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Autor KlausP
 - 19. September 2011, 12:30:38
Das entscheidet Ihr Disziplinarvorgesetzter, da kann Ihnen hier niemand eine allgemein gültige und definitive Auskunft geben. Diesbezügliche Regelungen in der SUV (Freistellung vom Dienst oder Urlaub für Bewerbungsgespräche oder Einstellungstests) sind "kann"-Bestimmungen. Natürlich wird das der Disziplinarvorgesetzte zum Ende der Dienstzeit anders sehen als z.B. in der AGA.
Autor TNT10
 - 19. September 2011, 12:22:07
Es geht hier nicht um "Urlaub", sondern einfach nur darum das ich mich zur Zeit an verschieden Stellen bewerbe und falls es zu dem Fall kommt dass ich zu einem Gespräch eingeladen, welches dann während meiner zeit in Ahlen stattfinden könnte, ob ich dann zum Termin darf.
Autor KlausP
 - 19. September 2011, 12:16:20
Um welche Ausbildung handelt es sich dabei denn?

Zum Thema "Urlaub" gilt lt. "Soldatenurlaubsverordnung" (SUV):

- Während der Grundausbildung hat der Soldat keinen Anspruch auf die Gewährung von Urlaub. In besonderen Fällen kann der Disziplinarvorgesetzte Urlaub gewähren, wenn dienstliche Belange dem nicht im Wege stehen.
- Nach der Grundausbildung kann dem Soldaten Urlaub gemäß SUV gewährt werden. wenn dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Erholungsurlaub ist in erster Linie dafür gedacht, dass sich der Soldat erholt - deshalb auch die Bezeichnung. Wenn Sie Ihren Urlaub für irgendwelche Ausbildungen übers Jahr verteilt "verkleckern", widerspricht das dem "Erholungsgedanken" der Urlaubsgewährung.
Autor TNT10
 - 19. September 2011, 12:03:38
Hallo Leute,

ich werde am 1.10. zum freiwilligen Wehrdienst in Ahlen antreten und dort die Grundausbildung absolvieren. Wie sieht es aus wenn man während der Aufenthaltszeit dort andere Termine hat, z.B. wegen einer Ausbildung etc.

Danke im Voraus