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Autor HCRenegade
 - 29. September 2011, 20:53:32
Zitat von: dragon46 am 29. September 2011, 20:11:06

Du erhälst Wehrsoldt zzgl. Zulagen gemäß Leistungskatalog, zusätzlich kannst Du bei der Unterhaltssicherungsbehörde die Auszahlung der Differenz zwischen Wehrsold und Gehalt beantragen.



Ähm nein.

Die USB erstattet den Nettoverdienst, der dem Res in der Wehrübungszeit entgangen ist. Wehrsold und andere Goodies haben nichts damit zu tun.
Autor Richie1985
 - 29. September 2011, 20:42:29
Ok, danke für die Info. Wie das dann alles genau läuft, sehe ich ja dann auch, wenns dann soweit sein sollte...
Autor dragon46
 - 29. September 2011, 20:11:06
Wenn Du Wehrübung bist, ruht Dein Arbeitsverhältnis. Dein Arbeitgeber hat für diesen Zeitraum keine Kosten für Dich, erhält aber auch keine Entschädigung.

Pro Monat Wehrübung verzichtest Du auf 2 Arbeitstage Urlaubsanspruch bei Deinem Arbeitgeber, diese kriegst Du vom Dienstherren.

Du erhälst Wehrsoldt zzgl. Zulagen gemäß Leistungskatalog, zusätzlich kannst Du bei der Unterhaltssicherungsbehörde die Auszahlung der Differenz zwischen Wehrsold und Gehalt beantragen.

Grüße

dragon46
Autor Richie1985
 - 29. September 2011, 17:28:33
Wie verhält es sich, wenn ich erwerbstätig bin und ich zu einer Wehrübung einberufen werde, mit meinen Urlaubstagen und der Entschädigung für meinen Arbeitgeber?

Werde ich von der Arbeit freigestellt und mein AG erhält eine Entschädigungszahlung?

Wenn ich z.B. 4 Wochen am Stück zur Übung zur See fahre, wieviel Geld bekomme ich ca. für diesen Zeitraum?

Habe nämlich gerade über die Seite der SdBW eine Anfrage für eine Reservistenstelle abgesendet.

MfG

Richie1985