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Autor KlausP
 - 26. September 2011, 18:05:01
Zum Beispiel, wenn es keine Bahnverbindung gibt, auch nicht zu einem Nachbarort.
Autor Xilef
 - 26. September 2011, 17:50:24
Okay danke für die Antworten.

Was sind denn besondere Vorraussetzungen?
Autor miguhamburg1
 - 26. September 2011, 17:41:51
Dann bekommen Sie einen Berechtigungsausweis, mit dem Sie zwischen Ihrem Standort und Wohnort kostenfrei mit der Bahn fahren können, sooft Sie Zeit haben und fahren wollen.
Autor KlausP
 - 26. September 2011, 17:40:04
Schreiben Sie sowas doch gleich, kann man sich den anderen Sermon sparen.

Als FWDL erhalten Sie einen "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten", mit dem Sie kostenlos mit der Bahn von Ihrem Wohnort und Ihrem Dienstort fahren können (ja, andersrum natürlich auch). Unter besonderen Voraussetzungen können Ihnen bei Benutzung eines eigenen Fahrzeuges die Kosten bis zur Höhe des Bahntarifs erstattet werden.
Autor Xilef
 - 26. September 2011, 17:35:51
Und was ist bei FWD, weil das bin ich?
Autor KlausP
 - 26. September 2011, 17:12:30
Zitat von: ente94 am 26. September 2011, 17:06:04
und wie sieht es mit Fw Lehrgängen aus? die sind ja teilweise in ganz Deutschland zu absolvieren. Und das zählt ja eigentlich nicht zu Privatvergnügen. Allgemein Lehrgänge und Wehrübungen. Werden die bezahlt?

Was verstehen Sie in diesem Zusammenhang unter "Wehrübungen"?
Autor miguhamburg1
 - 26. September 2011, 17:10:51
Das ist dann genauso wie beim Dienstantritt. Auch die Heimreise von einem Lehrgangsort während einer Lehrgangsdauer ist - bis auf die erwähnten bezahlten Heimfahrten - Ihr Privatvergnügen.
Autor wolverine
 - 26. September 2011, 17:09:57
Auch bei einem Lehrgang bekommen Sie die Reise zum Lehrgangsort (Lehrgangsantritt) und zum Ende wieder zurück zur Einheit bezahlt. Wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen bekommen Sie Trennungsgeld und damit ein (ledig)/zwei(verheiratet) Familienheimfahrten pro Monat bezahlt. Wenn Sie sonst das Wochenende nicht am Lehrgangsort verbringen möchten ist das wieder Privatvergnügen.
Autor ente94
 - 26. September 2011, 17:06:04
und wie sieht es mit Fw Lehrgängen aus? die sind ja teilweise in ganz Deutschland zu absolvieren. Und das zählt ja eigentlich nicht zu Privatvergnügen. Allgemein Lehrgänge und Wehrübungen. Werden die bezahlt?
Autor KlausP
 - 26. September 2011, 17:02:30
Nein, wenn Sie SaZ werden, zahlt die Bundeswehr das nicht, ist ja Ihr Privatvergnügen. Sie können sich ja eine Wohnung am Standort suchen, wenn Sie später in Ihrer Stammeinheit sind.
Autor Pete85
 - 26. September 2011, 17:01:09
Zitat von: Andi am 26. September 2011, 14:24:37
Die Bundeswehr zahlt bei Dienstantrittsreisen eine Kilometerpauschale, wenn das eigene Fahrzeug genutzt wird. Alles andere ist Privatvergnügen, was höchstens als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden kann.

Gruß Andi

Lies nochmal, was da steht, denk kurz nach und dann sollte es klar sein...
Autor Xilef
 - 26. September 2011, 16:58:39
Also zahlt die Bundeswehr jedes mal den Sprit, wenn wieder dort hinfahre (von zu Hause)?!
Autor Andi
 - 26. September 2011, 14:24:37
Die Bundeswehr zahlt bei Dienstantrittsreisen eine Kilometerpauschale, wenn das eigene Fahrzeug genutzt wird. Alles andere ist Privatvergnügen, was höchstens als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden kann.

Gruß Andi
Autor Xilef
 - 26. September 2011, 14:14:20
Hey  ;)

Zahlt die Bundeswehr nur beim Dienstantritt meinen Sprit, oder in der gesamten AGA Zeit? Das heißt, immer wenn ich nach hause fahre und dann wieder zurück zur Kaserne.
Oder muss ich den selber bezahlen?