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Autor miguhamburg1
 - 21. September 2011, 15:49:25
Als Soldat haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Insofern vereinbaren Sie Untersuchungs-/Behandlungstermine auch bei Ihrem zuständigen Truppenzahnarzt.
Autor Cooper
 - 21. September 2011, 15:24:53
Muss dazu sagen,
dass der Mitter der 90ér Jahre ausgestellt wurden ist
und auf diesen der Beitrag vom "§ 30 SGB V" stand.
Es kann möglich sein, dass sich da etwas in der Zeit geändert hat.
Sicher weiß ich nur dem Tatbestand,
dass mit den Rabattpunkten für den Zahnersatz.
Das war mir recht wichtig,
nicht das ich die letzen Jahre für "lau" zum Onkel Dr. gegangen bin.
Autor nomo
 - 21. September 2011, 14:49:18
Bist du dir sicher mit dem § 30 SGB V?
Als ich nachgeschaut hatte, steht da drin nämlich "weggefallen". Oder ist es ein anderer Paragraph?
Autor Rollo83
 - 21. September 2011, 11:53:11
Ich persönlich mach mir immer selber die Termine. Lass mir mindestens ein mal im Jahr die Zähne sauber machen.
Bei Impfungen läuft es anders herum, da kommen die Termine vom SanBereich.
Denke aber das könnte von Standort zu Standort verschieden gehandhabt werden.
Autor Cooper
 - 21. September 2011, 11:44:54
Hallo!
Erst einmal, leider habe ich bei einer bekannten Suchmaschiene und im Forum nichts zum Thema gefunden.
Wir sind ja fast alle im Besitz eines "Bonusheft (Nachweis von Zahngesundheitsuntersuchung)" und
wir sind ja laut "§ 30 (5) SGB V" verpflichtet mindestens 1 mal im Jahr (über 20 Jahre alt)
zur Zahn/-Gebissbehandlung  zugehen,
sonst erlischt/mindert sich der Zuschuss bei eventuelen Zahnersatzbehandlungen.

Wie regelt sich das bei der Bundeswehr?
Muss ich da zu meinen zuständigen "medizienischen Bereich" oder werde ich von den "Sanis o.ä."
angeschrieben.

Wäre interesant zuwissen.
Im vorrasu ein großes Dankeschön