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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat... Im Falle einer längeren Wehrübung ab 1 oder 2 Wochen soll der Beginntag auf einen Arbeitstag ebenso wie der Endtag auf einen Arbeitstag fallen. ...
ZitatDes weiteren kann ich in ihren Aussagen schon den Versuch einer Beschwerdeunterdrückung sehen und ihnen als Jurist und Offizier sollten die Folgen einer derartigen Handlung sehr wohl bewußt sein.
ZitatZitatein Verstoß gegen geltendes Recht nicht ausgeschlossen werden kann. Des weiteren kann ich in ihren Aussagen schon den Versuch einer Beschwerdeunterdrückung sehen und ihnen als Jurist und Offizier sollten die Folgen einer derartigen Handlung sehr wohl bewußt sein. Schöne Grüße von einem Studenten und selbst wenn hier jemand Arbeitssuchend wäre sollten sie sich etwas zurückhalten, da man ihre Aussagen als zutiefst unkameradschaftlich ansehen kann!
Definition: voller Monat
Für die Definition eines vollen Monats gibt es zwei Möglichkeiten:
Ein voller Monat ist ein ununterbrochenes Beschäftigungsver- hältnis vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats, z.B. vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Januar 2010.
Ein voller Monat ist ebenfalls ein voller Beschäftigungsmonat, z.B. mit einer Beschäftigung vom 4. Januar 2009 bis zum 3. Februar 2009. Ist ein Arbeitnehmer beschäftigt vom 1. September 2009 bis 27. September 2009 und vom 6. November 2009 bis 30. November 2009, so liegt kein voller ununterbrochener Monat Beschäftigungszeit vor.
ZitatDefinition: voller Monat
Für die Definition eines vollen Monats gibt es zwei Möglichkeiten:
Ein voller Monat ist ein ununterbrochenes Beschäftigungsver- hältnis vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats, z.B. vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Januar 2010.
Ein voller Monat ist ebenfalls ein voller Beschäftigungsmonat, z.B. mit einer Beschäftigung vom 4. Januar 2009 bis zum 3. Februar 2009. Ist ein Arbeitnehmer beschäftigt vom 1. September 2009 bis 27. September 2009 und vom 6. November 2009 bis 30. November 2009, so liegt kein voller ununterbrochener Monat Beschäftigungszeit vor.
Zitatdass nur zu Montagen einzuberufen und zu Freitagen zu entlassen ist.
ZitatZitat nach Soldatenurlaubsverordnung hervorhebungen im Orginal nicht vorhandenDie SUV definiert nicht den Begriff des vollen Monat. Der Monat wird aber unterschiedlich festgelegt, entweder als Kalendermonat, z.B. stehen einem Soldaten auch für den Februar die vollen Tage zu und auf der anderen Seite als Zeitraum von 30 Tagen.
"§ 5 Erholungsurlaub der sonstigen Soldatinnen und Soldaten
(1) Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes leisten, erhalten für jeden
vollen Monat ihrer Dienstzeit ein Zwölftel des Jahreserholungsurlaubs nach § 1, wenn die Dauer des ohne Unterbrechung
abgeleisteten Wehrdienstes mindestens einen Monat beträgt.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Soldatinnen und Soldaten, die Dienstleistungen nach § 60 des Soldatengesetzes
erbringen."