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Autor ulli76
 - 24. September 2011, 20:20:33
Sprich das am Besten mal mit dem ZNwG ab. Entweder stellt dich die Bw nämlich damit ein und trägt damit einen sehr großen Anteil der Kosten. Für dich hält sich die Zuzahlung dann in einem sehr überschaubaren Rahmen.
Oder du wirst deswegen gar nicht eingestellt.
Oder der Antrag auf Kostenübernahme wird nicht genehmigt und du musst das irgendwo zivil machen lassen.
Autor Sevenfifty
 - 24. September 2011, 19:44:48
Habe den Einstellungstest zum Feldwebel(tech.) gemacht und bestanden.
Freue mich total auf meinen Dienstantritt, der im Januar erfolgen soll.
Habe bei dem Einstellungstest (Arzt) dafür unterschrieben, dass ich meine Zähne komplett in Ordnung bringen lasse, eben das Standardformular.
Zwei Wochen nach dem Bestehen ist nun ein wurzelbehandelter Zahn gebrochen, habe unverzüglich gehandelt und mir den Zahn ziehen lassen,
damit bald ein Implantat gesetzt werden kann (mit Sicherheit noch vor dem Dienstantritt). Alllerdings wird der eigentliche Zahn auf das Implantat (das was später als Ersatzzahn zu erkennen ist) erst in ca. einem halben Jahr gesetzt werden können. Der Grund hierfür besteht in der Zeit die der Knochen zum Neu-Aufbau braucht.
Muss ich mir nun Gedanken machen, wegen der anfallenden Kosten?
Soll ziemlich teuer werden. Eventuell springt die Zahnzusatzversicherung ein.