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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatSehr geehrter Herr XXXX,
aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, den Hauptwohnsitz gem. § 9 BGB am Standort Ihrer Einheit melden zu müssen, wird in Berlin wegen der ausschließlich beruflichen Veranlassung kein zweitwohnungsteuerpflichtiger Nebenwohnsitz begründet.
Sie werden dennoch zu gegebener Zeit vom Finanzamt Mitte/Tiergarten Zweitwohnungsteuer-Erklärungsvordrucke zugesandt bekommen, da im Rahmen des Datenaustauschs mit der Meldebehörde rechtliche und persönliche Gegebenheiten nicht erkannt werden können.
Ich bitte Sie, die Vordrucke soweit möglich / erforderlich auszufüllen und unter Beifügung dieser E-Mail dem Finanzamt zurückzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX XXXX
Senatsverwaltung für Finanzen
Referat III C
Zitat von: HeikoG. am 23. September 2011, 10:59:29Ich fand das auch nicht toll, zumal einige Gemeinden da auch wirklich hinter her sind. Ich denke da nur an Plön, die waren ganz schnell mit Bußgeldern bei der Hand.
Nur finde ich es generell bei Soldaten etwas unsinnig, vorallem in Fällen von BulleMölders beispielsweise und nur weil ich schwöre der BRD treu zu dienen und das Recht und die Freiheit zu verteidigen heißt das ja nicht, dass ich alle Gesetze oder Steuern gut finden muss oder?
Zitat von: HeikoG. am 22. September 2011, 20:47:51
Sicherlich, aber warum soll ich mich in Bayern anmelden, wenn ich beispielsweise direkt nach der AGA gesagt bekomme. Das der Standort geschlossen wird. Dann hab ich mich im Januar dort angemeldet und muss mich im April wieder woanders anmelden.
Das ist doch ein riesen Verwaltungsakt, vorallem wenn man sich das bei Offizieren vorstellt, die ja öfter mal die Einheit wechseln.
Zitat von: HeikoG. am 22. September 2011, 20:47:51
Sicherlich, aber warum soll ich mich in Bayern anmelden, wenn ich beispielsweise direkt nach der AGA gesagt bekomme. Das der Standort geschlossen wird.
Zitat von: HeikoG. am 22. September 2011, 20:47:51
Dann hab ich mich im Januar dort angemeldet und muss mich im April wieder woanders anmelden.
Zitat von: HeikoG. am 22. September 2011, 20:47:51
Das ist doch ein riesen Verwaltungsakt, vorallem wenn man sich das bei Offizieren vorstellt, die ja öfter mal die Einheit wechseln.
Zitat von: Andi am 22. September 2011, 17:26:44Das ich mich im Prinzip ja nur dann an meinem Standord beim Einwohnermeldeamt anmelden könnte, wenn ich zu 100% weiß wo diese Stammeinheit ist. Der Hauptmann aus dem ZNwG Ost meinte zu mir folgendes. "Bis Sie mit Ihren Lehrgängen durch sind, kann es auch sein, dass Ihre Stammeinheit der Bundeswehrreform zum Opfer gefallen ist und geschlossen wurde oder verlegt wurde."Zitat von: HeikoG. am 22. September 2011, 15:47:05
Des Weiteren wurde mir von meinem Einplaner gesagt, dass meine Stammeinheit nur vorläufig ist.
Und?
Zitat von: kurbelwelle am 22. September 2011, 17:46:08
bei Dir ist die Sachlage ganz klar.
Zitat von: kurbelwelle am 22. September 2011, 17:46:08
Da die Zweitsteuer nach Quadradmeter DEINES Mietvertrags berechnet wird,
Zitat von: kurbelwelle am 22. September 2011, 17:46:08
Im übrigen, es wird soviel von Anmeldung in der Stammeinheit gesprochen, zitiere meinen Refü, "wo sie angemeldet sind interessiert eigentlich keinen, ausser den Bürgermeister!
Zitat von: kurbelwelle am 22. September 2011, 17:46:08
Daraufhin habe ich mich gleich wieder abgemeldet und mein Wohnsitz ist wieder Hotel Mama und dies ist in meiner Stammeinheit bekannt.