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Autor Hei-Ko
 - 26. September 2011, 10:44:37
Habe letzte Woche mal eine eMail an die Senatsverwaltung für Finanzen geschrieben.

Heute habe ich folgende Antwort bekommen. (Die Klarnamen wurden ge"x"t.)

ZitatSehr geehrter Herr XXXX,

aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, den Hauptwohnsitz gem. § 9 BGB am Standort Ihrer Einheit melden zu müssen, wird in Berlin wegen der ausschließlich beruflichen Veranlassung kein zweitwohnungsteuerpflichtiger Nebenwohnsitz begründet.

Sie werden dennoch zu gegebener Zeit vom Finanzamt Mitte/Tiergarten Zweitwohnungsteuer-Erklärungsvordrucke zugesandt bekommen, da im Rahmen des Datenaustauschs mit der Meldebehörde rechtliche und persönliche Gegebenheiten nicht erkannt werden können.
Ich bitte Sie, die Vordrucke soweit möglich / erforderlich auszufüllen und unter Beifügung dieser E-Mail dem Finanzamt zurückzusenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX XXXX


Senatsverwaltung für Finanzen
Referat III C
Autor BulleMölders
 - 23. September 2011, 12:20:31
Zitat von: HeikoG. am 23. September 2011, 10:59:29
Nur finde ich es generell bei Soldaten etwas unsinnig, vorallem in Fällen von BulleMölders beispielsweise und nur weil ich schwöre der BRD treu zu dienen und das Recht und die Freiheit zu verteidigen heißt das ja nicht, dass ich alle Gesetze oder Steuern gut finden muss oder?
Ich fand das auch nicht toll, zumal einige Gemeinden da auch wirklich hinter her sind. Ich denke da nur an Plön, die waren ganz schnell mit Bußgeldern bei der Hand.
Autor schlammtreiber
 - 23. September 2011, 11:15:12
Nein, im Falle von Unbequemlichkeiten durch Melderecht etc fände ich bewaffneten Widerstand, Aufruhr und Rebellion legitim  8)
Autor miguhamburg1
 - 23. September 2011, 11:07:33
Lieber HeikoG: Als Staatsbürger dürfen und sollen Sie auch in Uniform die Freiheit des Denkens behalten. Dies ist ein sehr wertvolles Gut. Ich finde auch nicht alles gut und sinnvoll, was es an Gesetzen, Verordnungen etc. gibt, mit denen wir Bürger konfrontiert sind. Dennoch habe ich sie einzuhalten, habe mir Mühe zu geben, den Überblick zu behalten, welche Bestimmungen für mich relevant sind etc.
Autor Hei-Ko
 - 23. September 2011, 11:05:05
Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.
Autor wolverine
 - 23. September 2011, 11:02:22
Aber befolgen sollte man sie schon ...
Autor Hei-Ko
 - 23. September 2011, 10:59:29
Ich werde es ja auch machen, keine Frage.

Nur finde ich es generell bei Soldaten etwas unsinnig, vorallem in Fällen von BulleMölders beispielsweise und nur weil ich schwöre der BRD treu zu dienen und das Recht und die Freiheit zu verteidigen heißt das ja nicht, dass ich alle Gesetze oder Steuern gut finden muss oder?

Tante Edit: Gerade bei Organen des Staates finde ich, sollte es andere Regelungen geben, zumindestens wenn es "Wohnungen" aus dienstlichen Gründen sind. Wenn die Wohnung oder besser gesagt die Unterkunft zum privat Vergnügen ist sehe ich das auch alles ein. Im übrigen geht es mir primär um die Steuer und nicht um die Ummeldung.
Autor miguhamburg1
 - 23. September 2011, 10:55:54
Im Übrigen, Heiko: Sie beabsichtigen zu schwören, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und ...

Und nun dürfen Sie mal einen Schritt weiterdenken und sich überlegen, welche Einstellung, die Sie zu Ihren Meldepflichten haben, dazu überhaupt nicht passt...!
Autor BulleMölders
 - 23. September 2011, 08:48:07
Zitat von: HeikoG. am 22. September 2011, 20:47:51
Sicherlich, aber warum soll ich mich in Bayern anmelden, wenn ich beispielsweise direkt nach der AGA gesagt bekomme. Das der Standort geschlossen wird. Dann hab ich mich im Januar dort angemeldet und muss mich im April wieder woanders anmelden.

Das ist doch ein riesen Verwaltungsakt, vorallem wenn man sich das bei Offizieren vorstellt, die ja öfter mal die Einheit wechseln.

Was meinst du wie oft ich mich in acht Jahren Marine um gemeldet habe? Bestimmt genauso oft wie ich Jahre bei der Marine war.
Und davon mindestens drei mal nur für drei Monate, da die jeweiligen Lehrgänge nur drei Monate gingen, wir aber nicht Kommandiert sondern Versetzt wurden.

