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Autor cookie19
 - 05. Oktober 2011, 19:52:15
Vielen Dank für eure Antworten.

Ihr habt mir mir euren Antworten sehr geholfen.

Denke wirklich das der Psychologe nicht direkt nur weil man ein Gefecht hatte dieses negativ bewerten würde. Von daher wird er mir die Ehrlichkeit eher positiv anrechnen. Zumindest hoffe / denke ich das ;).
Autor Desperado
 - 05. Oktober 2011, 18:48:14
Ich denke, Wahrheit und Offenheit ist immer wichtig,und wird aus psychologischer Sicht auch positiv bewertet.Warum,weil er sieht,das Du dich mit dem Thema auseinander setzt, und Du weißt,was Dich wieder erwarten kann.
Autor ulli76
 - 05. Oktober 2011, 18:42:49
Dann passt doch alles. Ich sehe keinerlei Nachteile darin wenn du wahrheitsgemäß antwortest. Kann gut sein dass einer der Prüfer fragt ob du im Einsatz warst. Und dann hast du wenigstens ein Thema worüber ihr reden könnt. Eben im Hinblick drauf daß du weisst worauf du dich einlässt.Du solltest aber auch ehrlich sein und durchaus auch die negativen Gefühle darüber thematisieren.
Autor cookie19
 - 05. Oktober 2011, 18:35:45
Genau den habe ich gemeint. Davon gibt es nur 2 Ausfertigungen eine für mich und eine für EinsFüKdo.

Ich sollte damals nur nach der Rückkehr aus dem Einsatz zu einem Psychologischen Gutachten nach Koblenz dort wurde kein PTBS festgestellt. Also ist soweit alles in Ordnung.

Kann auch frei darüber reden.

Also meinst du Ulli falls er mich darauf ansprechen sollte das ich ihm die Wahrheit sagen soll?
Ich habe auch keine abneigung gegen den Einsatz und würde definitiv wieder hin gehen.

Vielen dank schonmal für die ganzen Antworten.
Autor ulli76
 - 05. Oktober 2011, 18:22:56
Warum sollte die Beteiligung an einem Gefecht Nachteile bei der Wiedereinstellung bringen? Wenn der Dv nicht aus irgendeinem Grund was dazu geschrieben hat-z.B. zur Befürwortung bringen einer Maßnahme,aber dann findet es sich eigentlich nur in der G-Akte,wird dazu auch nix in der Akte stehen.Warum auch.
Es gibt allerdings einen speziellen Bogen im Einsatz in dem eine Beteiligung an einem belastenden Ereignis vermerkt ist.Aber davon müsste du ne Anfertigung von bekommen haben.und auf der steht auch genau drin wer Zugriff darauf hat. Das Ding wird-mein ich-beim Psychologen im EinsFüKdo gelagert.

Edit: Solange du keine PTBS Symptome hast,wirst man dir auch keins anhängen wollen.und allein die Tatsache der Beteiligung an einem Gefecht bringt dir deswegen auch keine Nachteile.Ganz im Gegenteil:Wenn du dich damit beschäftigt hast und normal drüber sprechen kannst ist das doch eher ein Zeichen für den Psychologen dass du weisst worauf du dich einlässt.
Autor cookie19
 - 05. Oktober 2011, 18:21:26
Naja das ist mir klar und ja er wird bestimmt nachhaken. Mir geht es darum sagen wir einfach er würde mich fragen ob ich irgendwelche schlimmen Ereignisse im Einsatz erlebt habe (schlimm ist für jeden anders) und ich beantworte die Frage mit Nein. Dann mach ich mir nur Sorgen das wenn doch etwas drinne steht er dann zu mir sagt das er so etwas aber doch als schlimm wertet.

Oder mich in seinem inneren als Lügner hinstellt btw denkt das ich etwas verheimlichen will.

Blos wenn ich jetzt ihm das volle Packet erzähle was da passiert ist wird er bestimmt nachhaken wegen PTBS und das besteht bei mir aber nicht.

Mach mir deshalb halt sorgen das sie mich aufgrund von "möglichen" PTBS nicht einstellen.

Hoffe der Text ist so einigermaßen verständlich ;)

mfg cookie

Nachtrag: Es sollen ja auch keine Vorteile bringen sondern es geht mir eher um die Nachteile ^^
Autor mailman
 - 05. Oktober 2011, 18:17:18
Man wird es wohl zur Kentniss nehmen, aber direkte Vorteile hat man dadurch vermutlich nicht.
Autor KlausP
 - 05. Oktober 2011, 18:11:20
Ob die Teilnahme an Gefechtshandlungen dort vermerkt sind weiss ich nicht, die Verfügungen zur Auslandsverwendung sind aber auf jeden Fall drin, entweder direkt in Papierform, aber auf jeden Fall imPersonalstammblat eingetragen. Der Psychologe weiss also, wenn er sich die Unterlagen ansieht, dass Sie im Einsatz waren und wird da sicher nachhaken. Welche Auswirkungen das auf die Einstellungschancen haben sollte - keine Ahnung.
Autor cookie19
 - 05. Oktober 2011, 17:52:16
Hallo zusammen,

sind Gefechte die man in Afghanistan hatte irgendwo in der Akte vermerkt? Weil wenn ja könnte das meine Chance auf Wiedereinsteller verringern? Auch wenn man dadurch keinen ersichtlichen Schaden erlitten hat.

Will mich nur darauf vorbereiten ob der Psychologe beim ZNwG mich darauf ansprechen könnte.

mfg cookie

Anmerkung: Sollte zwar eine Medaillie Gefecht bekommen ist aber noch nicht da oder so. Weil sonst würde ja etwas in der Akte stehen. Glaube ich oder ;)?