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Autor miguhamburg1
 - 21. September 2011, 19:28:07
Ja, in bestimmten Zusammenhängen kann es zu Konflikten wie beschrieben kommen: um hier von vornherein Zweifel zu vermeiden, würde ich die Wohnungsverwaltung einer gewerblichen Firma übergeben. Damit treten Sie als Vermieter gegenüber Ihren Mietern überhaupt nicht mehr in Erscheinung treten.
Autor Arctic
 - 21. September 2011, 19:17:30
Danke für die schnelle Antwort,

das hab ich mir auch gedacht, aber man lernt nie aus. Hiesse das denn, das das problematisch ist falls einer meiner direkten Untergebenen zufällig Mieter wird oder sich auf die Wohnung bewirbt? Werbung würde ich nicht machen wollen, das wäre ja nur gesetzt den Fall.
Autor miguhamburg1
 - 21. September 2011, 19:06:30
Der Bund zahlt Trennungsgeld, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Insofern ist es vollkommen ohne Belang, dass Sie am Standort Wohneigentum haben. Und wenn Sie als Vermieter keiner bezahlte Nebentätigkeit nachgehen, dann brauchen Sie dies genausowenig zu melden, als wenn Sie Aktienbesitz haben.
Aber: Sie als Vermieter dürfen nicht anderweitig mit ihrem Soldatrnstatus in Konflikt kommen: das Werbeverbot in Kasernen z.B., als Vorgesetzter, wenn einer Ihrer Untergebenen gleichzeitig Mieter ist etc.
Insofern sollten Sie darüber nachdenken, die Verwaltung Ihrer Wohnobjekte Ihrer Frau oder einer Verwaltungsgesellschaft zu übertragen.
Autor Arctic
 - 21. September 2011, 18:54:59
Hallo,

hab da ne Frage bezügl. Immobilienkauf - ich möchte an meinem Standort Immobilien erwerben, und dann lediglich vermieten, NICHT zum Eigenbedarf. Ich selber wohne als TG-Empfänger in einer Pendlerwohnung auch am Standort und in meiner Hauptwohnung mit meiner Frau in meiner Heimatstadt. Frage ist :

1) Muss ich dem Dienstherrn melden, das ich Immobilien kaufe?
2) Kann der Dienstherr mir das TG versagen weil ich Eigentum am Standort besitze und somit quasi selbst drin wohnen soll?

Danke fürs Lesen!