Gerade in den Standorten wo Lehrgänge statt finden schauen die entsprechenden Ämter sehr genau darauf ob sich die Lehrgangsteilnehmer dann auch entsprechend den Gesetzen Anmelden.
Autor Andi
 - 22. September 2011, 21:19:46
Zitat von: HeikoG. am 22. September 2011, 20:47:51
Sicherlich, aber warum soll ich mich in Bayern anmelden, wenn ich beispielsweise direkt nach der AGA gesagt bekomme. Das der Standort geschlossen wird.

Weil das eine deiner Bürgerpflichten ist. Die Quelle dazu wurde ja genannt.

Zitat von: HeikoG. am 22. September 2011, 20:47:51
Dann hab ich mich im Januar dort angemeldet und muss mich im April wieder woanders anmelden.

Und?

Zitat von: HeikoG. am 22. September 2011, 20:47:51
Das ist doch ein riesen Verwaltungsakt, vorallem wenn man sich das bei Offizieren vorstellt, die ja öfter mal die Einheit wechseln.

Ne, das dauert ca. 5 Minuten. Und ja, das kommt durchaus dann mal öfter vor in einem Soldatenleben.

Gruß Andi
Autor Hei-Ko
 - 22. September 2011, 20:47:51
Sicherlich, aber warum soll ich mich in Bayern anmelden, wenn ich beispielsweise direkt nach der AGA gesagt bekomme. Das der Standort geschlossen wird. Dann hab ich mich im Januar dort angemeldet und muss mich im April wieder woanders anmelden.

Das ist doch ein riesen Verwaltungsakt, vorallem wenn man sich das bei Offizieren vorstellt, die ja öfter mal die Einheit wechseln.
Autor KlausP
 - 22. September 2011, 20:43:45
Was ist an "... kann sein, dass ..." eigentlich so schwierig zu verstehen? Das trifft auf jeden Dienstposten in fast jeder Einheit zu.
Autor Hei-Ko
 - 22. September 2011, 20:37:12
Zitat von: Andi am 22. September 2011, 17:26:44
Zitat von: HeikoG. am 22. September 2011, 15:47:05
Des Weiteren wurde mir von meinem Einplaner gesagt, dass meine Stammeinheit nur vorläufig ist.

Und?
Das ich mich im Prinzip ja nur dann an meinem Standord beim Einwohnermeldeamt anmelden könnte, wenn ich zu 100% weiß wo diese Stammeinheit ist. Der Hauptmann aus dem ZNwG Ost meinte zu mir folgendes. "Bis Sie mit Ihren Lehrgängen durch sind, kann es auch sein, dass Ihre Stammeinheit der Bundeswehrreform zum Opfer gefallen ist und geschlossen wurde oder verlegt wurde."
Autor Andi
 - 22. September 2011, 17:57:40
Zitat von: kurbelwelle am 22. September 2011, 17:46:08
bei Dir ist die Sachlage ganz klar.

Dir denn?

Zitat von: kurbelwelle am 22. September 2011, 17:46:08
Da die Zweitsteuer nach Quadradmeter DEINES Mietvertrags berechnet wird,

Die Steuer wird genau so erhoben, wie es die erhebende Kommune vorsieht. Da gibt es keinerlei bundesweite Einheitsvorgaben.

Zitat von: kurbelwelle am 22. September 2011, 17:46:08
Im übrigen, es wird soviel von Anmeldung in der Stammeinheit gesprochen, zitiere meinen Refü, "wo sie angemeldet sind interessiert eigentlich keinen, ausser den Bürgermeister!

Ja und seine ihn vertretenden Ämter, wie z.B. Ordnuns- und Einwohnermeldeamt, die dann das Bußgeld festlegen, wenn jemand einen mit Bußgeld bewehrten Meldeverstoß begeht.
Genauso könnte mann auch ähnlich dumm daherreden und sagen "Wenn Sie jemanden umbringen interessiert das eigentlich keinen, außer den Staatsanwalt!"

Zitat von: kurbelwelle am 22. September 2011, 17:46:08
Daraufhin habe ich mich gleich wieder abgemeldet und mein Wohnsitz ist wieder Hotel Mama und dies ist in meiner Stammeinheit bekannt.

Deine Stammeinheit ist auch nicht dafür zuständig deine Bürgerpflichten wahrzunehmen geschweige denn dich dazu zu bringen dich korrekt zu melden...

Gruß Andi
Autor Brokkoli4
 - 22. September 2011, 17:54:46
aso. ne andi hast schon recht :) aber wird uns denk ich auch nochmal erklärt wenn wir dienstantritt haben