich dem Fall eines Politikers eine Beziehung zu einer minderjährigen unterhält und die Zeitungen ihr "Maul" darüber zerreißen? Auch nicht illegal aber trotzdem moralisch bedenklich.
Oder ein Soldat der einen Ladendiebstahl begeht und in der Zeitung groß steht: Oberst der Bw beim klauen erwischt.
Oder wie ist das wenn die Zeitung generell bei Verfehlungen erwähnt, dass es sich um einen Soldaten handelt? Ist das ansehenden schon gefährdet? Den Bäcker erwähnen die ja nie.
Liste an Beispielen lässt sich ewig weiterführen.

Würde mich über konstruktive antworten freuen und mich schon einmal bedanken.