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Autor Gräfin
 - 05. Oktober 2011, 10:22:47
Würde mich mal interessieren, was hier nun rausgekommen ist.
Autor Marc21
 - 04. Oktober 2011, 22:06:34
Ok vielen dank für die schnelle antwort
Werde mich morgen früh gleich mit dem KWEA in verbindung setzen

schönen Abend noch
Autor KlausP
 - 04. Oktober 2011, 21:58:16
Ich bin mir nicht sicher, aber eigentlich hatte ich hier gelesen, dass es auch bei den FWDL wie bei den SaZ neuerdings "Aufforderungen zum Dienstantritt" anstatt der "Einberufungsbescheide" geben sollte. Bei SaZ kommt, wenn sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, einfach nur das Dienstvehältnis nicht zustande, ansonsten passiert nichts weiter. Ob das schon überall umgesetzt ist, weiss ich aber nicht. Deshalb dringend morgen früh gleich anrufen.

Zitat... Den Widerruf letzte Woche habe ich per post an das KWEA geschickt. Habe aber keine antwort bekommen und dachte die sache ist erledigt.

Das ist natürlich unwahrscheinlich zeitig und zum anderen schickt man sowas auch per Einschreiben mit Rückschein und ruft zusätzlich vorher noch mal an.
Autor Marc21
 - 04. Oktober 2011, 21:50:03
Habe vor 2 stunden erst nachgelesen das ich mich evtl strafbar mache ich kann also erst morgen telefonischen kontakt mit dem KWEA aufnehmen .. Den Widerruf letzte Woche habe ich per post an das KWEA geschickt.
Habe aber keine antwort bekommen und dachte die sache ist erledigt.

Aber das was in dem einberufungsbescheid steht macht mir schon ein wenig sorgen.

Komisch ist das in der Verpflichtungserklärung steht ich kann jederzeit widerrufen undcim Einberufungsbescheid steht ich muss dem dienstantritt unbedingt folge leisten.
Autor KlausP
 - 04. Oktober 2011, 21:42:13
Was hat das KWEA auf Ihre heutige telefonische Nachfrage denn geantwortet? Welche Auskunft haben Sie bei der Einheit bekommen, bei der Sie heute hätten antreten sollen?
Autor Marc21
 - 04. Oktober 2011, 21:32:44
Hallo,

ich habe eine frage und zwar habe ich ein jobangebot in meinem Ort bekommen das ich nicht ausschlagen will.

Ich habe letzte Woche Mittwoch meine Verpflichtungserklärung zum FWD bei meinem zuständigen KWEA widerrufen ... in dieser erklärung steht ich kann diese jederzeit bist Dienstantritt widerrufen.

Jetzt habe ich auf meinem einberufungsbescheid gelesen das ich mich strafbar mache wenn ich nicht antrete ... und heute wäre mein Dienstantritt
Bis heute habe ich keine antwort auf meinen Widerruf erhalten...

Habe ich mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen (z.B das Feldjäger kommen) oder nicht ?

Danke im vorraus

Marc