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Autor KlausP
 - 26. September 2011, 19:13:48
Dazu müssen Sie das Zentrum für Nachwuchsgewinnung fragen, die entscheiden das.
Autor maxi1905xx
 - 26. September 2011, 19:09:04
ah ok danke schonmal also es geht um 65€ weis nich ob das was zur sache macht, wie is das kann ich denoch den eignungstest machen und bis zu dem abschluss zeitpunkt zurück gestellt werden?
Autor KlausP
 - 26. September 2011, 17:00:10
So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, werden Sie definitiv nicht eingestellt, bei einer Verurteilung von mehr als einem Jahr Freiheitsentzug ebenfalls nicht.
Autor maxi1905xx
 - 26. September 2011, 16:57:07
Hallo ich habe eine frage
ich habe mich bei der bw als Panzergrenadier manschafter beworben und habe 2 wochen danach eine Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdacht eines Betruges bekommen
also zu meiner frage kann ich denoch zur bw oder stellen die mich jetzt garnichtmehr ein? hab warsinig angs da ich dort unbedingt hin will :(