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Zitat von: KlausP am 17. März 2015, 18:23:56ZitatAber er könnte Feldwebel im allgemeinen Fachdienst werden, wenn er sich gegen andere Bewerber durchsetzen würde. Und hier könnte er eine Ausbildung machen, richtig?
Auch in diesem Fall darf er zum Dienstantritt das 30.Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das ist ja das Problem. Die Altersgrenze gilt im Fachdienst nur dann nicht, wenn man schon den entsprechenden Berufsabschluss mitbringt -und zwar nicht irgendeinen sondern genau den, der für die Verwendung gefordertz ist.
Zitat von: OG jetzt Meister am 11. Oktober 2015, 19:36:54
Also würde man nur als Besoldung Oberfeldwebel bekommen und müsste noch die ganzen Schulungen bzw. Lehrgänge durchlaufen? Auch wenn man nur als "Fachmann" arbeiten möchte? Will ja nicht als Zugführer oder so unterwegs sein ...
Zitat von: OG jetzt Meister am 11. Oktober 2015, 20:27:51Sorry verstehe da nicht ganz den Sinn??
Zitat... Auch wenn man nur als "Fachmann" arbeiten möchte? Will ja nicht als Zugführer oder so unterwegs sein, ...
Zitat von: Tommie am 05. Oktober 2015, 21:31:14
Mit Ihrer Qualifikation wäre ein Einstieg als Oberfeldwebel, Besoldung nach A7Z, Altersstufe nach Berechnung BAPersBw, möglich!
Ihre Grundausbildung wird wohl eher nicht angerechnet, weil Sie den Feldwebelanwärterlehrgang durchlaufen müssen. Außerdem haben Sie vermutlich weder eine (gültige!) EAKK-Ausbildung, sind nicht zum Einsatzersthelfer Alpha ausgebildet und nicht in neuSAK unterwiesen!
Die Antworten hätten Sie aber auch über die Forumssuche gefunden!