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Autor Andi
 - 27. September 2011, 17:46:14
Zitat von: Schamane am 26. September 2011, 19:30:26
DU wegen Schweißfüssen eingeleitet, Bearbeiter wegen akuten Lachanfalls für 1 Monat Dienstunfähig. ;D

*gähn* Schweißfüße als Grund für andere Stiefel ist ja noch lächerlicher, als ein DU Antrag wegen Schweißfüßen.

Zitat von: Schamane am 26. September 2011, 19:30:26
Einfach ist es nicht, aber es gibt nun einmal Soldaten denen die Schuhe nicht passen und wo selbst die SanKdo zustimmen.

Nein, das ist ein für alle mal vorbei Und das Thema DU ist hier übrigens vom SanKdo eingebracht worden). Zudem sind die neuen Bergschuhe tatsächlich Bergschuhe und keine "leichten Treter" mehr.

Gruß Andi
Autor mailman
 - 26. September 2011, 19:32:50
Darum gehts doch gar nicht. Meine Einheit war ein ehemalige Gebirgstruppenteil, daher hatten einige natürlich noch Bergstiefel die sie noch behalten durften. Andere wollten auch welche und kamen mit dem Argument sie könnten nur in Bergstiefeln richtig marschieren.
Autor Schamane
 - 26. September 2011, 19:30:26
DU wegen Schweißfüssen eingeleitet, Bearbeiter wegen akuten Lachanfalls für 1 Monat Dienstunfähig. ;D
Einfach ist es nicht, aber es gibt nun einmal Soldaten denen die Schuhe nicht passen und wo selbst die SanKdo zustimmen.
Autor mailman
 - 26. September 2011, 19:27:54
Naja, sowas kommt durchaus vor. Selbst wenn es um dienstlich gelieferte geht, wenn enige meinen sie bräuchtn wegen ihrer Füße "Bergstiefel" obwohl sie nicht zu den berechtigen Truppenteilen gehören.

War auch an meinem alten Standort oft so, das es dann ien Verfahren gab.
Autor KlausP
 - 26. September 2011, 19:19:58
Zitat von: Timid am 26. September 2011, 19:15:03
... und mit dem richtigen DV wird nach dieser Feststellung wohl ein DU-Verfahren eingeleitet ...

Kann er ja gerne tun, als Spieß würde ich meinem Disziplinarvorgesetzten dringend davon abraten.
Autor miguhamburg1
 - 26. September 2011, 19:17:04
... Und auch dies funktioniert nur mit Genehmigung des zust. SanKdo, wieUlli hierzu schrieb - und die sind auch diesbezüglich restriktiv. Kurzum: Dies wird nur absoluten Ausnahmen vorbehalten sein.
Autor Timid
 - 26. September 2011, 19:15:03
... und mit dem richtigen DV wird nach dieser Feststellung wohl ein DU-Verfahren eingeleitet ...
Autor Schamane
 - 26. September 2011, 19:10:46
Im Zweifel hilft der SanBereich vorausgesetzt es liegt tatsächlich ein orthopädisches Problem vor und dieses führt nicht gleich zur Vergabe einer hohen Gesundheitsziffer.
Nur aus Spass an der Freude kann man keine privatbeschaften Stiefel tragen, ob man mit den BW - Stiefeln nun zufrieden oder unzufrieden ist. Wenn man die BW - Stiefel nachweislich nicht tragen kann, ja es gibt Füsse die nicht einmal in die BW - Schuhe passen, dann sieht die Sache anders aus.
Autor mailman
 - 26. September 2011, 18:39:17
Zitat von: Sperrwaffen am 25. September 2011, 22:48:43
Naja, darüber kann man ewig diskutieren. Der Adidas-Stiefel ist schwarz, es ist ein hoher Stiefel, er ist aus Leder und er hat eine Schnürung, insofern kann man schon behaupten, dass er in Form und Farbe den dienstlich gelieferten entspricht. Ich weiß, einige werden jetzt aufschreien... wie gesagt, man kann darüber diskutieren. Fakt ist: eine große Anzahl Disziplinarvorgesetzter erlaubt das Tragen von privat beschafften Stiefeln im Dienst. Wenn dem so ist, dann fallen darunter i.d.R. auch die Adidas-Stiefel. Beispiel: von einer gemeinsamen Übung vor einigen Wochen weiß ich, dass die Kampfschwimmer fast alle die Adidas-Stiefel tragen. Fazit: einfach den Chef fragen.

Nö, die Vorschriftenlage ist eindeutig!

Und er Kampfschwimmervergleich hinkt, gewalitg.
Autor miguhamburg1
 - 26. September 2011, 07:59:44
Lieber Vorposter, was Sie hier zu Form und Farbe schreiben, ist einfach Unsinn! Nur, weil drei Merkmale übereinstimmen, ist der Rest formbestimmender Elemente nicht automatisch gegeben. Das ist nur dann der Fall, wenn beides zum Verwechseln ähnlich ist!

Weiterhin ist es einfach unklug, Ausrüstung und Bekleidung von Spezialkräften (und zu denen gehören auch die KpfSchw) als Maßstab für den Rest der Bw zu nehmen. Denn die Spezialkräfte sind zusätzlich mit z.B. Stiefeln ausgestattet, die die restlichen Soldaten nicht ausgegeben bekommen.

Also, nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
Autor Sperrwaffen
 - 25. September 2011, 22:48:43
Naja, darüber kann man ewig diskutieren. Der Adidas-Stiefel ist schwarz, es ist ein hoher Stiefel, er ist aus Leder und er hat eine Schnürung, insofern kann man schon behaupten, dass er in Form und Farbe den dienstlich gelieferten entspricht. Ich weiß, einige werden jetzt aufschreien... wie gesagt, man kann darüber diskutieren. Fakt ist: eine große Anzahl Disziplinarvorgesetzter erlaubt das Tragen von privat beschafften Stiefeln im Dienst. Wenn dem so ist, dann fallen darunter i.d.R. auch die Adidas-Stiefel. Beispiel: von einer gemeinsamen Übung vor einigen Wochen weiß ich, dass die Kampfschwimmer fast alle die Adidas-Stiefel tragen. Fazit: einfach den Chef fragen.
Autor Pericranium
 - 19. September 2011, 17:15:51
Ich habe schon mehrere Soldaten mit diesen Stiefeln gesehen.
Aber wie gesagt, laut Vorschrift kann es nur der DV "dulden".
Autor miguhamburg1
 - 06. September 2011, 09:02:17
Gemäß Vorschrift eindeutig nein, Mailman hat hierfür die einzig richtige Begründung genannt.

Der DV hat in Bezug hierauf nichts zu erlassen, was der Vorschrift widerspricht. In so einem Fall kann er das Tragen nicht zulässiger Bekleidungsteile (stillschweigend) dulden - würde damit allerdings selbst gegen das Gebot, Vorschriftsmäßigkeit ggf. durchzusetzen, verstoßen. Aber das wäre dann ja sein Problem, nicht das des Fragenstellers.
Autor mailman
 - 05. September 2011, 20:59:26
Rein von der Vorschrift her würde ich sagen, nein da der nicht in Form und Farbe den dienstlich geliefertern entspricht.

Der DV kann allerdings Ausnahmen erlassen.

Also grundsätzlich wohl nein.
Autor Brummel
 - 05. September 2011, 20:55:37
 Hallo Kameraden

Vieleicht wisst ihr da mehr. Ist der Einsatzstiefel Adidas GSG 9.2 für den Dienstgebrauch im Innland zulässig ?

mkg